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ZKF-Jahresmagazin 2023

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: TECHNIK

Der Nachweis des CO 2

-Wertes für Anhänger ist der

erste Schritt, um auf Grundlage der gesammelten

Daten anschließend Reduzierungsziele auch für

diese Fahrzeug zu definieren.

Der vor kurzem verabschiedete Entwurf zur Überarbeitung

der (EU) 2019/1242 sieht u. a. vor, dass

ab dem Jahr 2030 für Anhänger der Klassen O3/

O4 (ab 8 t) mit Aufbau und maximal 3 Achsen eine

Reduzierung um 7,5 %, für Sattelauflieger sogar um

15 % vorgegeben werden soll. Die Lobby von verschiedenen

NGOs in Brüssel ist groß, weshalb mit

dieser Entwicklung gerechnet werden muss.

Einen Hoffnungsschimmer gibt es in dem Entwurf

jedoch für kleine Hersteller: Hersteller von weniger

als 100 Fahrzeugen pro Jahr sollen aus der Zielwertvorgabe

ausgenommen werden, jedoch bleiben Sie

verpflichtet, den CO 2

-Nachweis ihrer produzierten

Einheiten zu erbringen.

Ähnlich wie bei Kraftfahrzeugen sollen Anhänger mit

einer emissionsfrei (batterieelektrisch) angetrieben

Achse als Emissionsfreies Fahrzeug (Zero Emission

Vehicle) gelten. Diese Bauart ist derzeit jedoch

noch nicht definiert und bedarf noch der Anpassung

der entsprechenden Richtlinien. Für Hersteller,

die die Zielwerte nicht erreichen, sind Strafzahlungen

in Höhe von EUR 4.250.- pro g CO/km

je Fahrzeug vorgesehen.

Fazit für den Hersteller von Anhängern in Einzelfertigung

oder Kleinserie:

Ein CO 2

-Nachweis ist für Hersteller, deren Anhänger

in die vorgegebene Kategorie fallen, unausweichlich

und ab 2024 Voraussetzung für eine Zulassung. Für

den kleinen und mittleren Betrieb, der weniger als 30

produzierte Anhänger eines betreffenden Typs pro

Jahr herstellt, ist abzuwägen, ob eine CO 2

-Zertifizierung

im eigenen Haus oder durch einen Technischen

Dienst sinnvoller sein kann.

Die Bedienung des VECTO-Tools und die Eingabe

der Parameter wird weniger das Problem darstellen.

Auch gesicherte DMS-Systeme sind zum größten

Teil in den betreffenden Betrieben etabliert und

würden die Anforderungen erfüllen.

Den größeren Aufwand stellt die erforderliche Zertifizierung

des Unternehmens durch das KBA dar.

Verstärkt durch die jährlich wiederholende Auditierung

werden die umzulegenden Kosten für kleine

und mittlere Hersteller nicht unerheblich sein und

diese anteilig stärker belasten, als es für große Serienhersteller

der Fall ist.

Weil die Verordnung bereits zum 1.1.2024 in Kraft

treten wird, müssen die betroffenen Hersteller sich

dringend mit dem Thema auseinandersetzen. Falls

die Zertifizierung von einem Technischen Dienst

durchgeführt werden soll, empfehlen wir eine frühzeitige

Abstimmung mit der jeweiligen Organisation.

- DC

Zeitplan der CO 2 -Zertifizierung und geplanter Regulierung für Anhänger und Sattelauflieger O3, O4

CO 2 -Zertifizierung

6 Monate Übergangsregelung

25. August 2022 1. Januar 2024 1. Juli 2024

Inkraftsetzung

(EU) 2022/1362

Bereitstellungsverpflichtung

einer Kundeninformationsdatei

(CIF) für betreffende,

neu zugelassene Anhänger

Verbot des Verkaufs, Zulassung und

Inbetriebnahme von Anhängern,

die nicht den Anforderungen der

(EU) 2022/1362 nicht entsprechen

CO 2 -Regulierung (geplant)

1 Jahr

(Q1/2024) 1. Juli 2025 30. Juni 2026 ab 2030

Bildquelle: ZKF

Erwartete Änderung

der (EU) 2019/1242

Beginn des Überwachungszeitraums

für die Festlegung

der Bezugswerte

Ende des Überwachungszeitraums

und Festlegung der

100% Ausgangswerte je

Fahrzeuguntergruppe und

Hersteller

Reduzierungsziele für CO2

Emissionen je Untergruppe

und Hersteller.

Anhänger: -7,5%

Sattelauflieger: -15%

Eingabemaske des Berechnungstools VECTO for Trailer

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ZKF-Jahresmagazin 2023

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