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<strong>07</strong>‘20 Auto-News<br />

DAS MAGAZIN FÜR DIE REGION<br />

ES KANN TEUER WERDEN<br />

Neue Verkehrsregeln mit höheren Bußgeldern<br />

Seit dem Inkrafttreten der StVO-Novelle von Bundesverkehrsminister<br />

Andreas Scheuer (CSU) am 28. April <strong>2020</strong><br />

kosten innerorts schon 21 km/h zu viel künftig 80 Euro<br />

Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, und unter Umständen<br />

den Verlust der Fahrerlaubnis für einen Monat. Die wichtigsten<br />

Änderungen hier im Überblick.<br />

Falschparken<br />

Die Bußgelder für das Parken in zweiter Reihe sowie auf<br />

Geh- und Radwegen steigen von 15 auf bis zu 100 Euro.<br />

Das gilt auch fürs Halten auf mit weißen Linien aufgemalten<br />

Radfahrer-Schutzstreifen.<br />

Bisher durften Autos dort drei<br />

Minuten halten. Wenn jemand<br />

behindert oder<br />

gefährdet wird, etwas<br />

kaputtgeht oder jemand<br />

länger als eine<br />

Stunde auf einem Gehoder<br />

Radweg parkt, kann<br />

es auch einen Punkt im<br />

Fahreignungsregister in<br />

Flensburg geben. Falschparken<br />

an unübersichtlichen<br />

Stellen<br />

kann statt 15 Euro<br />

nun 35 Euro kosten, unberechtigtes Parken auf Schwerbehinderten-Plätzen<br />

statt 35 Euro künftig 55 Euro – ebenso<br />

das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für E-Autos.<br />

Rettungsgasse<br />

Fahrer, die durch die Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeuge<br />

dranhängen, müssen ebenfalls mit deutlich härteren<br />

Strafen rechnen: Sie kassieren eine Strafe von bis zu 320<br />

Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot.<br />

Überholen von Radfahrern<br />

Bislang mussten Autofahrer beim Überholen von Radfahrern<br />

"ausreichenden" Abstand halten. Künftig sind konkret mindestens<br />

1,50 Meter im Ort und 2 Meter außerorts vorgeschrieben.<br />

Lkw über 3,5 Tonnen dürfen beim Rechtsabbiegen im Ort nur<br />

noch Schritttempo fahren, also höchstens elf km/h – denn diese<br />

Situation ist für Radfahrer besonders gefährlich.<br />

An gefährlichen Stellen kann ein neues Schild Autos und Lastkraftwagen<br />

das Überholen einspuriger Fahrzeuge verbieten.<br />

Vor Kreuzungen und Einmündungen mit Radwegen gilt auf<br />

bis zu acht Metern ein Parkverbot, um die Sicht zu verbessern.<br />

Neben Fahrradstraßen kann es auch ganze Fahrradzonen geben.<br />

Dort ist höchstens Tempo 30 erlaubt, der Radverkehr darf<br />

weder gefährdet noch behindert werden. Nebeneinander zu<br />

fahren ist Radfahrern künftig grundsätzlich gestattet, wenn keine<br />

anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden.<br />

Abbiegen<br />

Wenn Ihr Fahrzeug mindestens 3,5 Tonnen wiegt, dürfen Sie<br />

aus Gründen der Sicherheit künftig nur noch in Schrittgeschwindigkeit<br />

rechts abbiegen.Bei Verstößen können Bußgelder<br />

in Höhe von 70 Euro erhoben werden. Außerdem wird ein<br />

Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.<br />

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