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Kompendium Energetische Sanierung - KfW

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zwecken genutzt wird, muss der Kredit<br />

unmittelbar zurückgezahlt werden.<br />

Ausführungsplanung und<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Stehen Art, Umfang, Zeitraum und Finanzierung<br />

der <strong>Sanierung</strong>smaßnahmen<br />

fest, kommt die Detailplanung. Hier<br />

wird zum Beispiel festgelegt, in welchen<br />

Bauabschnitten welche Maßnahmen<br />

umgesetzt werden. Außerdem werden<br />

Materialien, Qualitäten und Optik<br />

bestimmt. Je detaillierter die Ausführungsplanung<br />

ist, desto besser greifen<br />

die unterschiedlichen Gewerke ineinander.<br />

Deshalb wird jedes Geschoss, jedes<br />

Bauteil und jeder Anschluss genau und<br />

falls erforderlich zeichnerisch erfasst,<br />

damit alle Handwerker das geplante<br />

Ergebnis kennen. Nur so können die<br />

Gewerke gut auf einander abgestimmt<br />

werden. Das zeigt sich besonders deutlich,<br />

wenn sich die Baumaßnahmen<br />

über mehrere Jahre hinziehen. Die Ausführungsplanung<br />

sollte daher fertig gestellt<br />

werden, bevor der erste Auftrag<br />

vergeben wird, denn spätere Planänderungen<br />

sind meist mit zusätzlichen<br />

Kosten verbunden.<br />

In der Leistungsbeschreibung des Planers<br />

spiegelt sich die gesamte Ausführungsplanung<br />

wider. Darin werden alle<br />

Mengen erfasst sowie festgelegte Materialien,<br />

die Ausführung und die Qualität<br />

aufgelistet. Außerdem enthält die Liste<br />

alle wichtigen Angaben zur Baustelle<br />

für die ausführenden Unternehmen, wie<br />

Zufahrtsmöglichkeiten, das Vorhandensein<br />

von Wasser und Strom, mögliche<br />

80<br />

Lagerflächen für das Material und ob<br />

ein Gerüst vorhanden ist. Je umfangreicher<br />

die Modernisierungsmaßnahmen<br />

sind, desto wichtiger wird die genaue<br />

Leistungsbeschreibung. Bei kleineren<br />

Maßnahmen können die Angebote<br />

direkt eingeholt werden. Meist variieren<br />

sie deutlich. Das liegt auch daran,<br />

dass nicht jedes Unternehmen in der<br />

Lage ist, alle Leistungen zu erbringen.<br />

Deshalb empfiehlt sich bei umfangreichen<br />

<strong>Sanierung</strong>en die Zusammenarbeit<br />

mit einem erfahrenen Planer. Er vergleicht<br />

die Angebote und erstellt einen<br />

übersichtlichen Preisspiegel. So wird<br />

deutlich, wer im Vergleich das beste<br />

Angebot abgegeben hat und ob der kalkulierte<br />

Kostenrahmen Bestand hat.<br />

BGB oder VOB Teil B<br />

Wenn die Entscheidung für eine ausführende<br />

Firma gefallen ist, kann der<br />

Werkvertrag geschlossen werden. Das<br />

kann auf der Grundlage des Bürgerlichen<br />

Gesetzbuchs (BGB) oder nach der<br />

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen<br />

(VOB Teil B) erfolgen. Beide<br />

Verfahren haben Vor- und Nachteile.<br />

Wird keine Grundlage vereinbart, gilt<br />

automatisch das BGB. Dann richten sich<br />

die Gewährleistung und die Mängelbeseitigung<br />

nach den Paragrafen 631 ff.<br />

BGB. Beim gesetzlichen Baurecht kann<br />

die Verjährung für Gewährleistungsmängel<br />

nur durch das Einleiten eines<br />

Beweisverfahrens vor Gericht oder<br />

durch Klageerhebung gestoppt werden.<br />

Bei der VOB/B reicht die bloße Mängelanzeige<br />

bereits aus, um den Lauf der<br />

Verjährung zu unterbrechen.

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