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279.TIROL - Juli 2021

Ausgabe 4, Juli 2021

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tirol.spart<br />

tirol.spart<br />

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Voranschlag und<br />

MFP (mittelfristige<br />

Finanzplanung)<br />

Vorhaben mit GeOrg dem Gemeindeorganisator:<br />

Über die Unterschiede zwischen der Kameralistik und der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung<br />

(VRV) 2015 ist schon ausreichend informiert und diskutiert worden.<br />

Die reine Finanzierungsrechnung der Kameralistik wurde in der VRV 2015 um die Ergebnisrechnung<br />

und die Vermögensrechnung erweitert.<br />

LINKS<br />

Komplett neue und<br />

komfortable Möglichkeiten<br />

der Erfassung<br />

und Darstellung von<br />

Projekten sind mit<br />

GeOrg, dem Gemeindeorganisator.<br />

möglich.<br />

(© rawpixels)<br />

ZUM AUTOR<br />

CHRISTOPH<br />

CAROTTA<br />

Christoph Carotta wechselte<br />

nach langjähriger Tätigkeit in<br />

einer Bank 2017 zur GemNova.<br />

Er verantwortet den Bereich<br />

Kommunalfinanz.<br />

Kontakt:<br />

c.carotta@gemnova.at<br />

Bei meinen Gesprächen und Vorträgen<br />

habe ich häufig den Finanzierungshaushalt<br />

in den Vordergrund gestellt. Dies vor allem,<br />

um dem weniger Geübten mit dem reinen<br />

Zahlungsfluss (Cashflow) einen Zusammenhang<br />

aufzuzeigen. Insbesondere den<br />

Zusammenhang von Stichtagsbetrachtung<br />

(Vermögenshaushalt zum Jahreswechsel)<br />

und periodischer Betrachtung (Finanzierunghaushalt<br />

und Ergebnishaushalt).<br />

Der STICHTAG ist in diesem Fall immer<br />

der Zeitpunkt, zu welchem die Vermögensrechnung<br />

erstellt wird. Bei einem Unternehmen<br />

kann das Wirtschaftsjahr vom<br />

Kalenderjahr abweichen. In der saisonalen<br />

Gastronomie wird häufig davon Gebrauch<br />

gemacht, indem der Bilanzstichtag z. B. auf<br />

den 1. November gelegt wird. Im Geltungsbereich<br />

der VRV 2015 ist das nicht möglich.<br />

Hier ist klar geregelt: Der Rechnungsabschluss<br />

ist für das abgelaufene Kalenderjahr<br />

als Finanzjahr zu erstellen (VRV 2015<br />

§ 13 (1)). Somit ist der „Stichtag“, für den die<br />

Vermögensrechnung gilt, eindeutig. Dementsprechend<br />

sehen wir mit dem Rechnungsabschluss<br />

zum 31. Dezember, wie<br />

sich das Vermögen der Gemeinde zum selben<br />

Zeitpunkt des Vorjahres verändert hat.<br />

Aus den beiden Haushalten (Finanzierungshaushalt,<br />

Ergebnishaushalt) können<br />

wir erkennen, welche Einnahmen und Ausgaben,<br />

welche Aufwendungen und Erträge<br />

unser Vermögen positiv oder negativ beeinflusst<br />

haben.<br />

Die Finanzierungsrechnung und die Ergebnisrechnung<br />

gelten demnach für den Zeitraum<br />

– die Periode – zwischen dem 1. Jänner<br />

und dem 31. Dezember.<br />

Ein Voranschlag muss für den Finanzierungshaushalt<br />

und den Ergebnishaushalt<br />

erstellt werden. Der Vermögenshaushalt<br />

oder Teile daraus sind nicht Teil des Voranschlages,<br />

wohl aber deren Dotierungen,<br />

Auflösungen, Zuführungen oder Entnahmen.<br />

Die relevanten Bestandteile des Voranschlages<br />

finden wir im § 5 der VRV 2015:<br />

Ergebnisvoranschlag, Finanzierungsvoranschlag,<br />

Detailnachweis auf Kontenebene,<br />

Stellenplan Gesamthaushalt und jene<br />

Beilagen, die im § 5 in den Absätzen 2<br />

und 3 explizit angeführt sind. Hier geht<br />

es vor allem um Mittelverwendungs- und<br />

Aufbringungsgruppen, Nachweise von<br />

Transferzahlungen, Zuführungen und<br />

Entnahmen von Haushaltsreserven und<br />

Rücklagen sowie der Dokumentation von<br />

Finanzschulden (Aufnahme, Tilgung, Endstand,<br />

Laufzeit etc.).<br />

Im Detail ist der Voranschlag in der VRV<br />

2015 in Abschnitt 2, §§ 4 bis 12 geregelt.<br />

Zusätzlich zur VRV 2015 ist laut TGO<br />

(Tiroler Gemeindeordnung) § 88 Absatz 2<br />

noch der MFP (Mittelfristiger Finanzplan)<br />

zu erstellen. Er beinhaltet dieselben Inhalte<br />

wie der Voranschlag und soll die dem<br />

Voranschlag folgenden nächsten vier Jahre<br />

darstellen. Dieser MFP und der Nachweis<br />

von Vorhaben (§ 82 TGO) sind Bestandteil<br />

des Voranschlages der Tiroler Gemeinden.<br />

GEORG, der Gemeindeorganisator bietet<br />

auch dazu einen besonderen Komfort.<br />

Mit einem Klick ist ein Haushaltsprogramm<br />

zu erstellen, in welchem einfach<br />

und komfortabel ein Vorhaben dargestellt<br />

werden kann. Das Vorhaben kann dabei<br />

leicht mehrere Kostenstellen und Konten<br />

umfassen (z. B. Gemeindezentrum<br />

mit Kindergarten, Volksschule, Hort und<br />

Arztpraxis). Alle Kostenstellen, Konten und<br />

Steuersätze werden dabei auf einfachste<br />

Art in dieses von Ihnen gestaltete Haushaltsprogramm<br />

integriert. Laufende Kostenüberwachung,<br />

klare Darstellung und<br />

perfekte Dokumentation begleiten auf<br />

diese Art die komplexesten Projekte in<br />

Ihrer Gemeinde. Auf einfachste Art wird<br />

dabei eine „Anlage im Bau“ begleitet und<br />

nach Vollendung aktiviert. Vollkommen<br />

egal, über welchen Zeitraum sich Ihr Vorhaben<br />

erstreckt.

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