VPLT Magazin 31
Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress-und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.
Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress-und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- Punktzüge und dazugehörende Steuerungen<br />
- Leuchtenhänger, Motorbügel, Scheinwerfer<br />
- Traversensysteme und Zubehör<br />
- Podeste oder Arbeitsplattformen<br />
- Trag- oder Hängesysteme z. B. für Lautsprecher<br />
- Befestigungs- und Verbindungselemente<br />
Häufig wird auch gerade für Sonderbauten eine BGV C 1-Prüfung und Zertifizierung<br />
erforderlich.<br />
Unser modernes Rechtssystem enthält für die wenigsten der vorgenannten<br />
Produkte Prüfverpflichtungen durch externe Stellen. Die weitaus meisten Produkte<br />
werden von EG-Richtlinien erfasst, die so auch eine Konformitätserklärung<br />
durch den Hersteller ermöglichen, aber auch nötig machen. Hierbei ist jedoch<br />
kein Hersteller gezwungen, auf nationale Bestimmungen wie z. B. die<br />
BGV C 1 einzugehen. Dennoch macht gerade die Konformität mit den Schutzzielen<br />
dieser UVV das Produkt häufig erst marktfähig oder besonders wertvoll.<br />
Konformitätserklärungen werden eigenverantwortlich vom Hersteller oder Importeuer<br />
in der Regel ohne fremdes Zutun erstellt. Gelegentlich sind die Aussagen<br />
hierin oder auch in Produktdokumenten aber sehr von Vertriebsgedanken<br />
geleitet.<br />
Eine Vielzahl von Herstellern, die meist eine besondere Sorgfalt oder Qualität<br />
darstellen wollen, bedienen sich auf freiwilliger Basis der Prüfung und<br />
Zertifizierung ihrer Produkte durch externe Prüfstellen. Produkte bei denen<br />
solche Prüfungen zu einem positivem Ergebnis führen, erhalten z. B. das GS-<br />
Zeichen oder ein Zertifikat mit dem Logo einer Prüfinstitution.<br />
Leider tauchen hierbei, wie auch bei der reinen Konformitätsbewertung immer<br />
wieder Produkte am Markt auf, bei denen „nicht drin ist, was drauf steht“,<br />
das heißt Produkte, die z. B. mit BGV C 1 gekennzeichnet sind, ohne dass der<br />
Endverbraucher sie tatsächlich so benutzen bzw. einsetzen kann, wie dies die<br />
BGV C 1 vorsieht.<br />
Eine vollständige Benutzung im Sinne der BGV C 1 schließt z. B. auch Eignung<br />
für den mobilen Veranstaltungsbetrieb und die Möglichkeit zur Bewertung<br />
der Produkte bei den regelmäßig durchzuführenden Prüfungen ein. Insbesondere<br />
im mobilen Veranstaltungsbetrieb ist oft die Beanspruchung der Produkte<br />
beim Transport sowie Auf- und Abbau erheblich größer als während der<br />
eigentlichen Betriebszeit.<br />
Eine weitere Überlegung gilt der Bedienungs- bzw. Montageanleitung. Diese<br />
Anleitungen sind integraler Bestandteil von Produkten, das heißt, ein Produkt<br />
ohne bzw. mit mangelhafter Anleitung gilt als nicht vollständig. Selbstverständlich<br />
müssen Anleitungen in der Landessprache vorliegen. Ganz besonders<br />
muss in Anleitungen auf Restrisiken hingewiesen sowie die vorhersehbare<br />
Fehlanwendung ausgeschlossen werden.<br />
Anleitungen müssen zudem Hinweise und Kriterien enthalten, die eine Bewertung<br />
der Produkte bei Prüfungen ermöglicht, z. B. Merkmale für Verschleiß<br />
oder die Ablegereife.<br />
Zusätzlich zu allen bisherigen Betrachtungen verlangt die BGV C 1 in Verbindung<br />
mit der BGG 912 („Prüfung von sicherheitstechnischen und maschinentechnischen<br />
Einrichtungen in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für<br />
szenische Darstellung“) für maschinentechnische Einrichtungen besondere<br />
Prüfungen, auch vor der ersten Inbetriebnahme und damit eigentlich auch vor<br />
dem Inverkehrbringen. Hierbei handelt es sich immer um Vor-, Bau- und Abnahmeprüfungen<br />
durch ermächtigte Sachverständige oder um Bauartprüfung<br />
durch akkreditierte Stellen.<br />
Schlussendlich ist deutlich zu machen, dass es nicht zulässig ist, die Bezeichnung<br />
BGV C 1 als ein allgemeines Qualitätsmerkmal bzw. eine allgemeine<br />
Prüfgrundlage zur Auszeichnung von Produkten, Einrichtungen oder<br />
Dienstleistungen zu verwenden, die zwar im Rahmen von Veranstaltungen eingesetzt<br />
werden, die aber weder vom Geltungsbereich noch von inhaltlichen Anforderungen<br />
der UVV erfasst werden.<br />
Ebenfalls ist es nicht möglich, Produkte nach BGV C 1 zu zertifizieren,<br />
wenn diese nur Teilanforderungen erfüllen. Auch die besondere Dimension der<br />
Haftung, die für Verantwortliche dadurch entsteht, dass ein zusätzliches Vertrauen<br />
in Produkte gelegt wird, wenn diese eine exklusive Sicherheit vermitteln,<br />
sollte Anreiz sein, mit derartigen Auszeichnungen gewissenhaft umzugehen.<br />
Anmerkung des Verfassers<br />
Die Initiative zu diesem Artikel stammt nicht von der Redaktion oder vom Verfasser,<br />
sondern aus dem Kreis der Benutzer, die sich größte Mühe geben, sichere<br />
Leistungen zu erbringen und auch gerne echten Zertifikaten glauben schenken<br />
wollen.<br />
Johannes Heinz<br />
audio interface systems<br />
■ Input Module<br />
■ Parallel Out Module<br />
■ Output Module<br />
(Groundlift)<br />
■ Patch Module<br />
■ Transformer Module<br />
0 dBu or 12 dBu<br />
■ Multipin Master Module<br />
msd<br />
The complete<br />
modular<br />
input / output<br />
system<br />
12 channels that can be<br />
stacked in steps of 12<br />
(e.g.12/24/36/48 CH)<br />
Multipin Module according<br />
to your application<br />
Litton Veam / Harting<br />
Module interconnection<br />
by 12 CH ribbon cable<br />
Extremly<br />
easy<br />
configuration<br />
Klotz Audio Interface Systems GmbH<br />
D-85591 Vaterstetten / München • Baldhamer<br />
Str. 39<br />
GERMANY<br />
Tel: +49-[0]8106-308-0<br />
Fax: +49-[0]8106-308-101<br />
Email: info@klotz-ais.com<br />
www.klotz-ais.com<br />
<strong>VPLT</strong>.<strong>Magazin</strong>.<strong>31</strong> 21