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Exportratgeber für Dienstleister - Aussenwirtschaftsportal Bayern

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Tel.: 030 / 2 40 00-1 20; -1 25<br />

Fax: 030 / 2 40 00-2 62<br />

Ellen Schaal<br />

Tel.: 030 / 2 40 00-1 25<br />

8. PUBLIC PRIVATE PARTNERSHIP (Bund)<br />

Was wird gefördert?<br />

• Privatwirtschaftliche Vorhaben in Entwicklungsländern mit entwicklungsförderndem<br />

Nutzen<br />

Wer wird gefördert?<br />

• Jedes deutsche Unternehmen oder seine Beteiligungsgesellschaft im Entwicklungsland.<br />

Förderschwerpunkte<br />

• Das Engagement deutscher Unternehmen in Entwicklungsländern soll durch<br />

Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit gefördert werden. Die öffentliche<br />

Hand möchte Maßnahmen initiieren, die sich an ein privatwirtschaftliches<br />

Vorhaben angliedern und dessen entwicklungswichtige Effekte im Partnerland<br />

unterstützen und verstärken. Gefördert werden Projekte, die einen entwicklungsfördernden<br />

Nutzen haben und gleichzeitig unternehmerischen Interessen<br />

Rechnung tragen<br />

• Im Rahmen einer nachhaltigen und unternehmensübergreifenden Lösung<br />

werden beispielsweise folgende Maßnahmen innerhalb einer Entwicklungspartnerschaft<br />

unterstützt:<br />

- Qualifizierung in der Industrie<br />

- Qualifizierung in der Landwirtschaft<br />

- Berufsbildung<br />

- Umwelt- und Sozialstandards<br />

- Technologietransfer<br />

- Finanzdienstleistungen<br />

- Infrastruktur<br />

- soziales Engagement/Sozialleistungen<br />

Förderinstrumente<br />

• Finanzierungshilfen in Form von:<br />

- Zuschüssen<br />

- Entwicklungszusammenarbeit<br />

- Technische Zusammenarbeit<br />

Finanzierung<br />

• PPP-Projekte sind keine Subventionen. Die ausführende Deutsche Gesellschaft<br />

<strong>für</strong> Technische Zusammenarbeit (GTZ) beteiligt sich bei einem Projekt<br />

nur mit Leistungen, die von dem beteiligten Unternehmen nicht ohnehin zu<br />

erbringen sind. Zum Beispiel aufgrund gesetzlicher Auflagen oder weil die<br />

Leistungen <strong>für</strong> das Kerngeschäft unmittelbar erforderlich sind. Das heißt, es<br />

gibt z. B. keine Unterstützung <strong>für</strong> den unmittelbaren Vertrieb oder das Marketing<br />

von Produkten, sofern der Geschäftszweck des Unternehmens der Absatz<br />

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