16.05.2021 Aufrufe

VPLT Magazin 92

Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress-und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.

Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress-und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.

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LEGAL Aktuelles<br />

Somit ist die Reise als Arbeit und damit als Arbeitszeit<br />

einzuordnen. ABER: Es ist noch nicht geklärt,<br />

wie die dafür von Arbeitnehmer aufgewendete Zeit zu<br />

vergüten ist.<br />

Grundsätzlich sind Reisezeiten mit der für die eigentliche<br />

Tätigkeit vereinbarte Vergütung zu bezahlen, es<br />

sei denn im Arbeits- oder Tarifvertrag ist eine Spezialregelung<br />

vorhanden.<br />

Das Bundesarbeitsgericht führt aus, dass es gesonderte<br />

Vergütungsregelungen durch Arbeitsverträge<br />

o.ä. geben kann, in denen eine gesonderte Vergütung<br />

für andere als die eigentliche Tätigkeit (Reisezeit,<br />

freie Zeit vor Ort, Off-Days etc.) vereinbart werden<br />

kann. Es führt ferner aus, dass die Vergütung für Reisezeiten<br />

auch ganz ausgeschlossen werden kann, sofern<br />

der Mindestlohn nicht unterschritten wird.<br />

Der <strong>VPLT</strong> setzt sich für faire Vergütungsvereinbarungen<br />

ein und appelliert hierbei an die Arbeitgeber, sich<br />

ihrer sozialen Verantwortung bewusst zu werden. Es<br />

sollte ein Kompromiss gefunden werden, mit welchem<br />

beide Seiten gemeinschaftlich und motiviert zusammenarbeiten<br />

können.<br />

Handlungsbedarf!<br />

Der Sachverhalt zeigt, dass in der Branche Handlungsbedarf<br />

besteht. Viele Veranstaltungen finden auf internationalen<br />

Bühnen statt. Um hier Rechtssicherheit für<br />

alle Beteiligten zu erreichen, sollten die entsprechenden<br />

Fragestellungen zeitnah geklärt und arbeitsvertraglich<br />

fixiert werden.<br />

Die Relevanz einer solchen Regelung wird dadurch offenkundig,<br />

dass ihr Fehlen dazu führt, dass sämtliche<br />

aufgewendete Arbeitszeit vom Arbeitgeber zu vergüten<br />

ist. Ein Umstand, der einige Betriebe vor Herausforderungen<br />

stellen könnte.<br />

Reisezeit im Arbeitszeitrecht<br />

Leider wurde die Fragestellung, inwieweit Reisezeiten<br />

arbeitszeitrechtlich relevant sind, offengelassen.<br />

Diskutiert wird hierzu, das Arbeitszeitschutzrecht nur<br />

territorial in Deutschland anzuwenden. Käme das Arbeitszeitschutzrecht<br />

auch bei Auslandsreisen, insbes.<br />

in Nicht EU-Ländern zur Anwendung, so würden Reisen<br />

regelmäßig zu Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz<br />

führen. [SK]<br />

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