16.05.2021 Aufrufe

VPLT Magazin 92

Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress-und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.

Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress-und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

BBiMoG<br />

Der Gesetzesentwurf zur Modernisierung der beruflichen Bildung (BBiMoG) wurde<br />

vom Bundestag beschlossen.<br />

Neben vielen Vorteilen, die auch unserer Branche helfen<br />

werden, die Qualität und vor allem die Attraktivität<br />

der Ausbildung zu verbessern, kommen auf viele unserer<br />

Unternehmen auch Herausforderungen zu.<br />

Die wichtigsten Punkte im Überblick<br />

Die Mindestausbildungsvergütung wird eingeführt, sie<br />

gilt für Unternehmen, die nicht tariflich organisiert<br />

sind, und schreibt eine Mindestvergütung von zunächst<br />

515 € im ersten Lehrjahr vor, die sich schrittweise<br />

bis 2023 auf 620 € (erstes Lehrjahr) bis 868 €<br />

(viertes Lehrjahr) erhöht.<br />

Die Neuregelung findet ebenfalls ihren Niederschlag im<br />

SGB III, auch für Auszubildende in außerbetrieblichen<br />

Ausbildungen sowie für behinderte Menschen, die eine<br />

BA-geförderte, außerbetriebliche Ausbildung aufnehmen.<br />

Integration und Inklusion, zentrale Themen unserer<br />

Gesellschaft, werden somit auch in der Berufsbildung<br />

aktiv angegangen.<br />

Nicht nur die Vergütung der Auszubildenden wird sich<br />

verbessern, durch die kommende garantierte Freistellung<br />

aller Auszubildenden dürfen diese nach einem<br />

langen Berufsschultag nicht mehr in den Betrieb gerufen<br />

werden. Dies stärkt die Stellung der Berufsschule<br />

und legt den Fokus an den Berufsschultagen auf die<br />

nötigen Inhalte. Die Rechte der Auszubildenden werden<br />

gestärkt, in diesem Zusammenhang soll auch das<br />

Jugendarbeitsschutzgesetz angepasst werden.<br />

Die Qualität der Prüfungen und der Prüfer sollen sich<br />

verbessern. Aus diesem Grund wurde das Prüferehrenamt<br />

gestärkt. Durch eine gesetzlich garantierte, jedoch<br />

leider nicht bezahlte Freistellung soll es engagierten<br />

Prüfern vereinfacht werden, sich Zeit für die Prüfungen<br />

zu nehmen. Ein Umstand, der vielen potentiellen<br />

Prüfern in den letzten Jahren aufgrund fehlender<br />

Freistellungsmöglichkeiten verwehrt wurde. Dies ist<br />

ein wichtiger erster Schritt, hier muss jedoch weitergearbeitet<br />

werden, um die entsprechende Freistellung<br />

bei durchgehender Bezahlung zu ermöglichen – nur so<br />

können wir die Prüfungsqualität weiter voranbringen.<br />

Neben guten und wichtigen Erneuerungen gibt es<br />

auch Entwicklungen, die kritischer zu betrachten sind.<br />

Bachelor Professional – Master Professional<br />

„(…) dieses System attraktiver gestalten, und hier müssen<br />

wir das System aus der Brille der jungen Menschen<br />

betrachten (…)“ 1<br />

Die Abschlüsse wollen interessanter und internationaler<br />

werden. Dies soll mit neuen Weiterbildungen und<br />

Bezeichnungen gelingen. Nach der erfolgreich abgeschlossenen<br />

Berufsausbildung ist es möglich, durch<br />

Fortbildung ein „geprüfter Berufsspezialist“ (DQR5) zu<br />

werden. Der Meister kann sich künftig „Bachelor Professional“<br />

nennen. Weiterqualifizierte Abschlüsse wie<br />

etwa der Betriebswirt sollen als „Master Professional“<br />

auftreten können.<br />

Die DHIK begrüßt den neuen Schritt. Sie sieht ihn als<br />

Werbung für ein weiteres hochqualifiziertes Bildungssystem<br />

neben den Hochschulen. Verbände, Gewerkschaften<br />

sowie die Opposition stufen diesen Vorstoß hingegen<br />

eher als irreführend oder auch als Etikettenschwindel ein.<br />

Berufsbezeichnungen hin oder her, das neue Gesetz<br />

bringt viele Hilfen, um den Einstieg in eine Ausbildung<br />

attraktiver zu gestalten. Es wurden die richtigen Themen<br />

angesprochen, auch wenn bei einigen davon noch<br />

Optimierungspotential vorhanden ist.<br />

Der <strong>VPLT</strong> wird die Entwicklung des Gesetzes, sowie<br />

auch die kommenden Gesetze im Bildungsbereich, im<br />

Auge behalten und regelmäßig über neue Entwicklungen<br />

(DQR5 etc.) berichten. [SK]<br />

[1] CDU Bildungspolitiker Stephan Albani, Deutschlandfunk<br />

32 • <strong>VPLT</strong> MAGAZIN <strong>92</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!