Exportratgeber für Dienstleister - Aussenwirtschaftsportal Bayern
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Kreditanstalt <strong>für</strong> Wiederaufbau (KfW)<br />
Palmengartenstraße 5-9<br />
60325 Frankfurt am Main<br />
Tel.: 069 / 74 31-0<br />
Fax: 069 / 74 31-29 44<br />
Internet: www.kfw.de<br />
7. AUSLANDSMESSEFÖRDERUNG DES BUNDES (Bund)<br />
Was wird gefördert?<br />
• Gemeinschaftsbeteiligungen an Auslandsmessen<br />
Wer wird gefördert?<br />
• Gefördert werden grundsätzlich alle gewerblichen Unternehmen<br />
• Gefördert werden nur Aussteller, die Waren präsentieren, die in der Bundesrepublik<br />
Deutschland oder im Ausland von deutschen Niederlassungen bzw.<br />
in deutscher Lizenz hergestellt wurden<br />
Förderschwerpunkte<br />
• Teilnahme deutscher Unternehmen an Messen und Ausstellungen im Ausland.<br />
Gefördert werden auch Teilnehmer an Informationszentren, Sonderveranstaltungen<br />
der deutschen Wirtschaft, Fachsymposien und an Sonderschauen<br />
Förderinstrumente<br />
• Indirekte Förderung (keine direkten Zahlungen an die Aussteller)<br />
Finanzierung<br />
• Das Auslandsmesseprogramm wird zweimal jährlich (im Juni und November)<br />
vom Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.<br />
(AUMA) veröffentlicht. (www.auma.de)<br />
•<br />
• Gemeinschaftsausstellungen bedingen die Teilnahme von mindestens zehn<br />
Unternehmen.<br />
• Die teilnehmenden Firmen kommen indirekt in den Genuss der Bundesförderung.<br />
Sie zahlen einen Beteiligungsbeitrag.<br />
• In der Regel werden folgende Leistungen erbracht: Betreuung durch die<br />
Durchführungsgesellschaft im Inland und am Messeort; Überlassung der Ausstellungsfläche;<br />
Erstellung von Rück- und Seitenwänden; Auslegeware im<br />
Stand; Standmöblierung; allgemeine Dekoration, die sich nicht auf die Firmenstände<br />
bezieht; Beleuchtung bzw. Stromanschluss im Stand; einheitliche<br />
Standbeschriftung; allgemeine Hallenbeleuchtung; Bewachung und Ordnungsdienst<br />
in der Halle und auf dem Freigelände; Reinigung der Gänge in<br />
der Halle und auf dem Freigelände; kostenpflichtige Benutzung von Telefon,<br />
Telefax und Fotokopierer im Büro der Durchführungsgesellschaft; kostenlose<br />
Eintragung in das Ausstellerverzeichnis der Firmengemeinschaftsausstellung;<br />
kostenlose Eintragung in den offiziellen Messekatalog.<br />
• Der Bund übernimmt in einzelnen Fällen außerdem Kosten <strong>für</strong> besondere Begleitmaßnahmen,<br />
wie z. B.: Direkt-Mail-Aktionen; Anzeigen in Fachzeitschriften,<br />
in denen auf die deutsche Beteiligung hingewiesen wird; Pressekonferen-<br />
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