VPLT Magazin 92
Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress-und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.
Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress-und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.
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istockphoto.com/naphtalina<br />
Arbeitszeit ist zu dokumentieren!<br />
In den vergangenen Monaten konnte der Tagespresse entnommen werden, dass<br />
sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 14. Mai 2019, Az. C-55/18<br />
zur Frage der Dokumentation von Arbeitszeit eindeutig geäußert hat.<br />
Der EuGH verlangt, dass Arbeitgeber ein objektiv verlässliches<br />
und zugängliches System einrichten, mit dem<br />
die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Es genügt<br />
nicht, die Arbeitszeit zu erfassen, die über die individuell<br />
vertraglich geschuldete Arbeitszeit hinausgeht.<br />
Seit Veröffentlichung des Urteils wird häufig die Auffassung<br />
vertreten, der Gesetzgeber sei gefragt und müsse<br />
das Urteil umsetzen. Prof. Dr. Peter Schrader, aus<br />
der Anwaltskanzlei Laborius vertritt in einem aktuellen<br />
Aufsatz mit dem Titel „Aufzeichnung und Dokumentation<br />
der Arbeitszeit nach dem Urteil des EuGH in der<br />
Rechtssache CCOO“ (NZA 2019, 1035) die Auffassung,<br />
dass die bereits vorhandene gesetzliche Regelung<br />
in § 16 Abs. 2 ArbZG verfassungskonform im Sinne der<br />
neuen EuGH-Rechtsprechung auszulegen ist und die<br />
Rechtsprechung daher direkt angewendet werden kann.<br />
Folgt man dieser Argumentation, könnten bereits jetzt<br />
vom Arbeitgeber gewählte Systeme auf die Einhaltung<br />
der Rechtsprechung überprüft werden.<br />
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