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Philosophie - Gymnasien in Rheinland-Pfalz

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destruktive Strukturen zum Wohle aller zu vermeiden.<br />

Begriffe wie beispielsweise „Staat“, „Macht“, „Autorität“ bedürfen stets e<strong>in</strong>er klaren<br />

Explikation, nicht nur um sie vom allgeme<strong>in</strong>en Gebrauch abzugrenzen, sondern auch<br />

um ihre Bedeutung im philosophischen Diskurs im Vergleich zu ihrer Verwendung <strong>in</strong><br />

empirischen Wissenschaftsbereichen wie der Politikwissenschaft und Sozialwissenschaft<br />

herauszustellen. E<strong>in</strong>e sprachliche Abgrenzung von Begriffen gegenüber den<br />

empirischen Wissenschaften ist <strong>in</strong>sbesondere auch deshalb wichtig, da die gegenwärtige<br />

philosophische Reflexion über Politik und Staatstheorie nicht ohne Rekurs auf<br />

Erkenntnisse der empirischen Wissenschaften auskommen kann, etwa was neuere<br />

Erkenntnisse über den Menschen h<strong>in</strong>sichtlich se<strong>in</strong>es Sozial- bzw. Kommunikationsverhaltens<br />

angeht.<br />

Im Kern wird danach gefragt, ob es überzeugende Gründe für die Existenz e<strong>in</strong>es<br />

Staates gibt, und danach, wie dieser Staat beschaffen se<strong>in</strong> soll. Im Wesentlichen<br />

widmet sich die Reflexion der Fragestellung, wie menschliches Mite<strong>in</strong>ander <strong>in</strong> Institutionen<br />

gemäß bestimmten Pr<strong>in</strong>zipien gestaltet se<strong>in</strong> soll. Dabei handelt es sich nicht<br />

ausschließlich um e<strong>in</strong>en Diskurs darüber, warum und wor<strong>in</strong> Staatsgewalt besteht,<br />

sondern es geht auch um die Frage nach der Berechtigung e<strong>in</strong>es Staates, also nach<br />

se<strong>in</strong>er ethischen Begründung. Somit be<strong>in</strong>haltet der normative Begriff der Legitimation<br />

e<strong>in</strong>en zentralen Bezug zur Praktischen <strong>Philosophie</strong>.<br />

II. Rechtsphilosophie<br />

Der enge Zusammenhang zwischen Rechtsphilosophie und Staatsphilosophie bzw.<br />

Politischer <strong>Philosophie</strong> wird schon im H<strong>in</strong>blick auf die Tatsache ersichtlich, dass der<br />

moderne, demokratische Staat ohne e<strong>in</strong> funktionierendes Rechtssystem nicht auskommen<br />

kann. Der demokratische Rechtsstaat verlangt die rechtliche Legitimation<br />

politischer Macht, def<strong>in</strong>iert deren Ausgestaltung und schreibt die Konformität des politischen<br />

Handelns mit dem geltenden Recht und Völkerrecht vor. Nach JÜRGEN HA-<br />

BERMAS münden Diskurse politischer Willensbildung <strong>in</strong> juristische Diskurse, um<br />

schließlich <strong>in</strong> der Gesetzgebung ihren Ausdruck zu f<strong>in</strong>den. HABERMAS geht von e<strong>in</strong>er<br />

Interdependenz zwischen Recht und Politik aus, da sich beide wechselseitig bed<strong>in</strong>gen.<br />

Rechtsphilosophie kann als e<strong>in</strong> Versuch angesehen werden, e<strong>in</strong>e Wesensbestimmung<br />

des menschlichen Rechts vorzunehmen, die Funktion und Funktionsweise<br />

des Rechts <strong>in</strong>nerhalb der Gesellschaft zu bestimmen, den Zusammenhang des<br />

Rechts mit dem Staatswesen zu beleuchten sowie grundlegende Fragen der Legitimation<br />

des Rechts zu beantworten. Das Verhältnis von Recht und Moral zu bestimmen,<br />

gehört zu den bedeutendsten Aufgaben der Rechtsphilosophie. Die Unterschei-<br />

POLITISCHE PHILOSOPHIE UND RECHTSPHILOSOPHIE 85

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