Kompendium Energetische Sanierung - KfW
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Mit der <strong>KfW</strong> saniere ich energieeffi zient:<br />
wertvoll für mein Haus und für die Umwelt.<br />
Lassen auch Sie Ihr <strong>Sanierung</strong>svorhaben mit dem Kredit „Energieeffi zient Sanieren (151)“<br />
von Deutschlands größter Förderbank fördern.<br />
Mehr Informationen unter www.kfw.de/sanieren<br />
oder bei Ihrer Hausbank.<br />
* Für ein <strong>Sanierung</strong>sdarlehen der <strong>KfW</strong> in Höhe von 75.000 EUR gelten folgende Konditionen: 1,00 % p. a. Sollzins und<br />
1,00 % p. a. Eff ektivzins bei 30 Jahren Laufzeit, 5 tilgungsfreien Anlau� ahren und 10 Jahren Zinsbindung. Stand: 17.08.2012<br />
Bei der Finanzierung reicht ein Mehrheitsbeschluss,<br />
jedoch ist zu empfehlen,<br />
eine große Zustimmung in der<br />
Eigentümergemeinschaft für die <strong>Sanierung</strong>smaßnahme<br />
zu erreichen.<br />
Besondere Vorsicht bei<br />
Finanzierungsbeschlüssen<br />
Wenn die Gemeinschaft über eine Kreditaufnahme<br />
finanzieren will, ist besondere<br />
Vorsicht geboten. Hier kann<br />
der Verwalter schnell in die Haftungsfalle<br />
tappen.<br />
Sind alle Beschlüsse gefasst und nach<br />
der Monatsfrist bestandskräftig (Vorsicht<br />
bei der Feststellung der Bestandskraft<br />
– es sollte in die Beschlüsse aufgenommen<br />
werden, wie und wann diese<br />
festgestellt werden kann), kann endlich<br />
die <strong>Sanierung</strong> starten. Auch für die eigentliche<br />
Bauphase braucht der Verwalter<br />
einen langen Atem.<br />
A628_<strong>KfW</strong>_Anzeige_sanieren_118x86_rz.indd 1 18.09.12 09:11<br />
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