LE-1-2021
LOGISTIK express Ausgabe 1/2021
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LOGISTIK express 1/<strong>2021</strong> | S66<br />
Brexit-Deal: Was ändert sich für<br />
Logistikunternehmen?<br />
Alexander Heine, Geschäftsführer der CM Logistik Gruppe, informiert über die<br />
Auswirkungen des neuen Handelsabkommens auf die internationale Logistik und<br />
gibt Ratschläge für die unsichere Anfangszeit.<br />
BEITRAG: REDAKTION<br />
A<strong>LE</strong>XANDER HEINE<br />
GESCHÄFTSFÜHRER<br />
CM LOGISTIK GRUPPE<br />
Lange hat es gedauert und nun ist es<br />
doch Realität: Das Vereinigte Königreich<br />
und die Europäische Union konnten<br />
sich auf ein Handelsabkommen<br />
einigen und damit die jahrelangen Verhandlungen<br />
zu einem Ende bringen – für beide<br />
Seiten mehr oder weniger zufriedenstellend.<br />
Schon im Sommer 2016 traf die britische Bevölkerung<br />
in Form eines Referendums die<br />
Entscheidung für den Austritt. Dieser ließ aber<br />
noch lange auf sich warten, denn die Briten<br />
wollten zwar ihre Unabhängigkeit von der Europäischen<br />
Union, aber offensichtlich nicht<br />
all die mit dem Austritt verbundenen Konsequenzen<br />
akzeptieren. Einen No-Deal-Brexit<br />
wünschte dennoch auch auf EU-Seite niemand<br />
– die Handelsbeziehungen sollten trotz<br />
allem intakt bleiben. Seit Beginn des Jahres<br />
<strong>2021</strong> gelten nun die neuen Regelungen in<br />
Bezug auf den Warenverkehr, doch haben<br />
sie schon in kürzester Zeit für Verwirrung und<br />
Chaos an den Grenzen gesorgt. Aber was<br />
bedeuten die endgültige Durchführung des<br />
Brexits und damit der Niedergang des freien<br />
Binnenmarktes zwischen der Insel und dem<br />
europäischen Festland für Logistiker und wie<br />
können sie die Pannen der unsicheren Anfangszeit<br />
umschiffen?“<br />
1. Kontrolle braucht Zeit.<br />
„Jahrelang profitierte Großbritannien, ebenso<br />
wie der Rest der Mitgliedsstaaten, vom freien<br />
Warenverkehr innerhalb der Zollunion. Grundsätzlich<br />
unterliegen Ein- und Ausfuhren innerhalb<br />
der EU, sogenannte innergemeinschaftliche<br />
Verbringungen, keinen Beschränkungen.