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Exportratgeber für Dienstleister - Aussenwirtschaftsportal Bayern

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Kreditanstalt <strong>für</strong> Wiederaufbau (KfW)<br />

Palmengartenstraße 5-9<br />

60325 Frankfurt am Main<br />

Tel.: 069 / 74 31-0<br />

Fax: 069 / 74 31-29 44<br />

Internet: www.kfw.de<br />

7. AUSLANDSMESSEFÖRDERUNG DES BUNDES (Bund)<br />

Was wird gefördert?<br />

• Gemeinschaftsbeteiligungen an Auslandsmessen<br />

Wer wird gefördert?<br />

• Gefördert werden grundsätzlich alle gewerblichen Unternehmen<br />

• Gefördert werden nur Aussteller, die Waren präsentieren, die in der Bundesrepublik<br />

Deutschland oder im Ausland von deutschen Niederlassungen bzw.<br />

in deutscher Lizenz hergestellt wurden<br />

Förderschwerpunkte<br />

• Teilnahme deutscher Unternehmen an Messen und Ausstellungen im Ausland.<br />

Gefördert werden auch Teilnehmer an Informationszentren, Sonderveranstaltungen<br />

der deutschen Wirtschaft, Fachsymposien und an Sonderschauen<br />

Förderinstrumente<br />

• Indirekte Förderung (keine direkten Zahlungen an die Aussteller)<br />

Finanzierung<br />

• Das Auslandsmesseprogramm wird zweimal jährlich (im Juni und November)<br />

vom Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.<br />

(AUMA) veröffentlicht. (www.auma.de)<br />

•<br />

• Gemeinschaftsausstellungen bedingen die Teilnahme von mindestens zehn<br />

Unternehmen.<br />

• Die teilnehmenden Firmen kommen indirekt in den Genuss der Bundesförderung.<br />

Sie zahlen einen Beteiligungsbeitrag.<br />

• In der Regel werden folgende Leistungen erbracht: Betreuung durch die<br />

Durchführungsgesellschaft im Inland und am Messeort; Überlassung der Ausstellungsfläche;<br />

Erstellung von Rück- und Seitenwänden; Auslegeware im<br />

Stand; Standmöblierung; allgemeine Dekoration, die sich nicht auf die Firmenstände<br />

bezieht; Beleuchtung bzw. Stromanschluss im Stand; einheitliche<br />

Standbeschriftung; allgemeine Hallenbeleuchtung; Bewachung und Ordnungsdienst<br />

in der Halle und auf dem Freigelände; Reinigung der Gänge in<br />

der Halle und auf dem Freigelände; kostenpflichtige Benutzung von Telefon,<br />

Telefax und Fotokopierer im Büro der Durchführungsgesellschaft; kostenlose<br />

Eintragung in das Ausstellerverzeichnis der Firmengemeinschaftsausstellung;<br />

kostenlose Eintragung in den offiziellen Messekatalog.<br />

• Der Bund übernimmt in einzelnen Fällen außerdem Kosten <strong>für</strong> besondere Begleitmaßnahmen,<br />

wie z. B.: Direkt-Mail-Aktionen; Anzeigen in Fachzeitschriften,<br />

in denen auf die deutsche Beteiligung hingewiesen wird; Pressekonferen-<br />

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