Exportratgeber für Dienstleister - Aussenwirtschaftsportal Bayern
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2. BUNDESGARANTIEN FÜR DIREKTINVESTITIONEN IM AUSLAND (Bund)<br />
Was wird gefördert?<br />
• Direktinvestitionen im Ausland<br />
Wer wird gefördert?<br />
• alle gewerblichen Unternehmen mit Sitz in Deutschland<br />
Förderschwerpunkte<br />
• Der Bund übernimmt zur Förderung deutscher Investitionen im Ausland Garantien<br />
zur Absicherung des politischen Risikos<br />
Förderinstrumente<br />
• Garantien <strong>für</strong> Direktinvestitionen im Ausland<br />
Finanzierung<br />
• Die Gewährleistung kann sowohl <strong>für</strong> die Investition selbst (Anteile an ausländischen<br />
Unternehmen, ausländischen Unternehmen gewährte beteiligungsähnliche<br />
Darlehen, Kapitalausstattungen von ausländischen Niederlassungen<br />
oder Betriebsstätten deutscher Unternehmen) als auch <strong>für</strong> Erträge aus der Investition<br />
übernommen werden<br />
• Gedeckte Risiken umfassen: die Verstaatlichung, Enteignung oder enteignungsgleiche<br />
Eingriffe; den Bruch rechtsbeständiger Zusagen staatlicher oder<br />
staatlich gelenkter oder kontrollierter Stellen; Krieg, sonstige bewaffnete Auseinandersetzungen,<br />
Revolution oder Aufruhr; Zahlungsverbote, Moratorien<br />
sowie die Unmöglichkeit der Konvertierung oder des Transfers von Kapital<br />
und Erträgen<br />
• Betragsmäßige Begrenzungen bestehen nicht. Der Garantienehmer ist am<br />
Verlust mit mindestens 5 % selbst beteiligt<br />
• Anträge auf Übernahme einer Garantie sind bis zu einem Höchstbetrag von €<br />
5 Mio. (Kapitaldeckung und Ertragsdeckung) gebührenfrei. Die Bearbeitungsgebühr<br />
<strong>für</strong> den € 5 Mio. übersteigenden Betrag beträgt ½ Promille, jedoch<br />
höchstens insgesamt € 10.000,-- <strong>für</strong> einen Antrag. Damit sind sämtliche Leistungen<br />
im Zusammenhang mit der Erlangung, Verwaltung und Abwicklung einer<br />
Garantie abgegolten. Nach Übernahme der Deckung durch den Bund ist<br />
<strong>für</strong> die Kapitaldeckung und ggf. <strong>für</strong> die jährlich gedeckten Erträge ein Garantieentgelt<br />
von ½ Prozent p.a. zu Beginn des Garantiejahres (d.h. im voraus) zu<br />
zahlen. Für noch nicht erbrachte Leistungen im Rahmen des Deckungsbetrages<br />
wird lediglich ein Sechstel des normalen Entgelts berechnet.<br />
Voraussetzungen<br />
• Unternehmen/Unternehmer mit Sitz/Wohnsitz in Deutschland, wobei das<br />
deutsche Interesse an der Durchführung des Projekts zum Ausdruck kommen<br />
muss<br />
• investiver Charakter des Engagements (keine Finanzanlage)<br />
• wirtschaftlich tragfähiges Vorhaben mit projektgerechter Kapitalhingabe<br />
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