Kompendium Energetische Sanierung - KfW
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Die Verteilung der Kosten bei baulichen Veränderungen<br />
Urteile zur Kostenverteilung<br />
Nachdem die baulichen Veränderungen<br />
beschlossen worden sind, muss die Gemeinschaft<br />
über die Kostenverteilung für<br />
die Maßnahmen beschließen. Doch immer<br />
wieder entscheiden die Gerichte darüber,<br />
wer nach welchen Beschlüssen wie<br />
viel zahlen muss, denn die Tücke liegt im<br />
Detail, wie ausgewählte Urteile zeigen.<br />
Nach Anteilen oder Gebrauch<br />
Um die Kosten für bauliche Veränderungen<br />
am Gemeinschaftseigentum von<br />
Wohnungseigentümergemeinschaften zu<br />
verteilen, gibt es zwei Möglichkeiten:<br />
Entweder bedient sich die Gemeinschaft<br />
des gesetzlichen Verteilungsschlüssels<br />
nach Miteigentumsanteilen (Paragraf 16<br />
Absatz 2 WEG) oder sie beschließt eine<br />
andere Kostenverteilung, „wenn der abweichende<br />
Maßstab dem Gebrauch oder<br />
der Möglichkeit des Gebrauchs durch die<br />
Wohnungseigentümer Rechnung trägt“<br />
(Paragraf 16 Absatz 4 WEG).<br />
.2012 8:00 Uhr Seite 1<br />
_alsecco 31.05.2012 8:00 Uhr Seite 1<br />
www.funktionsfassaden.de<br />
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Ein Beschluss gemäß Paragraf 16 Abs.<br />
4 die Kosten nach einem anderen<br />
Schlüssel zu verteilen, gilt nur für den<br />
Einzelfall und muss mit einer doppelt<br />
qualifizierten Mehrheit von drei Viertel<br />
aller Stimmberechtigten und mehr als<br />
der Hälfte aller Miteigentumsanteile<br />
gefasst werden. Dies gilt gleichermaßen<br />
für Kosten der Instandhaltung und<br />
Instandsetzung (Paragraf 21 Absatz 5<br />
WEG), bauliche Veränderungen sowie<br />
modernisierende bauliche Maßnahmen<br />
nach Paragraf 22 Absatz 1 und 2. Wird<br />
der gesetzliche Verteilschlüssel angewandt,<br />
greift nach Paragraf 16 Absatz<br />
6 WEG eine Sonderregelung, diese lautet:.<br />
Ein Wohnungseigentümer, der einer<br />
Maßnahme nach Paragraf 22 Abs. 1<br />
nicht zugestimmt hat, ist nicht berechtigt,<br />
einen Anteil an Nutzungen, die auf<br />
einer solchen Maßnahme beruhen, zu<br />
beanspruchen; er ist nicht verpflichtet,<br />
Kosten, die durch eine solche Maßnahme<br />
verursacht sind, zu tragen.<br />
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