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ZKF-Jahresmagazin 2023

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: ALLGEMEINE THEMEN

lich zu der ZKF-internen Überprüfung ein weiteres

neutrales Gutachten zu erhalten. Die Überprüfung

durch die Prüforganisation schließt die Begleitung

einer Schadenreparatur mit ein. Zur Auswahl für den

Betrieb stehen zurzeit DEKRA oder TÜV.

Sobald durch DEKRA/TÜV ein positives Protokoll

beim ZKF eingereicht wurde und alle weiteren Kriterien

erfüllt sind, erfolgt die Anerkennung als EU-

ROGARANT-Karosserie-Fachbetrieb.

Regelmäßige Wiederholungsprüfungen

EUROGARANT-Karosserie-Fachbetriebe werden

regelmäßig in einem Zeitraum von 12 bis 24 Monaten

durch den ZKF-Außendienstmitarbeiter

überprüft. Bei diesen EUROGARANT-Wiederholungsprüfungen

wird kontrolliert, ob alle EUROGA-

RANT-Anforderungen weiterhin erfüllt sind. Auch

nutzt der ZKF den Besuch, um den Betrieb im

Dialog vor Ort über Aktuelles aus der Branche zu

informieren und um sich selbst ein praxisnahes Bild

aus den Werkstätten zu verschaffen. Die Prüftermine

erfolgen in der Regel in vorheriger Absprache

mit dem Betrieb.

Sollten sich zwischenzeitlich Änderungen bezüglich

der EUROGARANT-Kriterien (wie z. B. Veräußerung,

Verpachtung oder Umbau) ergeben, ist es notwendig,

dass der Betrieb den ZKF rechtzeitig davon in

Kenntnis setzt, um einen reibungslosen Ablauf der

Wiederholungsprüfung zu gewährleisten.

Der Betrieb hat ebenfalls die Möglichkeit, die EURO-

GARANT-Wiederholungsprüfung durch die DEKRA

durchführen zu lassen. Im Zuge der Zertifizierung

„DEKRA-geprüfter Karosserie- und Lackierfachbetrieb“

hat DEKRA ein Zusatzmodul entwickelt, um

alle EUROGARANT-Forderungen ebenfalls abzudecken.

Ähnlich verhält es sich mit den regelmäßigen

Prüfungen für Partner der HUK und der Innovation

Group sowie weiteren Netzwerken.

Die Zusammenarbeit des ZKF mit DEKRA hat den

Hintergrund, denjenigen EUROGARANT-Betrieben,

die gleichzeitig auch Partner der Innovation

Group und/oder der HUK sind, erheblichen Zeitaufwand

durch Mehrprüfungen zu ersparen. Die

Überprüfung der DEKRA setzt sich zusammen aus

einer Grundprüfung, der so genannten Zertifizierung

„DEKRA-geprüfter Karosserie- und Lackier-

Fachbetrieb“, und einem zusätzlichen Prüfmodul.

Für die Zertifizierung der Innovation Group ist die

Grundprüfung der DEKRA ausreichend. Für die

Zertifizierung für EUROGARANT und HUK ist ein

jeweiliges Prüfmodul mit zusätzlichen Anforderungen

notwendig.

Der EUROGARANT-Betrieb hat das Wahlrecht, ob

die EUROGARANT-Wiederholungsprüfung durch

DEKRA oder durch den ZKF-Außendienstmitarbeiter

durchgeführt wird. Wichtig hierbei ist, dass der Betrieb

seinen Wunsch, über DEKRA geprüft zu werden,

rechtzeitig dem ZKF mitteilt. Die Beauftragung

der DEKRA erfolgt ausschließlich über den ZKF.

Unangekündigte Betriebsprüfungen

Um den hohen Qualitätsstandard der EUROGA-

RANT-Zertifizierung jederzeit zu gewährleisten,

führt der ZKF hin und wieder unangekündigte

Betriebsprüfungen durch. Vor allem auffällige Betriebe

werden durch den ZKF ohne vorherige Terminabsprache

besucht und geprüft. Hierbei kann

es sich z. B. um Betriebe handeln, die des Öfteren

das Anforderungsprofil nicht erfüllen konnten und

nachbessern mussten oder bei denen derzeit nicht

klar ist, ob die dem ZKF bekannten Inhaber-/Gesellschafterverhältnisse

noch Bestand haben.

Webseite www.eurogarant.de

Als Informationsplattform dient die Webseite www.

eurogarant.de. Hier finden sich allgemeine Informationen

zum Qualitätssiegel sowie ein Firmenfinder

mit allen ausgezeichneten Betrieben und deren

Kontaktdaten, damit der Verbraucher, Sachverständige

oder Versicherer schnell den nächstgelegenen

EUROGARANT-Fachbetrieb findet.

Verwendung des geschützten Zeichens

„EUROGARANT-Karosserie-Fachbetrieb“

Ein vom ZKF anerkannter EUROGARANT-Karosserie-Fachbetrieb

hat das Recht, das vom ZKF

geschützte Zeichen „EUROGARANT“ in jeglicher

Form der werblichen Darstellung zu verwenden.

Sollte allerdings dieses Zeichenführungsrecht nicht

mehr bestehen (u. a. nach Aberkennung durch den

ZKF, Austritt aus dem Eurogarant-Fachbetriebssystem

oder auch aufgrund von Austritt aus der

Karosserie- und Fahrzeugbauer-Innung), muss die

Werbung mit dem Eurogarant-Logo umgehend

vollständig eingestellt werden. Die unberechtigte

Verwendung wird durch den ZKF kostenpflichtig

abgemahnt. - SG

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