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Auto-News<br />
DAS MAGAZIN FÜR DIE REGION<br />
<strong>07</strong>‘20<br />
Rasen<br />
Künftig wird Rasen schon eher mit einem Fahrverbot<br />
bestraft. Mit einem einmonatigen Fahrverbot muss man<br />
demnach innerorts bei einer Überschreitung ab 21 km/h<br />
und außerorts ab 26 km/h rechnen – neben dem künftigen<br />
Bußgeld von 80 Euro.<br />
Auch das Verwarnungsgeld für leichte Verstöße gegen das<br />
Tempolimit von bis zehn km/h in Ortsgrenzen wird von 10<br />
auf 30 Euro verdreifacht.<br />
Wo darf ich parken und wo nicht?<br />
Grundsätzlich darf man überall im Straßenverkehr parken,<br />
wo entweder kein entsprechendes Verbotsschild steht oder<br />
wo ein Schild das Parken ausdrücklich erlaubt. Dieses Schild<br />
zeigt ein weißes P auf blauem Grund. Gibt es keine Parkflächenmarkierung,<br />
darf man alternativ den Fahrbahnbereich<br />
als Parkfläche nutzen, sofern dort keine anderen Verkehrsteilnehmer<br />
am Weiterfahren gehindert werden.<br />
Dann stellt man das Auto auf dem rechten Fahrbahnrand<br />
oder einem Seitenstreifen ab. In Einbahnstraßen darf man<br />
zudem den linken Fahrbahnrand nutzen. Auf Geh- oder<br />
Radwegen ist das Parken verboten. Das gilt allerdings<br />
nicht, wenn ein Schild den Fuß- oder Radweg als Parkfläche<br />
für Autos freigibt. Selbst dann sollte man jedoch<br />
Schachtdeckel oder abgesenkte Bordsteine meiden, denn<br />
hier gilt weiterhin ein Parkverbot. In bestimmten Verkehrssituationen<br />
und Bereichen gilt ein Parkverbot, ohne<br />
dass ein entsprechendes Schild darauf hinweist: Fahrradschutzstreifen<br />
Andreaskreuz (innerorts bis fünf Meter und<br />
außerhalb bis 50 Meter davor), Haltestelle (15 Meter vor<br />
und hinter dem Schild), Fußgängerzone, Vorfahrtsstraße<br />
außerorts, Einseitige Fahrstreifenbegrenzung, Kreuzungs-/<br />
Einmündungsbereich (5 Meter davor und dahinter),<br />
Grundstückseinfahrt und -ausfahrt (auf schmalen Straßen<br />
auch gegenüber), Abgesenkter Bordstein, Kreisverkehr,<br />
Autobahn und Kraftfahrstraße sowie Fußgängerüberweg<br />
(außerdem 5 Meter davor)<br />
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