VPLT Magazin 92
Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress-und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.
Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress-und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.
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BBiMoG<br />
Der Gesetzesentwurf zur Modernisierung der beruflichen Bildung (BBiMoG) wurde<br />
vom Bundestag beschlossen.<br />
Neben vielen Vorteilen, die auch unserer Branche helfen<br />
werden, die Qualität und vor allem die Attraktivität<br />
der Ausbildung zu verbessern, kommen auf viele unserer<br />
Unternehmen auch Herausforderungen zu.<br />
Die wichtigsten Punkte im Überblick<br />
Die Mindestausbildungsvergütung wird eingeführt, sie<br />
gilt für Unternehmen, die nicht tariflich organisiert<br />
sind, und schreibt eine Mindestvergütung von zunächst<br />
515 € im ersten Lehrjahr vor, die sich schrittweise<br />
bis 2023 auf 620 € (erstes Lehrjahr) bis 868 €<br />
(viertes Lehrjahr) erhöht.<br />
Die Neuregelung findet ebenfalls ihren Niederschlag im<br />
SGB III, auch für Auszubildende in außerbetrieblichen<br />
Ausbildungen sowie für behinderte Menschen, die eine<br />
BA-geförderte, außerbetriebliche Ausbildung aufnehmen.<br />
Integration und Inklusion, zentrale Themen unserer<br />
Gesellschaft, werden somit auch in der Berufsbildung<br />
aktiv angegangen.<br />
Nicht nur die Vergütung der Auszubildenden wird sich<br />
verbessern, durch die kommende garantierte Freistellung<br />
aller Auszubildenden dürfen diese nach einem<br />
langen Berufsschultag nicht mehr in den Betrieb gerufen<br />
werden. Dies stärkt die Stellung der Berufsschule<br />
und legt den Fokus an den Berufsschultagen auf die<br />
nötigen Inhalte. Die Rechte der Auszubildenden werden<br />
gestärkt, in diesem Zusammenhang soll auch das<br />
Jugendarbeitsschutzgesetz angepasst werden.<br />
Die Qualität der Prüfungen und der Prüfer sollen sich<br />
verbessern. Aus diesem Grund wurde das Prüferehrenamt<br />
gestärkt. Durch eine gesetzlich garantierte, jedoch<br />
leider nicht bezahlte Freistellung soll es engagierten<br />
Prüfern vereinfacht werden, sich Zeit für die Prüfungen<br />
zu nehmen. Ein Umstand, der vielen potentiellen<br />
Prüfern in den letzten Jahren aufgrund fehlender<br />
Freistellungsmöglichkeiten verwehrt wurde. Dies ist<br />
ein wichtiger erster Schritt, hier muss jedoch weitergearbeitet<br />
werden, um die entsprechende Freistellung<br />
bei durchgehender Bezahlung zu ermöglichen – nur so<br />
können wir die Prüfungsqualität weiter voranbringen.<br />
Neben guten und wichtigen Erneuerungen gibt es<br />
auch Entwicklungen, die kritischer zu betrachten sind.<br />
Bachelor Professional – Master Professional<br />
„(…) dieses System attraktiver gestalten, und hier müssen<br />
wir das System aus der Brille der jungen Menschen<br />
betrachten (…)“ 1<br />
Die Abschlüsse wollen interessanter und internationaler<br />
werden. Dies soll mit neuen Weiterbildungen und<br />
Bezeichnungen gelingen. Nach der erfolgreich abgeschlossenen<br />
Berufsausbildung ist es möglich, durch<br />
Fortbildung ein „geprüfter Berufsspezialist“ (DQR5) zu<br />
werden. Der Meister kann sich künftig „Bachelor Professional“<br />
nennen. Weiterqualifizierte Abschlüsse wie<br />
etwa der Betriebswirt sollen als „Master Professional“<br />
auftreten können.<br />
Die DHIK begrüßt den neuen Schritt. Sie sieht ihn als<br />
Werbung für ein weiteres hochqualifiziertes Bildungssystem<br />
neben den Hochschulen. Verbände, Gewerkschaften<br />
sowie die Opposition stufen diesen Vorstoß hingegen<br />
eher als irreführend oder auch als Etikettenschwindel ein.<br />
Berufsbezeichnungen hin oder her, das neue Gesetz<br />
bringt viele Hilfen, um den Einstieg in eine Ausbildung<br />
attraktiver zu gestalten. Es wurden die richtigen Themen<br />
angesprochen, auch wenn bei einigen davon noch<br />
Optimierungspotential vorhanden ist.<br />
Der <strong>VPLT</strong> wird die Entwicklung des Gesetzes, sowie<br />
auch die kommenden Gesetze im Bildungsbereich, im<br />
Auge behalten und regelmäßig über neue Entwicklungen<br />
(DQR5 etc.) berichten. [SK]<br />
[1] CDU Bildungspolitiker Stephan Albani, Deutschlandfunk<br />
32 • <strong>VPLT</strong> MAGAZIN <strong>92</strong>