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<strong>07</strong>‘20 Auto-News<br />
DAS MAGAZIN FÜR DIE REGION<br />
ES KANN TEUER WERDEN<br />
Neue Verkehrsregeln mit höheren Bußgeldern<br />
Seit dem Inkrafttreten der StVO-Novelle von Bundesverkehrsminister<br />
Andreas Scheuer (CSU) am 28. April <strong>2020</strong><br />
kosten innerorts schon 21 km/h zu viel künftig 80 Euro<br />
Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, und unter Umständen<br />
den Verlust der Fahrerlaubnis für einen Monat. Die wichtigsten<br />
Änderungen hier im Überblick.<br />
Falschparken<br />
Die Bußgelder für das Parken in zweiter Reihe sowie auf<br />
Geh- und Radwegen steigen von 15 auf bis zu 100 Euro.<br />
Das gilt auch fürs Halten auf mit weißen Linien aufgemalten<br />
Radfahrer-Schutzstreifen.<br />
Bisher durften Autos dort drei<br />
Minuten halten. Wenn jemand<br />
behindert oder<br />
gefährdet wird, etwas<br />
kaputtgeht oder jemand<br />
länger als eine<br />
Stunde auf einem Gehoder<br />
Radweg parkt, kann<br />
es auch einen Punkt im<br />
Fahreignungsregister in<br />
Flensburg geben. Falschparken<br />
an unübersichtlichen<br />
Stellen<br />
kann statt 15 Euro<br />
nun 35 Euro kosten, unberechtigtes Parken auf Schwerbehinderten-Plätzen<br />
statt 35 Euro künftig 55 Euro – ebenso<br />
das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für E-Autos.<br />
Rettungsgasse<br />
Fahrer, die durch die Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeuge<br />
dranhängen, müssen ebenfalls mit deutlich härteren<br />
Strafen rechnen: Sie kassieren eine Strafe von bis zu 320<br />
Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot.<br />
Überholen von Radfahrern<br />
Bislang mussten Autofahrer beim Überholen von Radfahrern<br />
"ausreichenden" Abstand halten. Künftig sind konkret mindestens<br />
1,50 Meter im Ort und 2 Meter außerorts vorgeschrieben.<br />
Lkw über 3,5 Tonnen dürfen beim Rechtsabbiegen im Ort nur<br />
noch Schritttempo fahren, also höchstens elf km/h – denn diese<br />
Situation ist für Radfahrer besonders gefährlich.<br />
An gefährlichen Stellen kann ein neues Schild Autos und Lastkraftwagen<br />
das Überholen einspuriger Fahrzeuge verbieten.<br />
Vor Kreuzungen und Einmündungen mit Radwegen gilt auf<br />
bis zu acht Metern ein Parkverbot, um die Sicht zu verbessern.<br />
Neben Fahrradstraßen kann es auch ganze Fahrradzonen geben.<br />
Dort ist höchstens Tempo 30 erlaubt, der Radverkehr darf<br />
weder gefährdet noch behindert werden. Nebeneinander zu<br />
fahren ist Radfahrern künftig grundsätzlich gestattet, wenn keine<br />
anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden.<br />
Abbiegen<br />
Wenn Ihr Fahrzeug mindestens 3,5 Tonnen wiegt, dürfen Sie<br />
aus Gründen der Sicherheit künftig nur noch in Schrittgeschwindigkeit<br />
rechts abbiegen.Bei Verstößen können Bußgelder<br />
in Höhe von 70 Euro erhoben werden. Außerdem wird ein<br />
Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.<br />
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