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Exportratgeber für Dienstleister - Aussenwirtschaftsportal Bayern

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2. BUNDESGARANTIEN FÜR DIREKTINVESTITIONEN IM AUSLAND (Bund)<br />

Was wird gefördert?<br />

• Direktinvestitionen im Ausland<br />

Wer wird gefördert?<br />

• alle gewerblichen Unternehmen mit Sitz in Deutschland<br />

Förderschwerpunkte<br />

• Der Bund übernimmt zur Förderung deutscher Investitionen im Ausland Garantien<br />

zur Absicherung des politischen Risikos<br />

Förderinstrumente<br />

• Garantien <strong>für</strong> Direktinvestitionen im Ausland<br />

Finanzierung<br />

• Die Gewährleistung kann sowohl <strong>für</strong> die Investition selbst (Anteile an ausländischen<br />

Unternehmen, ausländischen Unternehmen gewährte beteiligungsähnliche<br />

Darlehen, Kapitalausstattungen von ausländischen Niederlassungen<br />

oder Betriebsstätten deutscher Unternehmen) als auch <strong>für</strong> Erträge aus der Investition<br />

übernommen werden<br />

• Gedeckte Risiken umfassen: die Verstaatlichung, Enteignung oder enteignungsgleiche<br />

Eingriffe; den Bruch rechtsbeständiger Zusagen staatlicher oder<br />

staatlich gelenkter oder kontrollierter Stellen; Krieg, sonstige bewaffnete Auseinandersetzungen,<br />

Revolution oder Aufruhr; Zahlungsverbote, Moratorien<br />

sowie die Unmöglichkeit der Konvertierung oder des Transfers von Kapital<br />

und Erträgen<br />

• Betragsmäßige Begrenzungen bestehen nicht. Der Garantienehmer ist am<br />

Verlust mit mindestens 5 % selbst beteiligt<br />

• Anträge auf Übernahme einer Garantie sind bis zu einem Höchstbetrag von €<br />

5 Mio. (Kapitaldeckung und Ertragsdeckung) gebührenfrei. Die Bearbeitungsgebühr<br />

<strong>für</strong> den € 5 Mio. übersteigenden Betrag beträgt ½ Promille, jedoch<br />

höchstens insgesamt € 10.000,-- <strong>für</strong> einen Antrag. Damit sind sämtliche Leistungen<br />

im Zusammenhang mit der Erlangung, Verwaltung und Abwicklung einer<br />

Garantie abgegolten. Nach Übernahme der Deckung durch den Bund ist<br />

<strong>für</strong> die Kapitaldeckung und ggf. <strong>für</strong> die jährlich gedeckten Erträge ein Garantieentgelt<br />

von ½ Prozent p.a. zu Beginn des Garantiejahres (d.h. im voraus) zu<br />

zahlen. Für noch nicht erbrachte Leistungen im Rahmen des Deckungsbetrages<br />

wird lediglich ein Sechstel des normalen Entgelts berechnet.<br />

Voraussetzungen<br />

• Unternehmen/Unternehmer mit Sitz/Wohnsitz in Deutschland, wobei das<br />

deutsche Interesse an der Durchführung des Projekts zum Ausdruck kommen<br />

muss<br />

• investiver Charakter des Engagements (keine Finanzanlage)<br />

• wirtschaftlich tragfähiges Vorhaben mit projektgerechter Kapitalhingabe<br />

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