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Auto-News<br />

DAS MAGAZIN FÜR DIE REGION<br />

<strong>07</strong>‘20<br />

Rasen<br />

Künftig wird Rasen schon eher mit einem Fahrverbot<br />

bestraft. Mit einem einmonatigen Fahrverbot muss man<br />

demnach innerorts bei einer Überschreitung ab 21 km/h<br />

und außerorts ab 26 km/h rechnen – neben dem künftigen<br />

Bußgeld von 80 Euro.<br />

Auch das Verwarnungsgeld für leichte Verstöße gegen das<br />

Tempolimit von bis zehn km/h in Ortsgrenzen wird von 10<br />

auf 30 Euro verdreifacht.<br />

Wo darf ich parken und wo nicht?<br />

Grundsätzlich darf man überall im Straßenverkehr parken,<br />

wo entweder kein entsprechendes Verbotsschild steht oder<br />

wo ein Schild das Parken ausdrücklich erlaubt. Dieses Schild<br />

zeigt ein weißes P auf blauem Grund. Gibt es keine Parkflächenmarkierung,<br />

darf man alternativ den Fahrbahnbereich<br />

als Parkfläche nutzen, sofern dort keine anderen Verkehrsteilnehmer<br />

am Weiterfahren gehindert werden.<br />

Dann stellt man das Auto auf dem rechten Fahrbahnrand<br />

oder einem Seitenstreifen ab. In Einbahnstraßen darf man<br />

zudem den linken Fahrbahnrand nutzen. Auf Geh- oder<br />

Radwegen ist das Parken verboten. Das gilt allerdings<br />

nicht, wenn ein Schild den Fuß- oder Radweg als Parkfläche<br />

für Autos freigibt. Selbst dann sollte man jedoch<br />

Schachtdeckel oder abgesenkte Bordsteine meiden, denn<br />

hier gilt weiterhin ein Parkverbot. In bestimmten Verkehrssituationen<br />

und Bereichen gilt ein Parkverbot, ohne<br />

dass ein entsprechendes Schild darauf hinweist: Fahrradschutzstreifen<br />

Andreaskreuz (innerorts bis fünf Meter und<br />

außerhalb bis 50 Meter davor), Haltestelle (15 Meter vor<br />

und hinter dem Schild), Fußgängerzone, Vorfahrtsstraße<br />

außerorts, Einseitige Fahrstreifenbegrenzung, Kreuzungs-/<br />

Einmündungsbereich (5 Meter davor und dahinter),<br />

Grundstückseinfahrt und -ausfahrt (auf schmalen Straßen<br />

auch gegenüber), Abgesenkter Bordstein, Kreisverkehr,<br />

Autobahn und Kraftfahrstraße sowie Fußgängerüberweg<br />

(außerdem 5 Meter davor)<br />

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