Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
32<br />
tirol.spart<br />
tirol.spart<br />
33<br />
Voranschlag und<br />
MFP (mittelfristige<br />
Finanzplanung)<br />
Vorhaben mit GeOrg dem Gemeindeorganisator:<br />
Über die Unterschiede zwischen der Kameralistik und der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung<br />
(VRV) 2015 ist schon ausreichend informiert und diskutiert worden.<br />
Die reine Finanzierungsrechnung der Kameralistik wurde in der VRV 2015 um die Ergebnisrechnung<br />
und die Vermögensrechnung erweitert.<br />
LINKS<br />
Komplett neue und<br />
komfortable Möglichkeiten<br />
der Erfassung<br />
und Darstellung von<br />
Projekten sind mit<br />
GeOrg, dem Gemeindeorganisator.<br />
möglich.<br />
(© rawpixels)<br />
ZUM AUTOR<br />
CHRISTOPH<br />
CAROTTA<br />
Christoph Carotta wechselte<br />
nach langjähriger Tätigkeit in<br />
einer Bank 2017 zur GemNova.<br />
Er verantwortet den Bereich<br />
Kommunalfinanz.<br />
Kontakt:<br />
c.carotta@gemnova.at<br />
Bei meinen Gesprächen und Vorträgen<br />
habe ich häufig den Finanzierungshaushalt<br />
in den Vordergrund gestellt. Dies vor allem,<br />
um dem weniger Geübten mit dem reinen<br />
Zahlungsfluss (Cashflow) einen Zusammenhang<br />
aufzuzeigen. Insbesondere den<br />
Zusammenhang von Stichtagsbetrachtung<br />
(Vermögenshaushalt zum Jahreswechsel)<br />
und periodischer Betrachtung (Finanzierunghaushalt<br />
und Ergebnishaushalt).<br />
Der STICHTAG ist in diesem Fall immer<br />
der Zeitpunkt, zu welchem die Vermögensrechnung<br />
erstellt wird. Bei einem Unternehmen<br />
kann das Wirtschaftsjahr vom<br />
Kalenderjahr abweichen. In der saisonalen<br />
Gastronomie wird häufig davon Gebrauch<br />
gemacht, indem der Bilanzstichtag z. B. auf<br />
den 1. November gelegt wird. Im Geltungsbereich<br />
der VRV 2015 ist das nicht möglich.<br />
Hier ist klar geregelt: Der Rechnungsabschluss<br />
ist für das abgelaufene Kalenderjahr<br />
als Finanzjahr zu erstellen (VRV 2015<br />
§ 13 (1)). Somit ist der „Stichtag“, für den die<br />
Vermögensrechnung gilt, eindeutig. Dementsprechend<br />
sehen wir mit dem Rechnungsabschluss<br />
zum 31. Dezember, wie<br />
sich das Vermögen der Gemeinde zum selben<br />
Zeitpunkt des Vorjahres verändert hat.<br />
Aus den beiden Haushalten (Finanzierungshaushalt,<br />
Ergebnishaushalt) können<br />
wir erkennen, welche Einnahmen und Ausgaben,<br />
welche Aufwendungen und Erträge<br />
unser Vermögen positiv oder negativ beeinflusst<br />
haben.<br />
Die Finanzierungsrechnung und die Ergebnisrechnung<br />
gelten demnach für den Zeitraum<br />
– die Periode – zwischen dem 1. Jänner<br />
und dem 31. Dezember.<br />
Ein Voranschlag muss für den Finanzierungshaushalt<br />
und den Ergebnishaushalt<br />
erstellt werden. Der Vermögenshaushalt<br />
oder Teile daraus sind nicht Teil des Voranschlages,<br />
wohl aber deren Dotierungen,<br />
Auflösungen, Zuführungen oder Entnahmen.<br />
Die relevanten Bestandteile des Voranschlages<br />
finden wir im § 5 der VRV 2015:<br />
Ergebnisvoranschlag, Finanzierungsvoranschlag,<br />
Detailnachweis auf Kontenebene,<br />
Stellenplan Gesamthaushalt und jene<br />
Beilagen, die im § 5 in den Absätzen 2<br />
und 3 explizit angeführt sind. Hier geht<br />
es vor allem um Mittelverwendungs- und<br />
Aufbringungsgruppen, Nachweise von<br />
Transferzahlungen, Zuführungen und<br />
Entnahmen von Haushaltsreserven und<br />
Rücklagen sowie der Dokumentation von<br />
Finanzschulden (Aufnahme, Tilgung, Endstand,<br />
Laufzeit etc.).<br />
Im Detail ist der Voranschlag in der VRV<br />
2015 in Abschnitt 2, §§ 4 bis 12 geregelt.<br />
Zusätzlich zur VRV 2015 ist laut TGO<br />
(Tiroler Gemeindeordnung) § 88 Absatz 2<br />
noch der MFP (Mittelfristiger Finanzplan)<br />
zu erstellen. Er beinhaltet dieselben Inhalte<br />
wie der Voranschlag und soll die dem<br />
Voranschlag folgenden nächsten vier Jahre<br />
darstellen. Dieser MFP und der Nachweis<br />
von Vorhaben (§ 82 TGO) sind Bestandteil<br />
des Voranschlages der Tiroler Gemeinden.<br />
GEORG, der Gemeindeorganisator bietet<br />
auch dazu einen besonderen Komfort.<br />
Mit einem Klick ist ein Haushaltsprogramm<br />
zu erstellen, in welchem einfach<br />
und komfortabel ein Vorhaben dargestellt<br />
werden kann. Das Vorhaben kann dabei<br />
leicht mehrere Kostenstellen und Konten<br />
umfassen (z. B. Gemeindezentrum<br />
mit Kindergarten, Volksschule, Hort und<br />
Arztpraxis). Alle Kostenstellen, Konten und<br />
Steuersätze werden dabei auf einfachste<br />
Art in dieses von Ihnen gestaltete Haushaltsprogramm<br />
integriert. Laufende Kostenüberwachung,<br />
klare Darstellung und<br />
perfekte Dokumentation begleiten auf<br />
diese Art die komplexesten Projekte in<br />
Ihrer Gemeinde. Auf einfachste Art wird<br />
dabei eine „Anlage im Bau“ begleitet und<br />
nach Vollendung aktiviert. Vollkommen<br />
egal, über welchen Zeitraum sich Ihr Vorhaben<br />
erstreckt.