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Touristische strategie fährübergang für die gemeinden górzyca

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– Słubice im Osten und direkt auf Wassersporn und Hochwasserdamm<br />

im Westen. Diese Kreisstraße liegt auf dem Grundstück Nr. 329, sie hat<br />

<strong>die</strong> Klasse L und verfügt über <strong>die</strong> Fahrbahnbreite von 6,0 m und Straßenkrone<br />

von 8,5 m. Es ist eine Straße mit bituminöser Oberfl äche (Asphalt)<br />

und mit teilweise beschädigtem Zustand. Die aktuelle Tragfähigkeit der<br />

Oberfl äche beträgt 80 kN. Der Randstreifen ist beiderseits mit alten Bäumen<br />

bewachsen. Wegen der Schadhaftigkeit der Straßenoberfl äche und<br />

der voraussichtlichen Steigerung des Personenverkehres zur Fährverbindung,<br />

ist es notwendig, <strong>die</strong> bituminöse Oberfl äche aufzubauen. Die Modernisierungen<br />

sollen nach dem Kostenvoranschlag des Departements<br />

der Wirtschaft im Marschallsamt der Lebuser Woiwodschaft ca. 120.000<br />

PLN betragen und <strong>die</strong> Realisierungsfrist wurde auf 2006 festgelegt.<br />

FÄHRVERBINDUNG – VERWALTUNGSRECHTLICHE<br />

BEDINGUNGEN<br />

Grundstück Nr. 328<br />

Nach Erfüllung aller Formalitäten zur Fährverbindung zwischen Lebus<br />

uns Górzyca und Lebus und Nowy Lubusz, insbesondere nach Erhalt der<br />

Zustimmung von der Regierung der RP und BRD, sind weitere verwaltungsrechtliche<br />

Bedingungen zu erfüllen.<br />

Erstens ist es notwendig, <strong>die</strong> Rechte auf Immobilien zum touristischen<br />

Verkehr sowie Grenzverkehr zu erwerben (langjährige Pacht, Nießbrauch<br />

oder andere Form). Es sind auch entsprechende Änderungen im<br />

Flächennutzungsplan von Słubice und Górzyca durchzuführen.<br />

Beim aktuellen Flächennutzungsplan der Gemeinden ist das Bauprojekt<br />

des Vorhabens, nach Absprache mit mehreren Ämtern (Marschallsamt,<br />

Lebuser Wojewode, Verwaltung <strong>für</strong> Melioration und Wasseranlagen, Regionalsamt<br />

<strong>für</strong> Wasserwirtschaft und Kreisstraßen), anzufertigen.<br />

Notwendig ist natürlich auch ein Umweltschutzbericht, um eventuelle<br />

Auswirkungen auf <strong>die</strong> Umwelt vorlegen zu können.<br />

Endlich, nach Annahme des Bauentwurfes durch das Kreisamt, ist der<br />

Antrag auf Baugenehmigung zu stellen.<br />

Grenzschutzgesetzes).<br />

Sowohl <strong>die</strong> Grenzstraße als auch <strong>die</strong> Grenzzone müssen entsprechend<br />

beschildert werden, gem. den Richtlinien (u.a. gem. der Verordnung<br />

des Innenministers und der Verwaltung vom 29.08.2001, zum Verzeichnis<br />

der Gemeinden, <strong>die</strong> in der Grenzzone gelegen sind und gem. den<br />

Tafelnmustern in <strong>die</strong>ser Zone sowie den Prinzipien ihres Unterhaltens<br />

durch den Grenzschutz (Amtsblatt Nr. 93, Ziff. 1031). Über<strong>die</strong>s, gem.<br />

§ 5 der Verordnung des Innenministers vom 5.12.1991, zur Landesreichweite<br />

der Grenzübergangsstellen und der Art und der Konditionen des<br />

Überschreitens der Staatsgrenzen (Amtsblatt Nr. 117, Ziff. 510), ist <strong>die</strong><br />

detaillierte Beschilderung des Gebietes notwendig. Die Beschilderung<br />

macht der Direktor der Bezirksdirektion <strong>für</strong> Wasserwirtschaft in Stettin,<br />

im Einverständnis mit dem Kommendanten der Lebuser Abteilung des<br />

Grenzschutzes in Krosno Odrzańskie und mit dem Direktor des Zollamtes<br />

in Rzepin. Man beschildert insbesondere <strong>die</strong> Uferfl ächen, <strong>die</strong> Anlegestellen<br />

oder Halteplätze von Schwimmeinheiten.<br />

Im Norden zu der Kreisstraße Nr. F 1315 liegt das Grundstück Nr. 328<br />

mit einer Fläche von 4,42 ha. Das Grundstück unterliegt der Verwaltung<br />

des Regionalen Vorstandes der Wasserwirtschaft in Stettin. Auf dem<br />

Grundstück befi nden sich unbenutzte Garagen und ein mit Betonplatten<br />

befestigtes Gelände mit einer Fläche von ca. 400 m2. Es wurde teilweise<br />

mit dem Stahlnetz eingezäunt und hat zwei Einfahrten seitens der Kreisstraße<br />

und einen Eingang <strong>für</strong> Fußgänger über <strong>die</strong> Treppe. Die Garagen<br />

sind im guten technischen Zustand, gemauert, betüncht, oben mit<br />

Dachpappe bedeckt. Aufgrund der Nachbarschaft <strong>die</strong>ses Geländes mit<br />

der Fährverbindung und einfacher Zufahrtmöglichkeiten mit dem Auto<br />

oder mit dem Fahrrad ist <strong>die</strong>ses Gelände ein hervorragender Standort <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Lokalisierung vieler Erholungs- und Gastronomieobjekte, wie: Bar,<br />

