16.05.2021 Aufrufe

VPLT Magazin 92

Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress-und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.

Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress-und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

LEGAL<br />

Worum geht es bei dem<br />

Thema „Reisezeit“ – eine<br />

Zusammenfassung. Das<br />

Berufsbildungsmodernisierungsgesetz<br />

BBiMoG aus Sicht der Branche.<br />

Zum Auffrischen – das Thema<br />

Elektrofachkraft. Und Neustes<br />

zu den „Kulturfrequenzen“.<br />

Reisezeit!<br />

Eine Zusammenfassung des Mandantenschreibens der Anwaltskanzlei Laborius –<br />

Fachanwälte für Arbeitsrecht vom 17. Juli 2019<br />

Regelmäßig gibt es Fragestellungen um das Thema<br />

der Vergütung der Reisezeit. Das Bundesarbeitsgericht<br />

hat sich in seiner Entscheidung vom 17. Oktober 2018<br />

(Aktenzeichen 5 AZR 553/17) diesem Thema angenommen.<br />

Die Auswirkungen des Urteils werden auch<br />

in der Veranstaltungsbranche erkennbar werden.<br />

Worum geht es genau?<br />

Zunächst das Altbekannte: Fahrten vom Wohnsitz des<br />

Arbeitnehmers zur Arbeitsstätte sind keine vergütungspflichtige<br />

Arbeitszeit. Macht sich der Arbeitnehmer hingegen<br />

von Zuhause direkt auf den Weg zum Kunden<br />

bzw. zur Veranstaltung, so ist dies Arbeitszeit. Im vom<br />

BAG entschiedenen Fall hatte der Kläger auf eigenen<br />

Wunsch einen längeren Reiseweg gewählt. Dieser auf<br />

eigenen Wunsch getätigte Umweg stellt keine zu vergütende<br />

Arbeitszeit dar. Die zum Teil vergütungspflichtige<br />

Einordnung von Reisezeiten gilt es in der arbeitszeitrechtlichen<br />

Disposition von Mitarbeitern zu beachten.<br />

Eine klassische Schicht kann hier bei entsprechender<br />

Anfahrt der Mitarbeiter bereits problematisch werden.<br />

Besonderheit: Arbeiten im Ausland<br />

Bei Auslandreisen gilt, dass diese Zeiten vollständig als<br />

Arbeitszeit zu vergüten sind. Das Bundesarbeitsgericht<br />

führt hierzu unter Randziffer 15 aus:<br />

„Dasselbe gilt für Reisen, die wegen einer vorübergehenden<br />

Entsendung zur Arbeit ins Ausland erforderlich<br />

sind. Diese sind fremdnützig und damit jedenfalls dann<br />

Arbeit im vergütungsrechtlichen Sinn, wenn sie (…) ausschließlich<br />

im Interesse des Arbeitgebers erfolgen und in<br />

untrennbarem Zusammenhang mit der arbeitsvertraglich<br />

geschuldeten Arbeitsleistung stehen. (…)“<br />

30 • <strong>VPLT</strong> MAGAZIN <strong>92</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!