Exportratgeber für Dienstleister - Aussenwirtschaftsportal Bayern
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3. Überprüfung der innerbetrieblichen Vorausset-<br />
zungen<br />
Nach der grundsätzlichen strategischen Entscheidung, mit dem Dienstleistungsangebot<br />
auch in den Export zu gehen, gilt es, die Exportfähigkeit in bezug auf die Produkte,<br />
d. h. die unternehmensnahen Dienstleistungen (3.1), die Organisation (3.2)<br />
und die finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens (3.3) zu überprüfen und gegebenenfalls<br />
zu verbessern.<br />
3.1 Das „Produkt“ Dienstleistung<br />
Deutsche unternehmensnahe Dienstleistungen genießen im Ausland einen hervorragenden<br />
Ruf. Dennoch sollte sich jedes Unternehmen vor dem ersten Schritt ins Ausland<br />
folgende Fragen stellen:<br />
• Was zeichnet unsere Dienstleistung im Verhältnis zur Konkurrenz aus?<br />
• Sind unsere Preise und Konditionen konkurrenzfähig?<br />
• Ist das fachliche und sprachliche Know-how bei den Mitarbeitern ausreichend?<br />
Der Dienstleistungsexport unterscheidet sich vom Warenexport in erster Linie durch<br />
das Produkt, welches exportiert wird. Das Produkt ist im Falle der Dienstleistung<br />
grundsätzlich das unmittelbar an eine Person gebundene geistig-schöpferische fachliche<br />
Know-how. Der Preis <strong>für</strong> dieses Know-how wird üblicherweise als Honorar in<br />
bestimmten Stunden- bzw. Tagessätzen bemessen. Aufgrund des immateriellen<br />
Charakters des Know-hows und der damit verbundenen schwierigen Darstell- und<br />
Vergleichbarkeit, hat die professionelle Präsentation der Dienstleistung in Form von<br />
Referenzlisten, Imageprospekten etc. eine besondere Bedeutung.<br />
Die Dienstleistung selbst (z. B. die persönliche Beratung) und das daraus entstehende<br />
Produkt (z. B. die Studie) ist üblicherweise in der Sprache des ausländischen Auftraggebers<br />
direkt am Standort des Auftraggebers zu erbringen und deshalb kaum<br />
standardisierbar bzw. auf Lager produzierbar. Dienstleistungen können auch in Waren<br />
(z. B. EDV-Programme <strong>für</strong> Maschinen oder Anlagen) verkörpert und mit deren<br />
Hilfe erbracht, transportiert und gelagert werden. Die Dienstleistung kann in diesem<br />
Fall auch im Warenverkehr über die Grenze gebracht oder elektronisch transportiert<br />
werden. Der Weg vom Dienstleistungserbringer zum Empfänger ist jedoch im Regelfall<br />
sowohl kürzer (durch den Wegfall von Verpackungs-, Lagerungs- und Transportdienstleistungen)<br />
als auch unkomplizierter (durch den Wegfall von Ursprungszeugnissen,<br />
Transportdokumenten, Versicherungspolicen etc.).<br />
Im internationalen Dienstleistungshandel bestehen im Gegensatz zum Warenhandel<br />
keine tariflichen Hemmnisse. Hindernisse werden vor allem durch nationale Vorschriften<br />
geschaffen (vgl. hierzu ausführlicher Kapitel 4.2). Beispiele da<strong>für</strong> sind:<br />
• Einreisevorschriften und Aufenthaltsbeschränkungen <strong>für</strong> ausländische Personen<br />
• Ausbildungs-, Zulassungs- und Honorarvorschriften im Bereich technischer<br />
und rechtlicher Dienstleistungen<br />
• Verbote und Beschränkungen <strong>für</strong> bestimmte Werbeformen<br />
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