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Exportratgeber für Dienstleister - Aussenwirtschaftsportal Bayern

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3. Überprüfung der innerbetrieblichen Vorausset-<br />

zungen<br />

Nach der grundsätzlichen strategischen Entscheidung, mit dem Dienstleistungsangebot<br />

auch in den Export zu gehen, gilt es, die Exportfähigkeit in bezug auf die Produkte,<br />

d. h. die unternehmensnahen Dienstleistungen (3.1), die Organisation (3.2)<br />

und die finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens (3.3) zu überprüfen und gegebenenfalls<br />

zu verbessern.<br />

3.1 Das „Produkt“ Dienstleistung<br />

Deutsche unternehmensnahe Dienstleistungen genießen im Ausland einen hervorragenden<br />

Ruf. Dennoch sollte sich jedes Unternehmen vor dem ersten Schritt ins Ausland<br />

folgende Fragen stellen:<br />

• Was zeichnet unsere Dienstleistung im Verhältnis zur Konkurrenz aus?<br />

• Sind unsere Preise und Konditionen konkurrenzfähig?<br />

• Ist das fachliche und sprachliche Know-how bei den Mitarbeitern ausreichend?<br />

Der Dienstleistungsexport unterscheidet sich vom Warenexport in erster Linie durch<br />

das Produkt, welches exportiert wird. Das Produkt ist im Falle der Dienstleistung<br />

grundsätzlich das unmittelbar an eine Person gebundene geistig-schöpferische fachliche<br />

Know-how. Der Preis <strong>für</strong> dieses Know-how wird üblicherweise als Honorar in<br />

bestimmten Stunden- bzw. Tagessätzen bemessen. Aufgrund des immateriellen<br />

Charakters des Know-hows und der damit verbundenen schwierigen Darstell- und<br />

Vergleichbarkeit, hat die professionelle Präsentation der Dienstleistung in Form von<br />

Referenzlisten, Imageprospekten etc. eine besondere Bedeutung.<br />

Die Dienstleistung selbst (z. B. die persönliche Beratung) und das daraus entstehende<br />

Produkt (z. B. die Studie) ist üblicherweise in der Sprache des ausländischen Auftraggebers<br />

direkt am Standort des Auftraggebers zu erbringen und deshalb kaum<br />

standardisierbar bzw. auf Lager produzierbar. Dienstleistungen können auch in Waren<br />

(z. B. EDV-Programme <strong>für</strong> Maschinen oder Anlagen) verkörpert und mit deren<br />

Hilfe erbracht, transportiert und gelagert werden. Die Dienstleistung kann in diesem<br />

Fall auch im Warenverkehr über die Grenze gebracht oder elektronisch transportiert<br />

werden. Der Weg vom Dienstleistungserbringer zum Empfänger ist jedoch im Regelfall<br />

sowohl kürzer (durch den Wegfall von Verpackungs-, Lagerungs- und Transportdienstleistungen)<br />

als auch unkomplizierter (durch den Wegfall von Ursprungszeugnissen,<br />

Transportdokumenten, Versicherungspolicen etc.).<br />

Im internationalen Dienstleistungshandel bestehen im Gegensatz zum Warenhandel<br />

keine tariflichen Hemmnisse. Hindernisse werden vor allem durch nationale Vorschriften<br />

geschaffen (vgl. hierzu ausführlicher Kapitel 4.2). Beispiele da<strong>für</strong> sind:<br />

• Einreisevorschriften und Aufenthaltsbeschränkungen <strong>für</strong> ausländische Personen<br />

• Ausbildungs-, Zulassungs- und Honorarvorschriften im Bereich technischer<br />

und rechtlicher Dienstleistungen<br />

• Verbote und Beschränkungen <strong>für</strong> bestimmte Werbeformen<br />

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