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Exportratgeber für Dienstleister - Aussenwirtschaftsportal Bayern

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Förderinstrumente<br />

• Rückgarantien als Ausfallgarantien<br />

Finanzierung<br />

• Rückgarantien als Ausfallgarantien bis zu einem Höchstbetrag von 70 % des<br />

Euro (=EUR)-Gegenwertes. Dies gilt <strong>für</strong> Bietungs-, Anzahlungs-, Lieferungs-,<br />

Leistungsgarantien und ähnliche Gewährleistungen, die von den Hausbanken<br />

der Antragsteller im Rahmen des Auslandsgeschäftes übernommen werden<br />

• Der Haftungsanteil der Hausbanken muss hierbei mindestens 30 % betragen<br />

• Neben den Hausbanken können auch Versicherungsunternehmen die Rückgarantien<br />

in Anspruch nehmen<br />

• Die Rückgarantien sind stets auftragsbezogen. Bei mehreren gleichartigen<br />

Auslandsgeschäften kann dem Antragsteller unter bestimmten Voraussetzungen<br />

ein 2-Jahres-Garantierahmen eingeräumt werden, in den einzelne Garantien<br />

von der LfA einbezogen werden<br />

• Die Garantien, <strong>für</strong> die der Antragsteller Rückgarantien der LfA beantragt, sind<br />

im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten abzusichern.<br />

In der Regel beschränken sich die Sicherheiten<br />

o auf die Übernahme der persönlichen Haftung des Firmeninhabers bzw.<br />

der Gesellschafter,<br />

o auf die Abtretung von Forderungen aus dem konkreten Auslandsgeschäft,<br />

soweit dies möglich ist,<br />

o auf die Sicherungsübereignung der halbfertigen Fabrikate und Fertigfabrikate,<br />

die im Zusammenhang mit dem Auslandsauftrag stehen, soweit<br />

solche bei der Dienstleistung überhaupt entstehen.<br />

Die Sicherheiten haften anteilig und gleichrangig <strong>für</strong> den Anteil der LfA und der<br />

Hausbank<br />

• Einmalige Bearbeitungsgebühr: 0,1 % der beantragten Rückgarantiesumme,<br />

mindestens jedoch 250 EUR, höchstens 2.500 EUR<br />

• Laufende Provision: 1 % p. a. des jeweiligen Rückgarantiebetrages<br />

Zeitrahmen<br />

• Kurzfristig, aber auch unbefristet möglich<br />

Voraussetzungen<br />

• Der Antragssteller muss leistungsfähig und zuverlässig sein<br />

• Der Antragsteller soll nach Möglichkeit Erfahrungen im Auslandsgeschäft besitzen<br />

• Bankübliche Sicherheiten zur Absicherung der Gewährleistungen stehen nicht<br />

in ausreichendem Umfang zur Verfügung<br />

• Das Auslandsgeschäft kommt ohne die Rückgarantie nicht zustande.<br />

Antragstellung<br />

• Mit Formblatt Nr. 113 bei die Hausbank<br />

• Wichtig ist, dass ein Antrag gestellt wird, bevor die Hausbank eine Gewährleistung<br />

übernimmt. Eine nachträgliche Einbeziehung von Gewährleistungen<br />

in die Rückgarantien ist nicht möglich<br />

Weitere Ansprechpartner und Informationsquellen:<br />

LfA Förderbank <strong>Bayern</strong><br />

Königinstraße 17<br />

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