Kaffeehaus, Imbiss, Grill, Lagerfeuer. Für <strong>die</strong> Durchführung <strong>die</strong>ses Vorhabens<br />

sind folgende Rechte durch <strong>die</strong> Gemeinde Górzyca zu erwerben:<br />

langjährige Pacht oder Eigentumsrecht. Ein privater Investor oder ein<br />

anderes Subjekt könnte natürlich auch als Disponent <strong>die</strong> Flächen nutzen.<br />

Die Bewirtschaftung benötigt näher unbestimmte Finanzaufwände.<br />

DER GRENZÜBERGANGSSCHUTZ<br />

INFRASTRUKTURELLE VORHABEN<br />

Die geplanten Fährverbindungen benötigen den Bau von neuen oder<br />

<strong>die</strong> Modernisierung von bestehenden Anlegestellen in der Stadt Lebus,<br />

Gemeinde Górzyca und dem Dorf Nowy Lubusz. Wegen eines unterschiedlichen<br />

technischen Zustandes der beschriebenen Objekte und<br />

keiner einheitlichen Bewirtschaftung der am Fluss gelegener Flächen<br />

und Zufahrtstraßen ist es erforderlich, viele Investitionsvorhaben zu<br />

unternehmen.<br />

Das Grenzschutzgesetz überlässt <strong>die</strong> Pfl icht ihres Schutzes und <strong>die</strong> Kontrolle<br />

des Grenzverkehrs dem Innenminister. Diese Aufgabe in seinem<br />

Namen führt der Kommandant des Grenzschutzes aus (Art. 7 des Gesetzes).<br />

Darüber hinaus muss <strong>die</strong> Grenzübergangsstelle den Anforderungen des<br />

Gesetzes entsprechen, d. h. notwendig ist <strong>die</strong> Sicherung der Konditionen<br />

zur Realisierung einer wirksamen Grenzkontrolle. Gem. Art. 17 <strong>die</strong>ses<br />

Gesetzes wird <strong>die</strong> Pfl icht des laufenden Unterhaltens von Grenzübergängen<br />

gem. den Vorschriften, im Bezug auf Grenzübergängen mit kleinem<br />

Grenzverkehr sowie auf touristische Grenzübergänge dem Lebuser Woiwoden<br />

überlassen. Der Umweltschutzminister ist das verpfl ichtete Organ<br />

im Bezug auf <strong>die</strong> Flussübergänge und auf <strong>die</strong> Punkte des Nachthaltes<br />

an den Grenzfl üssen (Art. 17 des Gesetzes). Je nach der Feststellung des<br />

Innenministers zur Art des Grenzverkehrs wird <strong>die</strong>se Aufgaben der Lebuser<br />

Woiwode oder der Umweltschutzminister ausführen.<br />

Grundstück Nr. 361<br />

VORHABEN ZUR REALISIERUNG IN DER GEMEINDE<br />

GÓRZYCA<br />

Es liegt entlang des Hochwasserdamms und kreuzt <strong>die</strong> Kreisstraße F<br />

1315. Das Grundstück Nr. 361 gehört zu der Gemeinde. Hier gibt es eine<br />

nicht befestigte Grundstraße imt schlechten technischen Zustand. Die<br />

Straße befi ndet sich am Dammfuß. In Zukunft, während der Modernisierung<br />

der Dämme, ist der Bau von einem Radweg geplant, der als ein<br />

Element der Tourismusentwicklung <strong>die</strong> Ortschaften Słubice, Górzyca<br />

und Kostrzyn verbinden sollte. Der Bau von Radwegen benötigt keine<br />

Änderungen im Flächennutzungsplan. Es ist nur <strong>die</strong> Entscheidung über<br />

Bebauungsbedingungen zu erlangen. Die Kosten <strong>die</strong>ses Vorhaben sind<br />

noch nicht eingeschätzt worden. Das Gelände entlang der Straße ist mit<br />

alten Bäumen (Eichen und Linden) bewachsen. Dies wird gewiss <strong>die</strong> Anziehungskraft<br />

der Gegend <strong>für</strong> den Radtourismus erhöhen.<br />

TOURISMUS IN DER GRENZREGION<br />

Zur Realisierung des Projektes sind mehrere Änderungen im Flächenutzungsplan<br />

der Gemeinde Górzyca erforderlich.<br />

Die unten aufgeführte Analyse charakterisiert <strong>die</strong> Nachbargründstücke<br />

mit der Fährverbindung, zeigt <strong>die</strong> Bewirtschaftungsmöglichkeiten und<br />

nennt ihre Inhaber.<br />

Straße Nr. F 1315<br />

Zu der geplanten Anlegestelle führt <strong>die</strong> Kreisstraße Nr. F 1315 mit einer<br />

Länge von 990 m. Sie verbindet sich mit der Landstraße Nr. 31 Kostrzyn<br />

Auch der Tourismus, darunter auch alle touristische Unternehmen in der<br />

Grenzzone, unterliegen dem Regime angemessener Akte. Es handelt sich<br />

um u.a. <strong>die</strong> Verordnung des Innenministers vom 7. Oktober 1991 zur<br />

Prinzipien der Nutzung von Grenzgewässern und Tourismus in der<br />

Grenzzone (Amtsblatt Nr. 93, Ziff. 416).<br />

Gem. den Vorschriften <strong>die</strong>ses Aktes sind alle touristische Vorhaben,<br />

darunter <strong>die</strong> Beschilderung der touristischen Wege vorher mit dem<br />

Kommendanten des Grenzschutzes oder der Grenzschutzabteilung abzustimmen.<br />

26 TOURISTISCHE STRATEGIE FÄHRÜBERGANG FÜR DIE GEMEINDEN GÓRZYCA, LEBUS UND SŁUBICE

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