ZKF-Jahresmagazin 2023
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
: TECHNIK
Neuer Entwurf der EU-Kommission
zum B-Führerschein
Am 1. März 2023 hat die EU-Kommission ihren Entwurf
für die 4. Führerscheinrichtlinie veröffentlicht,
die unter anderem grundlegende Änderungen hinsichtlich
der Gewichtsgrenzen des B-Führerscheins
beinhaltet.
Die EU-Führerscheinrichtlinie bildet den gemeinsamen
Rechtsrahmen für die Anerkennung und
Ausstellung von Führerscheinen in der EU. Sie soll
einer Verbesserung der Verkehrssicherheit und der
Erleichterung der Freizügigkeit der Bürger innerhalb
der EU dienen.
In dem Entwurf schlägt die Kommission eine Erweiterung
der Gewichtsgrenze für Inhaber des B-
Führerscheins von 3,5 t auf 4,25 t vor, sofern das zu
lenkende Fahrzeug über eine alternative Antriebsart
verfügt. Der auf 4,25 t erweiterte B-Führerschein
soll an zwei Jahre Vorbesitz des B-Führerscheins
geknüpft sein und das Ziehen eines Anhängers
ausschließen.
Durch die Kopplung an einen alternativen Antrieb
beabsichtigt die Kommission diese Fahrzeuge zu
fördern und damit einen Umweltbeitrag zu leisten.
Unterstützt wird dies durch verschiedene Stakeholder
und nicht weiter genannten Mitgliedstaaten
mit der Begründung, dass durch die Erhöhung des
B-Führerscheins um 750 kg auf 4,25 t das Unfallrisiko
erhöht wird und negative Auswirkungen auf die
Straßenverkehrssicherheit folgen könnten.
Diese Auffassung wird jedoch innerhalb der Mitgliedstaaten
nicht geteilt. Deutschland, Frankreich,
Bulgarien und Finnland unterstützen eine grundsätzliche
Erweiterung des B-Führerscheins auf
4,25 t über alle Fahrzeugtypen hinweg – auch für
Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Die Niederlande
hingegen spricht sich für eine Erweiterung auf
4,25 t nur für Reisemobile und elektrische Fahrzeuge
aus.
Ebenfalls setzen sich verschiedene Verbände und
Interessensvertretungen für eine Erhöhung auf 4,25 t
ein, die nicht an die Antriebsart gekoppelt ist.
Vor einer endgültigen Inkraftsetzung geht der Entwurf
zunächst ins Europäische Parlament zur Ersten
Lesung und in den Rat. Wenn die Standpunkte
nicht weit auseinander liegen, ist der von der Kommission
avisierte Abschluss des Gesetzgebungsverfahren
im Jahr 2023 möglich. Zu welchem Zeitpunkt
die neue Gesetzgebung in Kraft treten wird,
ist dabei noch offen. Eine Umsetzung ab dem Jahr
2025 wäre erreichbar, möglich wäre aber auch eine
stufenweise Inkraftsetzung. - DC
44
ZKF-Jahresmagazin 2023