ZKF-Jahresmagazin 2023
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: AUSBILDUNG
Überbetriebliche Ausbildung mit neuen Inhalten
und neuen Maßnahmen
Die neue Ausbildungsverordnung im Ausbildungsberuf
Karosserie- und Fahrzeugbau-mechaniker/-
in, die ab August 2023 von den Karosseriebetrieben
ausgebildet werden kann, erfordert, dass aufgrund
der vielen Neuerungen im Ausbildungsberuf auch
neue Inhalte in den sogenannten überbetrieblichen
Lehrlingsunterweisungen (ÜBL), oder auch (ÜLU)
genannt, aufgenommen werden müssen
Was sind überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen
(ÜBL/ÜLU)?
Seit Jahrzehnten gibt es im deutschen Handwerk
die überbetriebliche Ausbildung. Diese ergänzt
die Ausbildung im Ausbildungsbetrieb um die Inhalte,
die im Ausbildungsbetrieb zu kurz kommen
bzw. nicht vermittelt werden können. Die überbetriebliche
Lehrlingsunterweisung ist speziell für das
Handwerk geschaffen worden, da der Gesetzgeber
davon ausgegangen ist, dass es sich um zumeist
kleine Betriebe handelt, die aufgrund eingeschränkter
Tätigkeitsbereiche nicht alle Inhalte
vermitteln können, die in der Ausbildungsordnung
festgelegt wurden und Bestandteil des betrieblichen
Ausbildungsrahmenplans sind. Die überbetriebliche
Unterweisung ergänzt somit die betriebliche
Ausbildung und soll zu einem bestmöglichen
Erfolg des Auszubildenden beitragen. Die neue
Verordnung mit den drei Fachrichtungen macht es
unumgänglich, dass sich die neuen Inhalte auch in
den überbetrieblichen Unterweisungslehrgängen
wiederfinden, um den stetig steigenden Anforderungen
im Beruf gerecht zu werden.
Wer erarbeitet die überbetrieblichen
Lehrlingsunterweisungen?
Der ZKF hatte bereits während der Erarbeitung
des Ausbildungsrahmenplans im Oktober 2022
mit dem Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik
(HPI) in Hannover Kontakt aufgenommen, so
dass sehr zeitnah passgenaue überbetriebliche
Lehrlingsunterweisungen nach Veröffentlichung
der Ausbildungsverordnung in einem eigens dafür
zusammengestellten Arbeitskreis erarbeitet werden
konnten. Die Erarbeitung der ÜBLs ging Hand in
Hand zwischen den Vertretern des ZKF, der zuständigen
Fachgewerkschaft IG-Metall und dem
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
in Verbindung mit dem Heinz-Piest-Institut (HPI).
In intensiven Gesprächen wurden erste Entwürfe
erarbeitet, die in den kommenden Monaten noch
konkretisiert werden müssen. Allen Beteiligten war
und ist es sehr wichtig, dass sich die Inhalte der
ÜBL-Lehrgänge exakt an die Ausbildungsverordnung
und den Ausbildungsrahmenplan orientieren.
Sachkundelehrgänge
Neben den bereits ausgearbeiteten ÜBL-Maßnahmen
aus den Bereichen Hochvolttechnik 2 S
(KFM7/17) sowie Klima-, Airbag- und Rückhaltesysteme
im Kfz (KFM8/17) ist es auf Grund der gestiegenen
Anforderungen im Ausbildungsberuf erforderlich,
weitere ÜBL-Maßnahmen zu erarbeiten.
Hier sind insbesondere die folgenden
ÜBL-Maßnahmen genannt:
• Sachkunde als Klebespezialist für
Fahrzeugtechnik,
• Sachkunde nach G607 Flüssiggasanlagen
in Freizeitfahrzeugen
• Sachkunde als Elektro-Fachkraft für festgelegte
Tätigkeiten an 230 Volt-Anlagen an Caravanund
Reisemobilen
• Sachkunde für Arbeiten unter Spannung
bei Hochvoltanlagen (3S)
Vorteile für den Ausbildungsbetriebe:
Die Vorteile für Karosserie- und Fahrzeugbaubetriebe
liegt darin, dass sie mit Bestehen der Gesellenprüfung
einen voll ausgebildeten und motivierten
Mitarbeiter nach der Ausbildung haben, der die
gängigen Sachkundeprüfungen, die in der Ausbildung
vermittelt wurden, als zukünftiger Geselle bereits
mitbringt. - RZ
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