Exportratgeber für Dienstleister - Aussenwirtschaftsportal Bayern
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• Sacheinlagen<br />
• Reine Betriebsmittel<br />
• Finanzierungskosten<br />
• Anlaufverluste<br />
Förderinstrumente<br />
• Ausfallbürgschaft<br />
Finanzierung<br />
• Gefördert wird nur der bayerische Anteil der jeweiligen Investition<br />
• Verbürgt werden können bei der Finanzierung von Auslandsinvestitionen von<br />
der LfA zur Verfügung gestellte zinsgünstige Darlehen und/oder Hausbankdarlehen.<br />
Bei den auftragsbezogenen Betriebsmittelkrediten muss die Hausbank<br />
die Finanzierungsmittel stellen<br />
• Ob eine Ausfallbürgschaft übernommen wird, richtet sich nach dem Länderrating<br />
der HERMES Kreditversicherungs-AG, Hamburg. Bei Investitionen in<br />
Ländern mit einem HERMES-Rating von 6 oder 7 scheidet eine Bürgschaftsübernahme<br />
aus. Bis zu einem Rating von 5 können Ausfallbürgschaften zu einem<br />
Bürgschaftssatz von 50% bis maximal 79% übernommen werden, bei einem<br />
Rating von 5 jedoch nur, wenn die besonderen außenwirtschaftlichen<br />
Beziehungen <strong>Bayern</strong>s zu diesem Land das Ausfallrisiko vertretbar erscheinen<br />
lassen (zur aktuellen Hermes-Länderklassifizierung siehe www.hermeskredit.com/aga/service/Index8.html).<br />
• Das Risiko der LfA darf höchstens 5.112.918,81 EUR betragen<br />
• Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben<br />
• Bürgschaftsprovision: 1% p.a. des Ausfallbürgschaftsbetrages<br />
• Das antragstellende Unternehmen hat <strong>für</strong> die verbürgten Darlehen die Mithaftung<br />
zu übernehmen. Die geschäftsführenden Gesellschafter haben in angemessenem<br />
Umfang selbstschuldnerische Bürgschaften abzugeben<br />
• Vermögenswerte des Kreditnehmers im Inland sind zur Besicherung des<br />
Bürgschaftsdarlehens heranzuziehen, eventuell auch im Rang nach bestehenden<br />
oder künftig benötigten Bankkrediten<br />
• Vermögenswerte im Ausland sind, soweit dies rechtlich durchsetzbar und wirtschaftlich<br />
sinnvoll ist, zur Absicherung des Bürgschaftsdarlehens heranzuziehen<br />
• Bei der Bürgschaft <strong>für</strong> auftragsbezogene Betriebsmittelkredite ist die Einräumung<br />
eines Bürgschaftsrahmens möglich, der je nach Bedarf in Anspruch genommen<br />
werden kann<br />
• Die Bürgschaft kann auch bei gleichzeitiger Inanspruchnahme des Mittelständischen<br />
Garantieprogramms <strong>für</strong> Auslandsmärkte der LfA übernommen werden<br />
Zeitrahmen<br />
• Laufzeit höchstens 15 Jahre<br />
Voraussetzungen<br />
• Antragstellendes Unternehmen ist „gesundes Unternehmen“ gemäß EU-<br />
Beihilfenrecht<br />
• Vorliegen des sog. „<strong>Bayern</strong>effektes“, d. h. Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit<br />
des bayerischen Unternehmens bzw. langfristige Sicherung des bayerischen<br />
Standortes. Über den <strong>Bayern</strong>effekt ist ab einem LfA-Risiko von 2 Mio. EUR<br />
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