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Patienten taxieren und Gewinn optimieren? - beim BDI

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Gutachter konstatiert<br />

„Berufsständische Versorgungswerke<br />

sind gr<strong>und</strong>gesetzlich geschützt“<br />

Die berufsständischen Versorgungseinrichtungen,<br />

insbesondere der akademischen<br />

Heilberufe, seien gr<strong>und</strong>gesetzlich<br />

geschützt. Die erworbenen<br />

Anwartschaften in den<br />

Versorgungswerken hätten eigentumsähnlichen<br />

Charakter.<br />

Eine eventuelle Einbeziehung<br />

der Mitglieder der Versorgungswerke<br />

in den Versichertenkreis<br />

der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

verstoße zudem gegen<br />

die Erforderlichkeitsklausel des<br />

Artikels 72, Abs. 2 Gr<strong>und</strong>gesetz,<br />

wie dies durch die jüngste<br />

Rechtsprechung des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts<br />

präzisiert<br />

worden sei. Diese Ansicht äußerte<br />

der Verfassungsrechtler<br />

Detlef Merten, Verwaltungshochschule<br />

Speyer, anlässlich<br />

der Mitgliederversammlung der<br />

Arbeitsgemeinschaft berufsständischerVersorgungseinrichtungen<br />

e.V. (ABV) in Köln.<br />

Ein gesamtstaatliches Interesse<br />

an einer Pflichteinbeziehung sei<br />

weder zur Herstellung gleich-<br />

Kfz-Steuer<br />

Einfach online ermitteln<br />

wertiger Lebensverhältnisse<br />

noch zur Wahrung der Rechtsoder<br />

Wirtschaftseinheit erkennbar,<br />

so Merten. Eine Erfassung<br />

zusätzlicher Versicherungspflichtiger<br />

in seiner gesetzlichen<br />

Versicherung sei zwar gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

legitim <strong>und</strong> auch geeignet,<br />

eine soziale Sicherung des<br />

Einzelnen gegen die Wechselfälle<br />

des Lebens zu sichern. Eine<br />

Einbeziehung von Personen mit<br />

öffentlich-rechtlich ausreichendem<br />

Versicherungsschutz verstoße<br />

jedoch gegen das Übermaßverbot<br />

des Gr<strong>und</strong>gesetzes.<br />

Eine Erweiterung des Versicherungskreises<br />

der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung unter Einbeziehung<br />

der Angehörigen der<br />

verkammerten freien Berufe<br />

wäre ein unverhältnismäßiger<br />

Freiheitseingriff.<br />

Der Eigentumsschutz des<br />

Gr<strong>und</strong>gesetzes umfasse nach<br />

Merten auch öffentlich-rechtliche<br />

Forderungen <strong>und</strong> schütze<br />

damit auch vor einer<br />

Schuldnerauswechselung ge-<br />

Die Oberfinanzdirektion Hannover bietet einen Online-Rechner<br />

zur Ermittlung der Kraftfahrzeug-Steuer als Service-Leistung im<br />

Internet. Erforderliche Eingaben sind Schlüsselnummer, Kraftstoffart,<br />

Hubraum <strong>und</strong> das Datum der Erstzulassung. Sek<strong>und</strong>enschnell<br />

