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Exportratgeber für Dienstleister - Aussenwirtschaftsportal Bayern

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lassen oder zusätzliche Nachweise zu erwerben. Je nach Tätigkeit und Zielland<br />

gelten unterschiedliche Bestimmungen. Die Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise<br />

durch das Ausland kann auch dann erforderlich sein,<br />

wenn man sich nicht im Ausland niederlassen möchte, sondern dort nur zeitlich<br />

begrenzt tätig werden will. Auch bei Berufen, die in Deutschland nicht reglementiert<br />

sind, sollte man sich erkundigen, ob im Zielland <strong>für</strong> die Aufnahme<br />

der Tätigkeit Befähigungsnachweise vorzuweisen oder andere Berufszugangsvoraussetzungen,<br />

z. B. Unterrichtungen, zu erfüllen sind.<br />

• Honorarvorschriften, Gebührenordnungen<br />

Ähnlich wie beispielsweise die in Deutschland geltenden Honorarvorschriften<br />

<strong>für</strong> Architekten können im Ausland Gebührenordnungen und Honorarvorschriften<br />

gelten, die <strong>für</strong> die Rechnungsstellung verpflichtend sind.<br />

• Finanzierungsvorschriften bei Unternehmensbeteiligungen<br />

Bei Unternehmensgründung oder -beteiligung im Ausland sind die jeweiligen<br />

gesellschaftsrechtlichen Regelungen des Ziellandes zu beachten. In einigen<br />

Ländern gibt es Vorschriften, wonach sich ausländische Kapitalgeber nur in<br />

begrenztem Umfang an Unternehmen im Zielland beteiligen dürfen.<br />

• Patente, Copyrights oder Handelsmarken<br />

Für in Deutschland geschützte Patente, Copyrights oder Handelsmarken kann<br />

eine zusätzliche Anerkennung im Zielland erforderlich sein.<br />

• Local Content-Regelungen<br />

Regelungen, wonach ein festgelegter Anteil der Wertschöpfung im Zielland<br />

erbracht werden muss<br />

• Nichttarifäre Handelshemmnisse<br />

z. B. Währungskontrollen, Behinderung des internationalen Zahlungsverkehrs<br />

• Bevorzugung nationaler Anbieter bei öffentlicher Auftragsvergabe<br />

• Festgelegter Anteil zu beschäftigender nationaler Arbeitskräfte<br />

• Marktzutritt <strong>für</strong> Ausländer nur, wenn bereits nationale Anbieter gleiche<br />

Dienstleistungspalette anbieten<br />

• Verbote und Beschränkungen z. B. <strong>für</strong> bestimmte Werbeformen, Arbeitszeitmodelle,<br />

Arbeitsschutz und Tarifmodelle<br />

• Datenschutzbestimmungen<br />

• Beschränkungen der Gewinnverwendung<br />

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