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Exportratgeber für Dienstleister - Aussenwirtschaftsportal Bayern

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• Sacheinlagen<br />

• Reine Betriebsmittel<br />

• Finanzierungskosten<br />

• Anlaufverluste<br />

Förderinstrumente<br />

• Ausfallbürgschaft<br />

Finanzierung<br />

• Gefördert wird nur der bayerische Anteil der jeweiligen Investition<br />

• Verbürgt werden können bei der Finanzierung von Auslandsinvestitionen von<br />

der LfA zur Verfügung gestellte zinsgünstige Darlehen und/oder Hausbankdarlehen.<br />

Bei den auftragsbezogenen Betriebsmittelkrediten muss die Hausbank<br />

die Finanzierungsmittel stellen<br />

• Ob eine Ausfallbürgschaft übernommen wird, richtet sich nach dem Länderrating<br />

der HERMES Kreditversicherungs-AG, Hamburg. Bei Investitionen in<br />

Ländern mit einem HERMES-Rating von 6 oder 7 scheidet eine Bürgschaftsübernahme<br />

aus. Bis zu einem Rating von 5 können Ausfallbürgschaften zu einem<br />

Bürgschaftssatz von 50% bis maximal 79% übernommen werden, bei einem<br />

Rating von 5 jedoch nur, wenn die besonderen außenwirtschaftlichen<br />

Beziehungen <strong>Bayern</strong>s zu diesem Land das Ausfallrisiko vertretbar erscheinen<br />

lassen (zur aktuellen Hermes-Länderklassifizierung siehe www.hermeskredit.com/aga/service/Index8.html).<br />

• Das Risiko der LfA darf höchstens 5.112.918,81 EUR betragen<br />

• Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben<br />

• Bürgschaftsprovision: 1% p.a. des Ausfallbürgschaftsbetrages<br />

• Das antragstellende Unternehmen hat <strong>für</strong> die verbürgten Darlehen die Mithaftung<br />

zu übernehmen. Die geschäftsführenden Gesellschafter haben in angemessenem<br />

Umfang selbstschuldnerische Bürgschaften abzugeben<br />

• Vermögenswerte des Kreditnehmers im Inland sind zur Besicherung des<br />

Bürgschaftsdarlehens heranzuziehen, eventuell auch im Rang nach bestehenden<br />

oder künftig benötigten Bankkrediten<br />

• Vermögenswerte im Ausland sind, soweit dies rechtlich durchsetzbar und wirtschaftlich<br />

sinnvoll ist, zur Absicherung des Bürgschaftsdarlehens heranzuziehen<br />

• Bei der Bürgschaft <strong>für</strong> auftragsbezogene Betriebsmittelkredite ist die Einräumung<br />

eines Bürgschaftsrahmens möglich, der je nach Bedarf in Anspruch genommen<br />

werden kann<br />

• Die Bürgschaft kann auch bei gleichzeitiger Inanspruchnahme des Mittelständischen<br />

Garantieprogramms <strong>für</strong> Auslandsmärkte der LfA übernommen werden<br />

Zeitrahmen<br />

• Laufzeit höchstens 15 Jahre<br />

Voraussetzungen<br />

• Antragstellendes Unternehmen ist „gesundes Unternehmen“ gemäß EU-<br />

Beihilfenrecht<br />

• Vorliegen des sog. „<strong>Bayern</strong>effektes“, d. h. Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit<br />

des bayerischen Unternehmens bzw. langfristige Sicherung des bayerischen<br />

Standortes. Über den <strong>Bayern</strong>effekt ist ab einem LfA-Risiko von 2 Mio. EUR<br />

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