Exportratgeber für Dienstleister - Aussenwirtschaftsportal Bayern
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7. Steuern und Abgaben beim grenzüberschreitenden<br />
Dienstleistungsverkehr<br />
Werden Dienstleistungen über die Grenze erbracht, stellt sich die Frage, was steuer-<br />
und abgabenrechtlich zu beachten ist. Hierbei ist insbesondere zu klären ob Zölle<br />
anfallen und wie die umsatzsteuerliche Behandlung der grenzüberschreitenden Leistungen<br />
aussieht.<br />
7.1 Zölle<br />
Dienstleistungen, die ins Ausland erbracht werden, sind grundsätzlich nicht zollpflichtig;<br />
auch spezielle Exportbewilligungen oder -dokumente sind in der Regel nicht notwendig.<br />
Lediglich wenn im Zusammenhang mit der Dienstleistungserbringung Waren<br />
dauerhaft oder vorübergehend ausgeführt werden (Werkzeuge, Maschinen etc.),<br />
müssen gegebenenfalls Zollvorschriften beachtet werden. Die örtlich zuständige IHK<br />
steht als Ansprechpartner zur Verfügung.<br />
Achtung: Der Warenverkehr im EU-Binnenmarkt ist zwar von Zöllen befreit, nicht<br />
aber von besonderen Abwicklungspflichten betreffend Umsatzsteuer (vgl. folgendes<br />
Kapitel) und Statistik (wenn die Warenversendungen in die EU bzw. Warenerwerbe<br />
aus der EU im Vorjahr größer als 300.000 EUR waren). Zum Warenverkehr im EU-<br />
Binnenmarkt informiert und berät ebenfalls die örtlich zuständige IHK.<br />
7.2 Umsatzsteuer<br />
Bei der Frage nach der umsatzsteuerlich korrekten Behandlung von grenzüberschreitenden<br />
Dienstleistungen geht es darum zu klären, in welchem Land die<br />
erbrachte Leistung umsatzsteuerlich erfasst wird und wie als Folge dessen die jeweilige<br />
Rechnungsstellung auszusehen hat. Die Regelungen hierzu sind im Einzelnen<br />
äußerst kompliziert und unterscheiden sich je nach Art der ausgeführten Dienstleistung.<br />
Außerdem ist <strong>für</strong> die zutreffende umsatzsteuerliche Behandlung häufig auch<br />
die Kenntnis der nationalen Rechtsvorschriften des Landes erforderlich, in dem der<br />
Leistungsempfänger seinen Betrieb hat bzw. die Leistung erbracht wird. Im Zweifelsfall<br />
sollte daher immer die Auskunft der zuständigen ausländischen Steuerbehörde<br />
eingeholt werden. Auch die IHKs stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.<br />
Die folgenden Ausführungen geben einen Überblick über die Grundzüge der umsatzsteuerlichen<br />
Behandlung von Dienstleistungen, die an unternehmerische Leistungsempfänger<br />
erbracht werden.<br />
7.2.1 Grundsatz<br />
Grundsatz der umsatzsteuerlichen Regelungen über grenzüberschreitende Dienstleistungen<br />
ist, dass diese der Umsatzbesteuerung des Landes unterfallen, in dem<br />
der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt. So ist z. B. der Leistungsort<br />
bei einem Vermieter von Fahrzeugen dort, wo er seinen Betrieb hat, egal wo die<br />
Fahrzeuge von den Mietern benutzt werden. Diese an sich einfache Grundregel ist<br />
allerdings durch eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen weitgehend ausgehöhlt: So<br />
kann z. B. auch der Tätigkeitsort des leistenden Unternehmens oder der Ansässigkeitsort<br />
des Dienstleistungsempfängers herangezogen werden. Bevor der obige<br />
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