16.05.2021 Aufrufe

VPLT Magazin 92

Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress-und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.

Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress-und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.

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istockphoto.com/naphtalina<br />

Arbeitszeit ist zu dokumentieren!<br />

In den vergangenen Monaten konnte der Tagespresse entnommen werden, dass<br />

sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 14. Mai 2019, Az. C-55/18<br />

zur Frage der Dokumentation von Arbeitszeit eindeutig geäußert hat.<br />

Der EuGH verlangt, dass Arbeitgeber ein objektiv verlässliches<br />

und zugängliches System einrichten, mit dem<br />

die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Es genügt<br />

nicht, die Arbeitszeit zu erfassen, die über die individuell<br />

vertraglich geschuldete Arbeitszeit hinausgeht.<br />

Seit Veröffentlichung des Urteils wird häufig die Auffassung<br />

vertreten, der Gesetzgeber sei gefragt und müsse<br />

das Urteil umsetzen. Prof. Dr. Peter Schrader, aus<br />

der Anwaltskanzlei Laborius vertritt in einem aktuellen<br />

Aufsatz mit dem Titel „Aufzeichnung und Dokumentation<br />

der Arbeitszeit nach dem Urteil des EuGH in der<br />

Rechtssache CCOO“ (NZA 2019, 1035) die Auffassung,<br />

dass die bereits vorhandene gesetzliche Regelung<br />

in § 16 Abs. 2 ArbZG verfassungskonform im Sinne der<br />

neuen EuGH-Rechtsprechung auszulegen ist und die<br />

Rechtsprechung daher direkt angewendet werden kann.<br />

Folgt man dieser Argumentation, könnten bereits jetzt<br />

vom Arbeitgeber gewählte Systeme auf die Einhaltung<br />

der Rechtsprechung überprüft werden.<br />

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