ZKF-Jahresmagazin 2023
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: ALLGEMEINE THEMEN
Fachbetrieb für E-Mobilität:
Neue ZKF-Zertifizierung für Mitgliedsbetriebe
Der Markt für Hybrid- und Elektrofahrzeuge
entwickelt sich stetig
weiter. Wurden im Jahr 2020 noch
knapp 200.000 Neufahrzeuge mit
reinem Elektroantrieb zugelassen,
waren es im Jahr 2021 über 350.000
Fahrzeuge und 2022 bereits 470.000
(Quelle: Statista).
Auch die Karosserie-Fachbetriebe dürfen sich
diesem Trend nicht verschließen und sollten die
Instandsetzung von E-Fahrzeugen in ihr Angebot
aufnehmen. Um Versicherungen, Schadenlenker,
Flotten und insbesondere dem Verbraucher zu
verdeutlichen, dass der Betrieb kompetent in der
Lage ist, neben herkömmlich angetriebenen Fahrzeugen
auch Hybrid- und Elektrofahrzeuge instand
zu setzen, bietet der ZKF die Zertifizierung „Fachbetrieb
für E-Mobilität“ an. Dieses neue Qualitätssiegel
wurde in enger Zusammenarbeit mit dem
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
(ZDK) und dem Bundesverband der Partnerwerkstätten
(BVdP) entwickelt. Seit Oktober 2021 wird
das Zusatzzeichen den ZKF-Mitgliedsbetrieben
angeboten und entsprechend geprüft. Mit Stand
April 2023 haben bereits ca. 250 Betriebe die ZKF-
Auszeichnung erhalten.
Umfangreiche Anforderungen
Neben den Grundvoraussetzungen,
die Mitgliedschaft in
der Karosserie- und
Fahrzeugbauerinnung
sowie die Eintragung
des Betriebes
mit dem Karosserie-
und Fahr-
Bildquelle: ZKF
zeugbauerhandwerk
in die Handwerksrolle,
muss der Betrieb umfangreiche Anforderungen
aus dem Bereich der Elektromobilität erfüllen. Hierzu
gehört die Mitarbeiterqualifizierung mindestens
der Stufe 2S (Fachkundige Person nach DGUV
209-093 bzw. DGUV 200-005 oder BGI/GUV-I
8686) sowie der Nachweis über die regelmäßige
Unterweisung der weiteren Beschäftigten, die Arbeiten
an HV-Fahrzeugen durchführen (Stufe 1S).
Aber auch die Ausstattung muss hohen Anforderungen
gerecht werden: Neben speziell isoliertem
Werkzeug für die Arbeit am Hochvoltsystem, persönlicher
Schutzausrüstung, Sicherheitshinweisen
und Absperrsystemen ist ein dauerhaft
gekennzeichneter Quarantäneplatz
notwendig. Dieser speziell
ausgewiesene Platz gewährleistet,
dass Fahrzeuge sicher und für die
Feuerwehr gut zugänglich abgestellt
werden können, bei denen der
Verdacht besteht, dass der Akku
beschädigt wurde und Feuer ausbrechen
könnte. Alle erforderlichen Werkzeuge und
Utensilien für die Instandsetzung von HV-Fahrzeugen
sind unter anderem auch über den Shop der
EUROGARANT AutoService AG erhältlich.
Für die Informationsbeschaffung ist eine Lizenz des
„Leitfadens E-Fahrzeuge“ des KTI über repair-pedia
vorzuhalten. Da sich das Feld der Elektromobilität
kontinuierlich weiterentwickelt, werden auch die
Anforderungen an den Fachbetrieb für E-Mobilität
stetig angepasst. Die bestehenden Betriebe werden
rechtzeitig informiert, sollte der Kriterienkatalog
ergänzt werden.
Bekannter Prüfablauf
Wie bei den weiteren ZKF-Zertifizierungen auch
stellt der interessierte Fachbetrieb zunächst einen
Antrag. Diesen erhält er auf Anfrage über die ZKF-
Geschäftsstelle. Idealerweise sind dem Antrag bereits
alle erforderlichen formalen Nachweise (Eintragung
in die Handwerksrolle, Schulungsnachweise,
Abonnement des Leitfadens) beigefügt. Anschließend
erfolgt ein Betriebsbesuch vor Ort durch den
ZKF-Außendienstmitarbeiter. Nach erfolgreicher
Prüfung erhält der Betrieb seine Urkunde mit einer
Gültigkeit von zwei Jahren. Mit Ablauf dieser Gültigkeit
wird eine Wiederholungsprüfung vereinbart,
um das Qualitätssiegel fortzuführen.
Fachbetrieb für E-Mobilität: Ab 2024 verpflichtend
für EUROGARANT-Fachbetriebe
In seiner Sitzung Mitte 2021 hat der ZKF-Ausschuss
„EUROGARANT“ auf den Weg gebracht, dass die
Zertifizierung zum Fachbetrieb für E-Mobilität ab
01.01.2024 verpflichtend für alle EUROGARANT-
Karosserie-Fachbetriebe sein wird. Im Zuge der EU-
ROGARANT-Wiederholungsprüfungen bietet der
ZKF-Außendienstmitarbeiter an, diese Überprüfung
ebenfalls durchzuführen. Die allermeisten EURO-
GARANT-Betriebe erfüllen die Voraussetzungen
schon heute. - SG
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