Patienten taxieren und Gewinn optimieren? - beim BDI
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Gutachter konstatiert<br />
„Berufsständische Versorgungswerke<br />
sind gr<strong>und</strong>gesetzlich geschützt“<br />
Die berufsständischen Versorgungseinrichtungen,<br />
insbesondere der akademischen<br />
Heilberufe, seien gr<strong>und</strong>gesetzlich<br />
geschützt. Die erworbenen<br />
Anwartschaften in den<br />
Versorgungswerken hätten eigentumsähnlichen<br />
Charakter.<br />
Eine eventuelle Einbeziehung<br />
der Mitglieder der Versorgungswerke<br />
in den Versichertenkreis<br />
der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
verstoße zudem gegen<br />
die Erforderlichkeitsklausel des<br />
Artikels 72, Abs. 2 Gr<strong>und</strong>gesetz,<br />
wie dies durch die jüngste<br />
Rechtsprechung des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts<br />
präzisiert<br />
worden sei. Diese Ansicht äußerte<br />
der Verfassungsrechtler<br />
Detlef Merten, Verwaltungshochschule<br />
Speyer, anlässlich<br />
der Mitgliederversammlung der<br />
Arbeitsgemeinschaft berufsständischerVersorgungseinrichtungen<br />
e.V. (ABV) in Köln.<br />
Ein gesamtstaatliches Interesse<br />
an einer Pflichteinbeziehung sei<br />
weder zur Herstellung gleich-<br />
Kfz-Steuer<br />
Einfach online ermitteln<br />
wertiger Lebensverhältnisse<br />
noch zur Wahrung der Rechtsoder<br />
Wirtschaftseinheit erkennbar,<br />
so Merten. Eine Erfassung<br />
zusätzlicher Versicherungspflichtiger<br />
in seiner gesetzlichen<br />
Versicherung sei zwar gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
legitim <strong>und</strong> auch geeignet,<br />
eine soziale Sicherung des<br />
Einzelnen gegen die Wechselfälle<br />
des Lebens zu sichern. Eine<br />
Einbeziehung von Personen mit<br />
öffentlich-rechtlich ausreichendem<br />
Versicherungsschutz verstoße<br />
jedoch gegen das Übermaßverbot<br />
des Gr<strong>und</strong>gesetzes.<br />
Eine Erweiterung des Versicherungskreises<br />
der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung unter Einbeziehung<br />
der Angehörigen der<br />
verkammerten freien Berufe<br />
wäre ein unverhältnismäßiger<br />
Freiheitseingriff.<br />
Der Eigentumsschutz des<br />
Gr<strong>und</strong>gesetzes umfasse nach<br />
Merten auch öffentlich-rechtliche<br />
Forderungen <strong>und</strong> schütze<br />
damit auch vor einer<br />
Schuldnerauswechselung ge-<br />
Die Oberfinanzdirektion Hannover bietet einen Online-Rechner<br />
zur Ermittlung der Kraftfahrzeug-Steuer als Service-Leistung im<br />
Internet. Erforderliche Eingaben sind Schlüsselnummer, Kraftstoffart,<br />
Hubraum <strong>und</strong> das Datum der Erstzulassung. Sek<strong>und</strong>enschnell<br />
wird dann der entsprechende Steuerbetrag berechnet.<br />
Die Netzadresse:<br />
http://www.steuer.niedersachsen.de/<br />
default2.htm?http://www.steuer.niedersachsen.de/<br />
Service/Kfz.htm<br />
(Red.)<br />
Internet Corner<br />
Den Abkürzungsfimmel online entschärfen<br />
Neu: Kardiologische Datenbanken <strong>und</strong> Register<br />
gen den Willen der Betroffenen<br />
(Schutz also vor der Überführung<br />
der Freiberufler in die<br />
gesetzliche Rentenversicherung<br />
– Red.).<br />
