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TRENDYone Job Guide Herbst 2021

Themen: Bewerbungstipps | Bewerbung via Smartphone | Stressfragen | Corona - Auswirkungen auf die Ausbildung | Neue Ausbildungsberufe

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SEITE<br />

Ausbildung<br />

Erfolgreich<br />

durch die Probezeit<br />

Rechte und Pflichten<br />

auf einen Blick<br />

Die Probezeit erfüllt sowohl<br />

für den Arbeitgeber als auch<br />

den Arbeitnehmer einen<br />

wichtigen Zweck: Sie ermöglicht<br />

es beiden Parteien, das<br />

Arbeitsverhältnis vorzeitig<br />

zu beenden. Schließlich<br />

sollte man sich bei seinem<br />

<strong>Job</strong> im Klaren sein, ob man<br />

diesen für längere Zeit ausführen<br />

will oder kann,<br />

beziehungsweise ob der<br />

Mitarbeiter für die Stelle<br />

längerfristig geeignet ist.<br />

Damit Sie als Arbeitnehmer<br />

erfolgreich durch die<br />

Probezeit kommen, sollten<br />

Sie einige Regelungen und<br />

Pflichten kennen.<br />

Dauer der Probezeit<br />

Unterschieden wird hier,<br />

ob es sich um einen Auszubildenden<br />

oder einen regulären<br />

Angestellten handelt:<br />

Während die Probezeit eines<br />

Angestellten im Durchschnitt<br />

zwischen drei und sechs<br />

Monate beträgt, sind es bei<br />

einem Auszubildenden zwischen<br />

einem und vier Monate.<br />

Generell gibt es keine gesetzliche<br />

Vorschrift, nach der<br />

ein Arbeitsverhältnis mit einer<br />

Probezeit beginnen muss.<br />

Das heißt, dass auch komplett<br />

darauf verzichtet werden<br />

kann. Die Dauer kann das<br />

Unternehmen frei wählen,<br />

muss sich jedoch an die rechtlichen<br />

Vorgaben halten. Bei<br />

komplexeren Aufgaben kann<br />

der Arbeitgeber die Probezeit<br />

beispielsweise auch auf bis<br />

zu neun Monate festlegen.<br />

Wichtig ist, dass die Probzeit<br />

im Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag<br />

genau geregelt ist.<br />

Teamfähigkeit ist<br />

entscheidend<br />

Kündigung und Kündigungsfrist<br />

in der Probezeit<br />

Wie bereits erwähnt, ermöglicht<br />

es die Probezeit für<br />

den Arbeitgeber sowie den<br />

Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis<br />

vorzeitig zu beenden.<br />

Beide Parteien haben in<br />

dieser Zeit die Möglichkeit,<br />

jederzeit und ohne Angabe<br />

von Gründen zu kündigen.<br />

Allerdings muss beiderseits<br />

eine mindestens zweiwöchige<br />

Kündigungsfrist eingehalten<br />

werden. Außerdem muss die<br />

Kündigung schriftlich erfolgen.<br />

Nach erfolgreichem Bestehen<br />

der Probezeit treten<br />

automatisch der gesetzliche<br />

Kündigungsschutz sowie die<br />

im Arbeitsvertrag geregelten<br />

Kündigungsfristen in Kraft.<br />

Urlaub während der<br />

Probezeit<br />

Laut Bundesurlaubsgesetz<br />

(BUrlG) besteht rein rechtlich<br />

schon während der Probezeit<br />

ein Urlaubsanspruch<br />

auf anteiligen Erholungsurlaub.<br />

Demnach hat man bei<br />

einem gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch<br />

von<br />

20 Tagen im Jahr alle vier<br />

Wochen Anspruch auf 1,67<br />

Tage (=20 Tage geteilt durch<br />

12 Monate). Nach wie vor<br />

muss der Urlaub allerdings<br />

vom Arbeitgeber genehmigt<br />

werden. Dieser kann den Urlaubsantrag<br />

ablehnen, wenn<br />

dringende betriebliche Gründe<br />

dagegensprechen oder der<br />

Termin mit den Urlaubswünschen<br />

anderer Arbeitnehmer<br />

kollidiert. Geplanter Urlaub<br />

sollte daher frühzeitig angesprochen<br />

werden.<br />

Krankheit während der<br />

Probezeit<br />

Sollte man während der Probezeit<br />

erkranken, so ist der<br />

Arbeitgeber grundsätzlich<br />

auch hier verpflichtet Sie zu<br />

bezahlen (§ 3 Abs. 3 EFZG).<br />

Dieser Anspruch besteht<br />

auch, wenn Sie in dieser Zeit<br />

gekündigt werden. Allerdings<br />

gibt es auch hier Ausnahmen.

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