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ZKF-Jahresmagazin 2023

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: AUSBILDUNG

Überbetriebliche Ausbildung mit neuen Inhalten

und neuen Maßnahmen

Die neue Ausbildungsverordnung im Ausbildungsberuf

Karosserie- und Fahrzeugbau-mechaniker/-

in, die ab August 2023 von den Karosseriebetrieben

ausgebildet werden kann, erfordert, dass aufgrund

der vielen Neuerungen im Ausbildungsberuf auch

neue Inhalte in den sogenannten überbetrieblichen

Lehrlingsunterweisungen (ÜBL), oder auch (ÜLU)

genannt, aufgenommen werden müssen

Was sind überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen

(ÜBL/ÜLU)?

Seit Jahrzehnten gibt es im deutschen Handwerk

die überbetriebliche Ausbildung. Diese ergänzt

die Ausbildung im Ausbildungsbetrieb um die Inhalte,

die im Ausbildungsbetrieb zu kurz kommen

bzw. nicht vermittelt werden können. Die überbetriebliche

Lehrlingsunterweisung ist speziell für das

Handwerk geschaffen worden, da der Gesetzgeber

davon ausgegangen ist, dass es sich um zumeist

kleine Betriebe handelt, die aufgrund eingeschränkter

Tätigkeitsbereiche nicht alle Inhalte

vermitteln können, die in der Ausbildungsordnung

festgelegt wurden und Bestandteil des betrieblichen

Ausbildungsrahmenplans sind. Die überbetriebliche

Unterweisung ergänzt somit die betriebliche

Ausbildung und soll zu einem bestmöglichen

Erfolg des Auszubildenden beitragen. Die neue

Verordnung mit den drei Fachrichtungen macht es

unumgänglich, dass sich die neuen Inhalte auch in

den überbetrieblichen Unterweisungslehrgängen

wiederfinden, um den stetig steigenden Anforderungen

im Beruf gerecht zu werden.

Wer erarbeitet die überbetrieblichen

Lehrlingsunterweisungen?

Der ZKF hatte bereits während der Erarbeitung

des Ausbildungsrahmenplans im Oktober 2022

mit dem Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik

(HPI) in Hannover Kontakt aufgenommen, so

dass sehr zeitnah passgenaue überbetriebliche

Lehrlingsunterweisungen nach Veröffentlichung

der Ausbildungsverordnung in einem eigens dafür

zusammengestellten Arbeitskreis erarbeitet werden

konnten. Die Erarbeitung der ÜBLs ging Hand in

Hand zwischen den Vertretern des ZKF, der zuständigen

Fachgewerkschaft IG-Metall und dem

Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)

in Verbindung mit dem Heinz-Piest-Institut (HPI).

In intensiven Gesprächen wurden erste Entwürfe

erarbeitet, die in den kommenden Monaten noch

konkretisiert werden müssen. Allen Beteiligten war

und ist es sehr wichtig, dass sich die Inhalte der

ÜBL-Lehrgänge exakt an die Ausbildungsverordnung

und den Ausbildungsrahmenplan orientieren.

Sachkundelehrgänge

Neben den bereits ausgearbeiteten ÜBL-Maßnahmen

aus den Bereichen Hochvolttechnik 2 S

(KFM7/17) sowie Klima-, Airbag- und Rückhaltesysteme

im Kfz (KFM8/17) ist es auf Grund der gestiegenen

Anforderungen im Ausbildungsberuf erforderlich,

weitere ÜBL-Maßnahmen zu erarbeiten.

Hier sind insbesondere die folgenden

ÜBL-Maßnahmen genannt:

• Sachkunde als Klebespezialist für

Fahrzeugtechnik,

• Sachkunde nach G607 Flüssiggasanlagen

in Freizeitfahrzeugen

• Sachkunde als Elektro-Fachkraft für festgelegte

Tätigkeiten an 230 Volt-Anlagen an Caravanund

Reisemobilen

• Sachkunde für Arbeiten unter Spannung

bei Hochvoltanlagen (3S)

Vorteile für den Ausbildungsbetriebe:

Die Vorteile für Karosserie- und Fahrzeugbaubetriebe

liegt darin, dass sie mit Bestehen der Gesellenprüfung

einen voll ausgebildeten und motivierten

Mitarbeiter nach der Ausbildung haben, der die

gängigen Sachkundeprüfungen, die in der Ausbildung

vermittelt wurden, als zukünftiger Geselle bereits

mitbringt. - RZ

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