Exportratgeber für Dienstleister - Aussenwirtschaftsportal Bayern
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lassen oder zusätzliche Nachweise zu erwerben. Je nach Tätigkeit und Zielland<br />
gelten unterschiedliche Bestimmungen. Die Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise<br />
durch das Ausland kann auch dann erforderlich sein,<br />
wenn man sich nicht im Ausland niederlassen möchte, sondern dort nur zeitlich<br />
begrenzt tätig werden will. Auch bei Berufen, die in Deutschland nicht reglementiert<br />
sind, sollte man sich erkundigen, ob im Zielland <strong>für</strong> die Aufnahme<br />
der Tätigkeit Befähigungsnachweise vorzuweisen oder andere Berufszugangsvoraussetzungen,<br />
z. B. Unterrichtungen, zu erfüllen sind.<br />
• Honorarvorschriften, Gebührenordnungen<br />
Ähnlich wie beispielsweise die in Deutschland geltenden Honorarvorschriften<br />
<strong>für</strong> Architekten können im Ausland Gebührenordnungen und Honorarvorschriften<br />
gelten, die <strong>für</strong> die Rechnungsstellung verpflichtend sind.<br />
• Finanzierungsvorschriften bei Unternehmensbeteiligungen<br />
Bei Unternehmensgründung oder -beteiligung im Ausland sind die jeweiligen<br />
gesellschaftsrechtlichen Regelungen des Ziellandes zu beachten. In einigen<br />
Ländern gibt es Vorschriften, wonach sich ausländische Kapitalgeber nur in<br />
begrenztem Umfang an Unternehmen im Zielland beteiligen dürfen.<br />
• Patente, Copyrights oder Handelsmarken<br />
Für in Deutschland geschützte Patente, Copyrights oder Handelsmarken kann<br />
eine zusätzliche Anerkennung im Zielland erforderlich sein.<br />
• Local Content-Regelungen<br />
Regelungen, wonach ein festgelegter Anteil der Wertschöpfung im Zielland<br />
erbracht werden muss<br />
• Nichttarifäre Handelshemmnisse<br />
z. B. Währungskontrollen, Behinderung des internationalen Zahlungsverkehrs<br />
• Bevorzugung nationaler Anbieter bei öffentlicher Auftragsvergabe<br />
• Festgelegter Anteil zu beschäftigender nationaler Arbeitskräfte<br />
• Marktzutritt <strong>für</strong> Ausländer nur, wenn bereits nationale Anbieter gleiche<br />
Dienstleistungspalette anbieten<br />
• Verbote und Beschränkungen z. B. <strong>für</strong> bestimmte Werbeformen, Arbeitszeitmodelle,<br />
Arbeitsschutz und Tarifmodelle<br />
• Datenschutzbestimmungen<br />
• Beschränkungen der Gewinnverwendung<br />
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