Exportratgeber für Dienstleister - Aussenwirtschaftsportal Bayern
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• Die Kreditgewährung erfolgt grundsätzlich in Form von liefergebundenen Finanzkrediten,<br />
die an die jeweiligen Besteller direkt (Bestellerkredite) oder an<br />
eine Bank im Bestellerland ausgereicht werden (Bank-zu-Bank-Kredite)<br />
• Die Kredithöhe ist abhängig vom Auftragswert:<br />
Auftragswert Kredithöhe<br />
Bis 25 Mio. EUR 85 % des Auftragswertes<br />
25 Mio. bis 50 Mio. EUR 85 % von 25 Mio. EUR =<br />
21,25 Mio. EUR<br />
Über 50 Mio. EUR 42,5 % des Auftragswertes<br />
maximal 85 Mio. EUR<br />
• Die Kreditgewährung setzt die Gewährung einer Hermes-Deckung des Bundes<br />
<strong>für</strong> eine Kreditlaufzeit von mindestens vier Jahren, gerechnet ab dem jeweiligen<br />
"Starting Point", voraus<br />
• Die Kredite werden in EUR oder US-Dollar gewährt<br />
• Der Zinssatz entspricht der bei Darlehensvertragsabschluss gültigen „Commercial<br />
Interest Reference Rate“ (CIRR). Die CIRR wird zum 15. eines jeden<br />
Monats neu festgelegt. Eine Liste der CIRR-Sätze aller verfügbaren Währungen<br />
wird von der OECD (www.oecd.org) veröffentlicht. Es besteht die Möglichkeit,<br />
sich einen bestimmten Zinssatz <strong>für</strong> maximal 4 Monate reservieren zu<br />
lassen. Hier<strong>für</strong> ist eine Gebühr zu entrichten<br />
• Auszahlung, Rückzahlung, Sicherheiten und Gebühren entsprechen den Konditionen<br />
der Hermes-gedeckten Exportkrediten<br />
• Die Zusageprovision beträgt 0,375 % pro Jahr und wird vom Zeitpunkt des<br />
Darlehensvertragsabschlusses bis zur Vollauszahlung auf den noch nicht<br />
ausgezahlten Kreditbetrag berechnet. Ferner werden übliche Bearbeitungsgebühren<br />
erhoben<br />
• Die Rückzahlung hat in gleich hohen aufeinanderfolgenden Halbjahresraten<br />
nach Maßgabe der von Hermes gedeckten Kreditlaufzeit zu erfolgen. Zusätzlich<br />
legt die KfW einen Spätesttermin <strong>für</strong> den Beginn der Rückzahlung fest,<br />
der sich an dem geschätzten "Starting Point" orientiert<br />
Antragstellung<br />
Der Antrag ist zu formlos stellen bei:<br />
Kreditanstalt <strong>für</strong> Wiederaufbau<br />
Palmengartenstr. 5 – 9<br />
60325 Frankfurt / Main<br />
Herr Holger Apel<br />
Tel.: 069 / 74 31-25 48<br />
Fax: 069 / 74 31-38 22<br />
E-Mail: holger.apel@kfw.de<br />
Internet: www.kfw.de<br />
Der Antrag ist möglichst zeitig vor Liefervertragsabschluß zu stellen.<br />
Weitere Ansprechpartner:<br />
KfW Kreditanstalt <strong>für</strong> Wiederaufbau, Niederlassung Berlin<br />
Charlottenstraße 33/33a<br />
10117 Berlin<br />
Tel.: 030 / 20 26 4-0<br />
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