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Kompendium Energetische Sanierung - KfW

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922 / 88-0<br />

co.de<br />

Die Verteilung der Kosten bei baulichen Veränderungen<br />

Urteile zur Kostenverteilung<br />

Nachdem die baulichen Veränderungen<br />

beschlossen worden sind, muss die Gemeinschaft<br />

über die Kostenverteilung für<br />

die Maßnahmen beschließen. Doch immer<br />

wieder entscheiden die Gerichte darüber,<br />

wer nach welchen Beschlüssen wie<br />

viel zahlen muss, denn die Tücke liegt im<br />

Detail, wie ausgewählte Urteile zeigen.<br />

Nach Anteilen oder Gebrauch<br />

Um die Kosten für bauliche Veränderungen<br />

am Gemeinschaftseigentum von<br />

Wohnungseigentümergemeinschaften zu<br />

verteilen, gibt es zwei Möglichkeiten:<br />

Entweder bedient sich die Gemeinschaft<br />

des gesetzlichen Verteilungsschlüssels<br />

nach Miteigentumsanteilen (Paragraf 16<br />

Absatz 2 WEG) oder sie beschließt eine<br />

andere Kostenverteilung, „wenn der abweichende<br />

Maßstab dem Gebrauch oder<br />

der Möglichkeit des Gebrauchs durch die<br />

Wohnungseigentümer Rechnung trägt“<br />

(Paragraf 16 Absatz 4 WEG).<br />

.2012 8:00 Uhr Seite 1<br />

_alsecco 31.05.2012 8:00 Uhr Seite 1<br />

www.funktionsfassaden.de<br />

www.funktionsfassaden.de<br />

Ein Beschluss gemäß Paragraf 16 Abs.<br />

4 die Kosten nach einem anderen<br />

Schlüssel zu verteilen, gilt nur für den<br />

Einzelfall und muss mit einer doppelt<br />

qualifizierten Mehrheit von drei Viertel<br />

aller Stimmberechtigten und mehr als<br />

der Hälfte aller Miteigentumsanteile<br />

gefasst werden. Dies gilt gleichermaßen<br />

für Kosten der Instandhaltung und<br />

Instandsetzung (Paragraf 21 Absatz 5<br />

WEG), bauliche Veränderungen sowie<br />

modernisierende bauliche Maßnahmen<br />

nach Paragraf 22 Absatz 1 und 2. Wird<br />

der gesetzliche Verteilschlüssel angewandt,<br />

greift nach Paragraf 16 Absatz<br />

6 WEG eine Sonderregelung, diese lautet:.<br />

Ein Wohnungseigentümer, der einer<br />

Maßnahme nach Paragraf 22 Abs. 1<br />

nicht zugestimmt hat, ist nicht berechtigt,<br />

einen Anteil an Nutzungen, die auf<br />

einer solchen Maßnahme beruhen, zu<br />

beanspruchen; er ist nicht verpflichtet,<br />

Kosten, die durch eine solche Maßnahme<br />

verursacht sind, zu tragen.<br />

alsecco GmbH Kupferstraße 50 36208 Wildeck Telefon 036922/88-0 www.alsecco.de<br />

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