ZKF-Jahresmagazin 2023
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
: TECHNIK
CO 2
-Zertifizierung von Anhängern
ab 2024 erforderlich
Die EU-Kommission veröffentlichte im August
2022, dass nach den LKW-Herstellern zukünftig
auch Hersteller von Anhängern und
Sattelaufliegern verpflichtet sein werden, die
CO 2
-Emissionen für bestimmte Fahrzeuge
nachzuweisen.
In Brüssel steht der „Green-Deal“ und das Ziel, die
EU bis 2050 klimaneutral zu machen, an oberster
Stelle, weshalb die CO 2
-Gesetzgebung derzeit
oberste Priorität besitzt. In Fachkreisen der Nutzfahrzeugbranche
war abzusehen, dass nach den
schweren LKW auch Anhänger als indirekter CO 2
-
Emmitent in den Fokus genommen werden.
Die Anforderungen und Verfahrensweisen für diesen
Nachweis sind in der EU-Verordnung (EU)
2022/1362 beschrieben. Die Hersteller werden zunächst
verpflichtet, ein CO 2
-Zertifikat für jeden produzierten
Anhänger, der unter die Regelung fällt,
zu erstellen, um die CO 2
-Emissionen zu klassifizieren.
Die Daten werden von der EU gesammelt und
ausgewertet, um später Flottengrenzwerte auch für
Anhänger zu definieren und den Herstellern Zielvorgaben
zur CO 2
-Reduzierung vorzugeben.
Eine CO 2
-Zertifizierung ist bereits ab dem 01.01.
2024 mit 6-monatiger Übergangsfrist für alle neu
zugelassenen ein-, zwei- oder dreiachsigen Anhänger
der Klasse O2, O3 (> 8 t zul. GM) in der EU verpflichtend
anzuwenden, sofern sie über einen geschlossenen
Aufbau verfügen und als Sattelanhänger,
Zentralachsanhänger oder Deichselanhänger
gebaut sind. Es ist dabei unerheblich, ob es sich
um einen Trockenfracht-, Isolier-Koffer oder Planenaufbau
handelt. Lediglich offene Aufbauten,
wie z. B. Plateau- und offene Pritschenaufbauten,
Lafetten für Wechselaufbauten und Container oder
Sonderfahrzeuge sind ausgenommen.
Für die Berechnung der Werte wird den Herstellern
über die Website des JRC (Joint Research Centre
der Europäischen Kommission) das Berechnungstool
„VECTO for Trailer“ kostenlos zur Verfügung
gestellt. Um die Anwendung nutzen zu
können, müssen sich Hersteller durch das KBA
zertifizieren und anschließend jährlich auditieren
lassen. Weiterhin schreibt die Verordnung vor, dass
ein sicheres „Data Management Systems“ (DMS)
vorgehalten werden muss und die ermittelten Daten
über einen Zeitraum von zehn Jahren gespeichert
sowie auf Anfrage innerhalb von 15 Tagen
herausgegeben werden können.
Für Hersteller, die Einzelgenehmigungen beantragen
oder im Besitz einer Typgenehmigung sind
und im Jahr weniger als 30 Anhänger dieses Typs
produzieren, sieht die EU-Kommission Ausnahmen
und Erleichterungen vor. In diesem Fall wäre es für
die Hersteller möglich, die Berechnung nicht selbst,
sondern durch einen benannten technischen Dienst
durchführen zu lassen. Somit würde für das Unternehmen
auch die erforderliche Zertifizierung durch
das KBA entfallen.
Eingabemaske VECTO-Tool für Anhänger und Sattelauflieger
O3 oder O4 1, 2 oder 3 DA. DB, DC
Trockenfracht, Kühlaufbau, Isolieraufbau,
Curtainsider, Plane mit Bordwänden
Entsprechend
(EU) 2021/535
Volumenorientierter Anhänger?
Bildquelle: ZKF
Abmessungen Aerodynamische Bauteile Achsen und Räder
Eingabemaske des Berechnungstools VECTO for Trailer
46
ZKF-Jahresmagazin 2023