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ZKF-Jahresmagazin 2023

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: TECHNIK

CO 2

-Zertifizierung von Anhängern

ab 2024 erforderlich

Die EU-Kommission veröffentlichte im August

2022, dass nach den LKW-Herstellern zukünftig

auch Hersteller von Anhängern und

Sattelaufliegern verpflichtet sein werden, die

CO 2

-Emissionen für bestimmte Fahrzeuge

nachzuweisen.

In Brüssel steht der „Green-Deal“ und das Ziel, die

EU bis 2050 klimaneutral zu machen, an oberster

Stelle, weshalb die CO 2

-Gesetzgebung derzeit

oberste Priorität besitzt. In Fachkreisen der Nutzfahrzeugbranche

war abzusehen, dass nach den

schweren LKW auch Anhänger als indirekter CO 2

-

Emmitent in den Fokus genommen werden.

Die Anforderungen und Verfahrensweisen für diesen

Nachweis sind in der EU-Verordnung (EU)

2022/1362 beschrieben. Die Hersteller werden zunächst

verpflichtet, ein CO 2

-Zertifikat für jeden produzierten

Anhänger, der unter die Regelung fällt,

zu erstellen, um die CO 2

-Emissionen zu klassifizieren.

Die Daten werden von der EU gesammelt und

ausgewertet, um später Flottengrenzwerte auch für

Anhänger zu definieren und den Herstellern Zielvorgaben

zur CO 2

-Reduzierung vorzugeben.

Eine CO 2

-Zertifizierung ist bereits ab dem 01.01.

2024 mit 6-monatiger Übergangsfrist für alle neu

zugelassenen ein-, zwei- oder dreiachsigen Anhänger

der Klasse O2, O3 (> 8 t zul. GM) in der EU verpflichtend

anzuwenden, sofern sie über einen geschlossenen

Aufbau verfügen und als Sattelanhänger,

Zentralachsanhänger oder Deichselanhänger

gebaut sind. Es ist dabei unerheblich, ob es sich

um einen Trockenfracht-, Isolier-Koffer oder Planenaufbau

handelt. Lediglich offene Aufbauten,

wie z. B. Plateau- und offene Pritschenaufbauten,

Lafetten für Wechselaufbauten und Container oder

Sonderfahrzeuge sind ausgenommen.

Für die Berechnung der Werte wird den Herstellern

über die Website des JRC (Joint Research Centre

der Europäischen Kommission) das Berechnungstool

„VECTO for Trailer“ kostenlos zur Verfügung

gestellt. Um die Anwendung nutzen zu

können, müssen sich Hersteller durch das KBA

zertifizieren und anschließend jährlich auditieren

lassen. Weiterhin schreibt die Verordnung vor, dass

ein sicheres „Data Management Systems“ (DMS)

vorgehalten werden muss und die ermittelten Daten

über einen Zeitraum von zehn Jahren gespeichert

sowie auf Anfrage innerhalb von 15 Tagen

herausgegeben werden können.

Für Hersteller, die Einzelgenehmigungen beantragen

oder im Besitz einer Typgenehmigung sind

und im Jahr weniger als 30 Anhänger dieses Typs

produzieren, sieht die EU-Kommission Ausnahmen

und Erleichterungen vor. In diesem Fall wäre es für

die Hersteller möglich, die Berechnung nicht selbst,

sondern durch einen benannten technischen Dienst

durchführen zu lassen. Somit würde für das Unternehmen

auch die erforderliche Zertifizierung durch

das KBA entfallen.

Eingabemaske VECTO-Tool für Anhänger und Sattelauflieger

O3 oder O4 1, 2 oder 3 DA. DB, DC

Trockenfracht, Kühlaufbau, Isolieraufbau,

Curtainsider, Plane mit Bordwänden

Entsprechend

(EU) 2021/535

Volumenorientierter Anhänger?

Bildquelle: ZKF

Abmessungen Aerodynamische Bauteile Achsen und Räder

Eingabemaske des Berechnungstools VECTO for Trailer

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