Kompendium Energetische Sanierung - KfW
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zwecken genutzt wird, muss der Kredit<br />
unmittelbar zurückgezahlt werden.<br />
Ausführungsplanung und<br />
Leistungsbeschreibung<br />
Stehen Art, Umfang, Zeitraum und Finanzierung<br />
der <strong>Sanierung</strong>smaßnahmen<br />
fest, kommt die Detailplanung. Hier<br />
wird zum Beispiel festgelegt, in welchen<br />
Bauabschnitten welche Maßnahmen<br />
umgesetzt werden. Außerdem werden<br />
Materialien, Qualitäten und Optik<br />
bestimmt. Je detaillierter die Ausführungsplanung<br />
ist, desto besser greifen<br />
die unterschiedlichen Gewerke ineinander.<br />
Deshalb wird jedes Geschoss, jedes<br />
Bauteil und jeder Anschluss genau und<br />
falls erforderlich zeichnerisch erfasst,<br />
damit alle Handwerker das geplante<br />
Ergebnis kennen. Nur so können die<br />
Gewerke gut auf einander abgestimmt<br />
werden. Das zeigt sich besonders deutlich,<br />
wenn sich die Baumaßnahmen<br />
über mehrere Jahre hinziehen. Die Ausführungsplanung<br />
sollte daher fertig gestellt<br />
werden, bevor der erste Auftrag<br />
vergeben wird, denn spätere Planänderungen<br />
sind meist mit zusätzlichen<br />
Kosten verbunden.<br />
In der Leistungsbeschreibung des Planers<br />
spiegelt sich die gesamte Ausführungsplanung<br />
wider. Darin werden alle<br />
Mengen erfasst sowie festgelegte Materialien,<br />
die Ausführung und die Qualität<br />
aufgelistet. Außerdem enthält die Liste<br />
alle wichtigen Angaben zur Baustelle<br />
für die ausführenden Unternehmen, wie<br />
Zufahrtsmöglichkeiten, das Vorhandensein<br />
von Wasser und Strom, mögliche<br />
80<br />
Lagerflächen für das Material und ob<br />
ein Gerüst vorhanden ist. Je umfangreicher<br />
die Modernisierungsmaßnahmen<br />
sind, desto wichtiger wird die genaue<br />
Leistungsbeschreibung. Bei kleineren<br />
Maßnahmen können die Angebote<br />
direkt eingeholt werden. Meist variieren<br />
sie deutlich. Das liegt auch daran,<br />
dass nicht jedes Unternehmen in der<br />
Lage ist, alle Leistungen zu erbringen.<br />
Deshalb empfiehlt sich bei umfangreichen<br />
<strong>Sanierung</strong>en die Zusammenarbeit<br />
mit einem erfahrenen Planer. Er vergleicht<br />
die Angebote und erstellt einen<br />
übersichtlichen Preisspiegel. So wird<br />
deutlich, wer im Vergleich das beste<br />
Angebot abgegeben hat und ob der kalkulierte<br />
Kostenrahmen Bestand hat.<br />
BGB oder VOB Teil B<br />
Wenn die Entscheidung für eine ausführende<br />
Firma gefallen ist, kann der<br />
Werkvertrag geschlossen werden. Das<br />
kann auf der Grundlage des Bürgerlichen<br />
Gesetzbuchs (BGB) oder nach der<br />
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen<br />
(VOB Teil B) erfolgen. Beide<br />
Verfahren haben Vor- und Nachteile.<br />
Wird keine Grundlage vereinbart, gilt<br />
automatisch das BGB. Dann richten sich<br />
die Gewährleistung und die Mängelbeseitigung<br />
nach den Paragrafen 631 ff.<br />
BGB. Beim gesetzlichen Baurecht kann<br />
die Verjährung für Gewährleistungsmängel<br />
nur durch das Einleiten eines<br />
Beweisverfahrens vor Gericht oder<br />
durch Klageerhebung gestoppt werden.<br />
Bei der VOB/B reicht die bloße Mängelanzeige<br />
bereits aus, um den Lauf der<br />
Verjährung zu unterbrechen.