Exportratgeber für Dienstleister - Aussenwirtschaftsportal Bayern
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Förderinstrumente<br />
• Rückgarantien als Ausfallgarantien<br />
Finanzierung<br />
• Rückgarantien als Ausfallgarantien bis zu einem Höchstbetrag von 70 % des<br />
Euro (=EUR)-Gegenwertes. Dies gilt <strong>für</strong> Bietungs-, Anzahlungs-, Lieferungs-,<br />
Leistungsgarantien und ähnliche Gewährleistungen, die von den Hausbanken<br />
der Antragsteller im Rahmen des Auslandsgeschäftes übernommen werden<br />
• Der Haftungsanteil der Hausbanken muss hierbei mindestens 30 % betragen<br />
• Neben den Hausbanken können auch Versicherungsunternehmen die Rückgarantien<br />
in Anspruch nehmen<br />
• Die Rückgarantien sind stets auftragsbezogen. Bei mehreren gleichartigen<br />
Auslandsgeschäften kann dem Antragsteller unter bestimmten Voraussetzungen<br />
ein 2-Jahres-Garantierahmen eingeräumt werden, in den einzelne Garantien<br />
von der LfA einbezogen werden<br />
• Die Garantien, <strong>für</strong> die der Antragsteller Rückgarantien der LfA beantragt, sind<br />
im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten abzusichern.<br />
In der Regel beschränken sich die Sicherheiten<br />
o auf die Übernahme der persönlichen Haftung des Firmeninhabers bzw.<br />
der Gesellschafter,<br />
o auf die Abtretung von Forderungen aus dem konkreten Auslandsgeschäft,<br />
soweit dies möglich ist,<br />
o auf die Sicherungsübereignung der halbfertigen Fabrikate und Fertigfabrikate,<br />
die im Zusammenhang mit dem Auslandsauftrag stehen, soweit<br />
solche bei der Dienstleistung überhaupt entstehen.<br />
Die Sicherheiten haften anteilig und gleichrangig <strong>für</strong> den Anteil der LfA und der<br />
Hausbank<br />
• Einmalige Bearbeitungsgebühr: 0,1 % der beantragten Rückgarantiesumme,<br />
mindestens jedoch 250 EUR, höchstens 2.500 EUR<br />
• Laufende Provision: 1 % p. a. des jeweiligen Rückgarantiebetrages<br />
Zeitrahmen<br />
• Kurzfristig, aber auch unbefristet möglich<br />
Voraussetzungen<br />
• Der Antragssteller muss leistungsfähig und zuverlässig sein<br />
• Der Antragsteller soll nach Möglichkeit Erfahrungen im Auslandsgeschäft besitzen<br />
• Bankübliche Sicherheiten zur Absicherung der Gewährleistungen stehen nicht<br />
in ausreichendem Umfang zur Verfügung<br />
• Das Auslandsgeschäft kommt ohne die Rückgarantie nicht zustande.<br />
Antragstellung<br />
• Mit Formblatt Nr. 113 bei die Hausbank<br />
• Wichtig ist, dass ein Antrag gestellt wird, bevor die Hausbank eine Gewährleistung<br />
übernimmt. Eine nachträgliche Einbeziehung von Gewährleistungen<br />
in die Rückgarantien ist nicht möglich<br />
Weitere Ansprechpartner und Informationsquellen:<br />
LfA Förderbank <strong>Bayern</strong><br />
Königinstraße 17<br />
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