VPLT Magazin 92
Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress-und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.
Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress-und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.
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LEGAL<br />
Worum geht es bei dem<br />
Thema „Reisezeit“ – eine<br />
Zusammenfassung. Das<br />
Berufsbildungsmodernisierungsgesetz<br />
BBiMoG aus Sicht der Branche.<br />
Zum Auffrischen – das Thema<br />
Elektrofachkraft. Und Neustes<br />
zu den „Kulturfrequenzen“.<br />
Reisezeit!<br />
Eine Zusammenfassung des Mandantenschreibens der Anwaltskanzlei Laborius –<br />
Fachanwälte für Arbeitsrecht vom 17. Juli 2019<br />
Regelmäßig gibt es Fragestellungen um das Thema<br />
der Vergütung der Reisezeit. Das Bundesarbeitsgericht<br />
hat sich in seiner Entscheidung vom 17. Oktober 2018<br />
(Aktenzeichen 5 AZR 553/17) diesem Thema angenommen.<br />
Die Auswirkungen des Urteils werden auch<br />
in der Veranstaltungsbranche erkennbar werden.<br />
Worum geht es genau?<br />
Zunächst das Altbekannte: Fahrten vom Wohnsitz des<br />
Arbeitnehmers zur Arbeitsstätte sind keine vergütungspflichtige<br />
Arbeitszeit. Macht sich der Arbeitnehmer hingegen<br />
von Zuhause direkt auf den Weg zum Kunden<br />
bzw. zur Veranstaltung, so ist dies Arbeitszeit. Im vom<br />
BAG entschiedenen Fall hatte der Kläger auf eigenen<br />
Wunsch einen längeren Reiseweg gewählt. Dieser auf<br />
eigenen Wunsch getätigte Umweg stellt keine zu vergütende<br />
Arbeitszeit dar. Die zum Teil vergütungspflichtige<br />
Einordnung von Reisezeiten gilt es in der arbeitszeitrechtlichen<br />
Disposition von Mitarbeitern zu beachten.<br />
Eine klassische Schicht kann hier bei entsprechender<br />
Anfahrt der Mitarbeiter bereits problematisch werden.<br />
Besonderheit: Arbeiten im Ausland<br />
Bei Auslandreisen gilt, dass diese Zeiten vollständig als<br />
Arbeitszeit zu vergüten sind. Das Bundesarbeitsgericht<br />
führt hierzu unter Randziffer 15 aus:<br />
„Dasselbe gilt für Reisen, die wegen einer vorübergehenden<br />
Entsendung zur Arbeit ins Ausland erforderlich<br />
sind. Diese sind fremdnützig und damit jedenfalls dann<br />
Arbeit im vergütungsrechtlichen Sinn, wenn sie (…) ausschließlich<br />
im Interesse des Arbeitgebers erfolgen und in<br />
untrennbarem Zusammenhang mit der arbeitsvertraglich<br />
geschuldeten Arbeitsleistung stehen. (…)“<br />
30 • <strong>VPLT</strong> MAGAZIN <strong>92</strong>