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Exportratgeber für Dienstleister - Aussenwirtschaftsportal Bayern

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• Die Kreditgewährung erfolgt grundsätzlich in Form von liefergebundenen Finanzkrediten,<br />

die an die jeweiligen Besteller direkt (Bestellerkredite) oder an<br />

eine Bank im Bestellerland ausgereicht werden (Bank-zu-Bank-Kredite)<br />

• Die Kredithöhe ist abhängig vom Auftragswert:<br />

Auftragswert Kredithöhe<br />

Bis 25 Mio. EUR 85 % des Auftragswertes<br />

25 Mio. bis 50 Mio. EUR 85 % von 25 Mio. EUR =<br />

21,25 Mio. EUR<br />

Über 50 Mio. EUR 42,5 % des Auftragswertes<br />

maximal 85 Mio. EUR<br />

• Die Kreditgewährung setzt die Gewährung einer Hermes-Deckung des Bundes<br />

<strong>für</strong> eine Kreditlaufzeit von mindestens vier Jahren, gerechnet ab dem jeweiligen<br />

"Starting Point", voraus<br />

• Die Kredite werden in EUR oder US-Dollar gewährt<br />

• Der Zinssatz entspricht der bei Darlehensvertragsabschluss gültigen „Commercial<br />

Interest Reference Rate“ (CIRR). Die CIRR wird zum 15. eines jeden<br />

Monats neu festgelegt. Eine Liste der CIRR-Sätze aller verfügbaren Währungen<br />

wird von der OECD (www.oecd.org) veröffentlicht. Es besteht die Möglichkeit,<br />

sich einen bestimmten Zinssatz <strong>für</strong> maximal 4 Monate reservieren zu<br />

lassen. Hier<strong>für</strong> ist eine Gebühr zu entrichten<br />

• Auszahlung, Rückzahlung, Sicherheiten und Gebühren entsprechen den Konditionen<br />

der Hermes-gedeckten Exportkrediten<br />

• Die Zusageprovision beträgt 0,375 % pro Jahr und wird vom Zeitpunkt des<br />

Darlehensvertragsabschlusses bis zur Vollauszahlung auf den noch nicht<br />

ausgezahlten Kreditbetrag berechnet. Ferner werden übliche Bearbeitungsgebühren<br />

erhoben<br />

• Die Rückzahlung hat in gleich hohen aufeinanderfolgenden Halbjahresraten<br />

nach Maßgabe der von Hermes gedeckten Kreditlaufzeit zu erfolgen. Zusätzlich<br />

legt die KfW einen Spätesttermin <strong>für</strong> den Beginn der Rückzahlung fest,<br />

der sich an dem geschätzten "Starting Point" orientiert<br />

Antragstellung<br />

Der Antrag ist zu formlos stellen bei:<br />

Kreditanstalt <strong>für</strong> Wiederaufbau<br />

Palmengartenstr. 5 – 9<br />

60325 Frankfurt / Main<br />

Herr Holger Apel<br />

Tel.: 069 / 74 31-25 48<br />

Fax: 069 / 74 31-38 22<br />

E-Mail: holger.apel@kfw.de<br />

Internet: www.kfw.de<br />

Der Antrag ist möglichst zeitig vor Liefervertragsabschluß zu stellen.<br />

Weitere Ansprechpartner:<br />

KfW Kreditanstalt <strong>für</strong> Wiederaufbau, Niederlassung Berlin<br />

Charlottenstraße 33/33a<br />

10117 Berlin<br />

Tel.: 030 / 20 26 4-0<br />

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