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LE-1-2021

LOGISTIK express Ausgabe 1/2021

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LOGISTIK express 1/<strong>2021</strong> | S30<br />

Internationaler E-Commerce:<br />

Stolperfalle Brexit<br />

Ob Sprachassistenten auf dem Smartphone, Routenvorschläge in der Navigations-App<br />

oder Kaufempfehlungen im Online Shop: Künstliche Intelligenz ist längst<br />

omnipräsent in allen Lebensbereichen. Algorithmen wissen auf die Minute genau,<br />

wann wir mit dem Auto in Wien ankommen – und zwar noch bevor wir in<br />

München losgefahren sind. Sie lotsen uns täglich an Staus vorbei und sagen uns,<br />

wann wir eine Pause machen sollten. Gastbeitrag: Richard Asquith<br />

RICHARD ASQUITH<br />

VP GLOBAL<br />

INDIRECT TAX<br />

AVALARA<br />

Während im Jahr 2020 viele<br />

stationäre Händler mit den<br />

negativen Auswirkungen der<br />

Pandemie und den Lockdown-Maßnahmen<br />

zu kämpfen hatten, erlebt<br />

der E-Commerce in Deutschland weiterhin<br />

einen Aufschwung: Der Online-Handel<br />

verzeichnete einen Gesamtumsatz von 80<br />

bis 88 Millionen und für die kommenden Jahren<br />

rechnet das IFH Köln (Institut für Handelsforschung)<br />

im Rahmen des Branchenreport<br />

Onlinehandel mit weiteren Zuwachsraten.<br />

Bis zum Jahr 2024 könnte der Gesamtumsatz<br />

dabei auf bis zu 142 Milliarden Euro ansteigen.<br />

In Deutschland verkaufen schon heute 60<br />

Prozent der Onlinehändler ihre Waren ins<br />

Ausland und sind so für mehr Konsumenten<br />

attraktiv. Jedoch ist dabei einiges zu<br />

beachten, denn Handelsbeschränkungen<br />

und sich ständig wandelnde Vorschriften,<br />

stellen die Händler vor Herausforderungen.<br />

Der Brexit stellt dabei eine zusätzliche, neue<br />

bürokratische Hürde dar.<br />

Die Herausforderungen des grenzüberschreitenden<br />

Handels<br />

Seit dem 1. Januar <strong>2021</strong> müssen Online-<br />

Verkäufer auch beim Import und Export von<br />

Waren aus Großbritannien wieder mit Zöllen<br />

rechnen. Trotz des Handels- und Kooperationsabkommens<br />

[3] zwischen der EU und<br />

dem Vereinigten Königreich muss zukünftig<br />

doppelt verzollt werden – und zwar wenn die<br />

Waren weder in Großbritannien noch der EU<br />

produziert wurden. Da viele Verkäufer ihre<br />

Waren aus China oder anderen Ländern<br />

importieren, werden diese nach den sogen-<br />

annten Ursprungsregeln des Zolls als nicht<br />

aus dem Vereinigten Königreich beziehungsweise<br />

der EU stammend gezählt. Dies hat<br />

zur Folge, dass sie beim weiteren Handel zwischen<br />

Großbritannien und EU weiterhin den<br />

EU- oder UK-Zöllen unterliegen.<br />

Zwar wird es eine Erleichterung für Waren<br />

geben, die unter die britischen und EU-Zollschwellen<br />

von 135 Pfund beziehungsweise 150<br />

Euro fallen, jedoch ist diese für die meisten<br />

Händler nicht relevant. Denn Verkäufer, die<br />

auf großen Marktplätzen wie Amazon oder<br />

eBay agieren, sind nun dazu verpflichtet, ihre<br />

gesamten Bestände im Voraus im Vereinigten<br />

Königreich oder der EU zu verzollen, bevor sie<br />

überhaupt verkauft wurden.<br />

Auswirkungen des Brexits auf den Handel<br />

Jedoch kommt es bereits zu ersten Schwierigkeiten.<br />

Denn die genauen Anforderungen<br />

an Zollerklärungen, Mehrwertsteuerverpflichtungen<br />

und die Nachweisforderung<br />

über den Nulltarif führt dazu, dass Sendungen<br />

in deutschen Häfen blockiert werden.<br />

Umgekehrt stoßen auch britische Verkäufer<br />

auf Probleme beim Versand nach Deutschland.<br />

Zum Beispiel weigern sich teilweise<br />

deutsche Kunden, die von britischen Anbietern<br />

vorgelegten EU-EORI-Nummern zu akzeptieren,<br />

obwohl diese eine Grundvoraussetzung<br />

für die neuen Handelsanforderungen<br />

des Vereinigten Königreichs sind.<br />

Dies ist ein schwerwiegendes Problem; die<br />

Händler stehen unter Druck, die Kundenerwartungen<br />

zu erfüllen und – wie üblich - schnell<br />

sowie problemlos die Waren zu liefern. Überraschende<br />

Zoll- und Einfuhrgebühren können

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