VPLT Magazin 92
Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress-und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.
Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress-und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
LEGAL Aktuelles<br />
Somit ist die Reise als Arbeit und damit als Arbeitszeit<br />
einzuordnen. ABER: Es ist noch nicht geklärt,<br />
wie die dafür von Arbeitnehmer aufgewendete Zeit zu<br />
vergüten ist.<br />
Grundsätzlich sind Reisezeiten mit der für die eigentliche<br />
Tätigkeit vereinbarte Vergütung zu bezahlen, es<br />
sei denn im Arbeits- oder Tarifvertrag ist eine Spezialregelung<br />
vorhanden.<br />
Das Bundesarbeitsgericht führt aus, dass es gesonderte<br />
Vergütungsregelungen durch Arbeitsverträge<br />
o.ä. geben kann, in denen eine gesonderte Vergütung<br />
für andere als die eigentliche Tätigkeit (Reisezeit,<br />
freie Zeit vor Ort, Off-Days etc.) vereinbart werden<br />
kann. Es führt ferner aus, dass die Vergütung für Reisezeiten<br />
auch ganz ausgeschlossen werden kann, sofern<br />
der Mindestlohn nicht unterschritten wird.<br />
Der <strong>VPLT</strong> setzt sich für faire Vergütungsvereinbarungen<br />
ein und appelliert hierbei an die Arbeitgeber, sich<br />
ihrer sozialen Verantwortung bewusst zu werden. Es<br />
sollte ein Kompromiss gefunden werden, mit welchem<br />
beide Seiten gemeinschaftlich und motiviert zusammenarbeiten<br />
können.<br />
Handlungsbedarf!<br />
Der Sachverhalt zeigt, dass in der Branche Handlungsbedarf<br />
besteht. Viele Veranstaltungen finden auf internationalen<br />
Bühnen statt. Um hier Rechtssicherheit für<br />
alle Beteiligten zu erreichen, sollten die entsprechenden<br />
Fragestellungen zeitnah geklärt und arbeitsvertraglich<br />
fixiert werden.<br />
Die Relevanz einer solchen Regelung wird dadurch offenkundig,<br />
dass ihr Fehlen dazu führt, dass sämtliche<br />
aufgewendete Arbeitszeit vom Arbeitgeber zu vergüten<br />
ist. Ein Umstand, der einige Betriebe vor Herausforderungen<br />
stellen könnte.<br />
Reisezeit im Arbeitszeitrecht<br />
Leider wurde die Fragestellung, inwieweit Reisezeiten<br />
arbeitszeitrechtlich relevant sind, offengelassen.<br />
Diskutiert wird hierzu, das Arbeitszeitschutzrecht nur<br />
territorial in Deutschland anzuwenden. Käme das Arbeitszeitschutzrecht<br />
auch bei Auslandsreisen, insbes.<br />
in Nicht EU-Ländern zur Anwendung, so würden Reisen<br />
regelmäßig zu Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz<br />
führen. [SK]<br />
fiRSTstage ® Seile – Wir beraten Sie gerne: +49 2331-69150-33<br />
Unser Maß stimmt!<br />
Unsere hauseigene Seilerei fertigt und konfektioniert nach Kundenwunsch<br />
Seile in allen Längen und Seildurchmessern. Optional mit individuellem<br />
Firmenlogo auf der Rückseite der Kennzeichnungsscheibe.<br />
HERSTELLUNG · VERTRIEB · SERVICE<br />
cast C.Adolph & RST Distribution GmbH · Kabeler Str. 54a · D-58099 Hagen · castinfo.de · mail@castinfo.de · Tel. +49 2331 69 1 500 · Fax +49 2331 688412