wird dann der entsprechende Steuerbetrag berechnet.<br />

Die Netzadresse:<br />

http://www.steuer.niedersachsen.de/<br />

default2.htm?http://www.steuer.niedersachsen.de/<br />

Service/Kfz.htm<br />

(Red.)<br />

Internet Corner<br />

Den Abkürzungsfimmel online entschärfen<br />

Neu: Kardiologische Datenbanken <strong>und</strong> Register<br />

gen den Willen der Betroffenen<br />

(Schutz also vor der Überführung<br />

der Freiberufler in die<br />

gesetzliche Rentenversicherung<br />

– Red.).<br />

Darüber hinaus stünde die Einbeziehung<br />

weiterer Mitglieder<br />

in die gesetzliche Versicherungspflicht<br />

(die Versorgungswerke<br />

zählen heute knapp<br />

600.000 Mitglieder <strong>und</strong> Versorgungsberechtigte)<br />

in keinem<br />

sozialpolitisch vertretbaren<br />

Verhältnis zu den begünstigten<br />

Sozialversicherten (mehr als 30<br />

Millionen). Eine finanzielle Entlastung<br />

der Rentenversicherung<br />

sei kaum möglich.<br />

(Aus: A & S aktuell, 25/02)<br />

Kommentar:<br />

Das Gutachten richtet sich<br />

gegen die begehrlichen Blicke<br />

der Sozialpolitiker, da<br />

die Versorgungswerke Vermögen<br />

angelegt haben <strong>und</strong><br />

ihre Rentenzahlungen überwiegend<br />

aus Erträgen bestreiten.<br />

Die gesetzliche<br />

Rentenversicherung dagegen<br />

hat keinerlei Ertragbringendes<br />

Vermögen, sondern<br />

lediglich 2 Wochen Luft<br />

zur Verteilung der aktuell<br />

eingehenden Beiträge <strong>und</strong><br />

ist ansonsten auf Kredite<br />

angewiesen.<br />

Die sog. Riester-Rente kopiert<br />

das Modell der Versorgungswerke<br />

– in bisher minimalem<br />

Umfang.<br />

(Red.)<br />

Abkürzungslexikon Medizinischer Begriffe mit zur Zeit über 75.000 gebräuchlichen Abkürzungen,<br />

Akronyme <strong>und</strong> Symbole:<br />

www.medizinische-abkuerzungen.de<br />

(Dr. med. Heinz Beckers, Köln)<br />

Kardiologische Datenbanken <strong>und</strong> Register – Klinische Routinedokumentation, Qualitätssicherung<br />

<strong>und</strong> Wissenschaft, herausgegeben von den Projektgruppen „Datenbanken <strong>und</strong> Register“ <strong>und</strong><br />

„Qualitätssicherung“ der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- <strong>und</strong> Kreislaufforschung.<br />

http://www.dgkardio.de/<br />

<strong>BDI</strong> aktuell<br />

Interessante Urteile<br />

in Leitsätzen<br />

Gut hinsehen:<br />

Arbeitsvertrag ist<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

unbefristet<br />

Wird ein Arbeitsvertrag<br />

neu abgeschlossen, so gilt<br />

er normalerweise unbeschränkt<br />

<strong>und</strong> ist nicht auf<br />

die Probezeit befristet. Soll<br />

eine solche Befristung gelten,<br />

muss sie klar <strong>und</strong> eindeutig<br />

im Arbeitsvertrag<br />

vereinbart sein.<br />

LAG Schleswig-Holstein,<br />

Az.: 3 Sa 99/01<br />

§<br />

Krankentagegeld-<br />

Versicherung:<br />

Kein<br />

automatisches<br />

Ende bei<br />

Arbeitsplatzverlust<br />

Eine Krankentagegeldversicherung<br />

darf nicht automatisch<br />

enden, wenn der<br />

Versicherte den Arbeitsplatz<br />

verliert. Die Versicherungsgesellschaft<br />

ist<br />

verpflichtet, dem Versicherten<br />

die Möglichkeit<br />

zu geben, den Versicherungsvertrag<br />

ruhen zu lassen<br />

oder in einen Anwartschaftsversicherungsvertrag<br />

umzuwandeln.<br />

OLG Koblenz, Az.: 10 U 700/99<br />

Steuertip:<br />

Scanner, Monitor<br />

etc. einzeln<br />

abschreiben<br />

Zusatzgeräte zum Computer<br />

wie beispielsweise Drucker,<br />

Scanner <strong>und</strong> Monitor,<br />

die mit verschiedenen<br />

Computermodellen kompatibel<br />

sind, können gesondert<br />

abgeschrieben werden.<br />

BFH, Az.: III R 47/92<br />

<strong>BDI</strong> aktuell 02-2003 27

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