Darüber hinaus stünde die Einbeziehung<br />
weiterer Mitglieder<br />
in die gesetzliche Versicherungspflicht<br />
(die Versorgungswerke<br />
zählen heute knapp<br />
600.000 Mitglieder <strong>und</strong> Versorgungsberechtigte)<br />
in keinem<br />
sozialpolitisch vertretbaren<br />
Verhältnis zu den begünstigten<br />
Sozialversicherten (mehr als 30<br />
Millionen). Eine finanzielle Entlastung<br />
der Rentenversicherung<br />
sei kaum möglich.<br />
(Aus: A & S aktuell, 25/02)<br />
Kommentar:<br />
Das Gutachten richtet sich<br />
gegen die begehrlichen Blicke<br />
der Sozialpolitiker, da<br />
die Versorgungswerke Vermögen<br />
angelegt haben <strong>und</strong><br />
ihre Rentenzahlungen überwiegend<br />
aus Erträgen bestreiten.<br />
Die gesetzliche<br />
Rentenversicherung dagegen<br />
hat keinerlei Ertragbringendes<br />
Vermögen, sondern<br />
lediglich 2 Wochen Luft<br />
zur Verteilung der aktuell<br />
eingehenden Beiträge <strong>und</strong><br />
ist ansonsten auf Kredite<br />
angewiesen.<br />
Die sog. Riester-Rente kopiert<br />
das Modell der Versorgungswerke<br />
– in bisher minimalem<br />
Umfang.<br />
(Red.)<br />
Abkürzungslexikon Medizinischer Begriffe mit zur Zeit über 75.000 gebräuchlichen Abkürzungen,<br />
Akronyme <strong>und</strong> Symbole:<br />
www.medizinische-abkuerzungen.de<br />
(Dr. med. Heinz Beckers, Köln)<br />
Kardiologische Datenbanken <strong>und</strong> Register – Klinische Routinedokumentation, Qualitätssicherung<br />
<strong>und</strong> Wissenschaft, herausgegeben von den Projektgruppen „Datenbanken <strong>und</strong> Register“ <strong>und</strong><br />
„Qualitätssicherung“ der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- <strong>und</strong> Kreislaufforschung.<br />
http://www.dgkardio.de/<br />
<strong>BDI</strong> aktuell<br />
Interessante Urteile<br />
in Leitsätzen<br />
Gut hinsehen:<br />
Arbeitsvertrag ist<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
unbefristet<br />
Wird ein Arbeitsvertrag<br />
neu abgeschlossen, so gilt<br />
er normalerweise unbeschränkt<br />
<strong>und</strong> ist nicht auf<br />
die Probezeit befristet. Soll<br />
eine solche Befristung gelten,<br />
muss sie klar <strong>und</strong> eindeutig<br />
im Arbeitsvertrag<br />
vereinbart sein.<br />
LAG Schleswig-Holstein,<br />
Az.: 3 Sa 99/01<br />
§<br />
Krankentagegeld-<br />
Versicherung:<br />
Kein<br />
automatisches<br />
Ende bei<br />
Arbeitsplatzverlust<br />
Eine Krankentagegeldversicherung<br />
darf nicht automatisch<br />
enden, wenn der<br />
Versicherte den Arbeitsplatz<br />
verliert. Die Versicherungsgesellschaft<br />
ist<br />
verpflichtet, dem Versicherten<br />
die Möglichkeit<br />
zu geben, den Versicherungsvertrag<br />
ruhen zu lassen<br />
oder in einen Anwartschaftsversicherungsvertrag<br />
umzuwandeln.<br />
OLG Koblenz, Az.: 10 U 700/99<br />
Steuertip:<br />
Scanner, Monitor<br />
etc. einzeln<br />
abschreiben<br />
Zusatzgeräte zum Computer<br />
wie beispielsweise Drucker,<br />
Scanner <strong>und</strong> Monitor,<br />
die mit verschiedenen<br />
Computermodellen kompatibel<br />
sind, können gesondert<br />
abgeschrieben werden.<br />
BFH, Az.: III R 47/92<br />
<strong>BDI</strong> aktuell 02-2003 27