ZKF-Jahresmagazin 2023
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: ALLGEMEINE THEMEN
lich zu der ZKF-internen Überprüfung ein weiteres
neutrales Gutachten zu erhalten. Die Überprüfung
durch die Prüforganisation schließt die Begleitung
einer Schadenreparatur mit ein. Zur Auswahl für den
Betrieb stehen zurzeit DEKRA oder TÜV.
Sobald durch DEKRA/TÜV ein positives Protokoll
beim ZKF eingereicht wurde und alle weiteren Kriterien
erfüllt sind, erfolgt die Anerkennung als EU-
ROGARANT-Karosserie-Fachbetrieb.
Regelmäßige Wiederholungsprüfungen
EUROGARANT-Karosserie-Fachbetriebe werden
regelmäßig in einem Zeitraum von 12 bis 24 Monaten
durch den ZKF-Außendienstmitarbeiter
überprüft. Bei diesen EUROGARANT-Wiederholungsprüfungen
wird kontrolliert, ob alle EUROGA-
RANT-Anforderungen weiterhin erfüllt sind. Auch
nutzt der ZKF den Besuch, um den Betrieb im
Dialog vor Ort über Aktuelles aus der Branche zu
informieren und um sich selbst ein praxisnahes Bild
aus den Werkstätten zu verschaffen. Die Prüftermine
erfolgen in der Regel in vorheriger Absprache
mit dem Betrieb.
Sollten sich zwischenzeitlich Änderungen bezüglich
der EUROGARANT-Kriterien (wie z. B. Veräußerung,
Verpachtung oder Umbau) ergeben, ist es notwendig,
dass der Betrieb den ZKF rechtzeitig davon in
Kenntnis setzt, um einen reibungslosen Ablauf der
Wiederholungsprüfung zu gewährleisten.
Der Betrieb hat ebenfalls die Möglichkeit, die EURO-
GARANT-Wiederholungsprüfung durch die DEKRA
durchführen zu lassen. Im Zuge der Zertifizierung
„DEKRA-geprüfter Karosserie- und Lackierfachbetrieb“
hat DEKRA ein Zusatzmodul entwickelt, um
alle EUROGARANT-Forderungen ebenfalls abzudecken.
Ähnlich verhält es sich mit den regelmäßigen
Prüfungen für Partner der HUK und der Innovation
Group sowie weiteren Netzwerken.
Die Zusammenarbeit des ZKF mit DEKRA hat den
Hintergrund, denjenigen EUROGARANT-Betrieben,
die gleichzeitig auch Partner der Innovation
Group und/oder der HUK sind, erheblichen Zeitaufwand
durch Mehrprüfungen zu ersparen. Die
Überprüfung der DEKRA setzt sich zusammen aus
einer Grundprüfung, der so genannten Zertifizierung
„DEKRA-geprüfter Karosserie- und Lackier-
Fachbetrieb“, und einem zusätzlichen Prüfmodul.
Für die Zertifizierung der Innovation Group ist die
Grundprüfung der DEKRA ausreichend. Für die
Zertifizierung für EUROGARANT und HUK ist ein
jeweiliges Prüfmodul mit zusätzlichen Anforderungen
notwendig.
Der EUROGARANT-Betrieb hat das Wahlrecht, ob
die EUROGARANT-Wiederholungsprüfung durch
DEKRA oder durch den ZKF-Außendienstmitarbeiter
durchgeführt wird. Wichtig hierbei ist, dass der Betrieb
seinen Wunsch, über DEKRA geprüft zu werden,
rechtzeitig dem ZKF mitteilt. Die Beauftragung
der DEKRA erfolgt ausschließlich über den ZKF.
Unangekündigte Betriebsprüfungen
Um den hohen Qualitätsstandard der EUROGA-
RANT-Zertifizierung jederzeit zu gewährleisten,
führt der ZKF hin und wieder unangekündigte
Betriebsprüfungen durch. Vor allem auffällige Betriebe
werden durch den ZKF ohne vorherige Terminabsprache
besucht und geprüft. Hierbei kann
es sich z. B. um Betriebe handeln, die des Öfteren
das Anforderungsprofil nicht erfüllen konnten und
nachbessern mussten oder bei denen derzeit nicht
klar ist, ob die dem ZKF bekannten Inhaber-/Gesellschafterverhältnisse
noch Bestand haben.
Webseite www.eurogarant.de
Als Informationsplattform dient die Webseite www.
eurogarant.de. Hier finden sich allgemeine Informationen
zum Qualitätssiegel sowie ein Firmenfinder
mit allen ausgezeichneten Betrieben und deren
Kontaktdaten, damit der Verbraucher, Sachverständige
oder Versicherer schnell den nächstgelegenen
EUROGARANT-Fachbetrieb findet.
Verwendung des geschützten Zeichens
„EUROGARANT-Karosserie-Fachbetrieb“
Ein vom ZKF anerkannter EUROGARANT-Karosserie-Fachbetrieb
hat das Recht, das vom ZKF
geschützte Zeichen „EUROGARANT“ in jeglicher
Form der werblichen Darstellung zu verwenden.
Sollte allerdings dieses Zeichenführungsrecht nicht
mehr bestehen (u. a. nach Aberkennung durch den
ZKF, Austritt aus dem Eurogarant-Fachbetriebssystem
oder auch aufgrund von Austritt aus der
Karosserie- und Fahrzeugbauer-Innung), muss die
Werbung mit dem Eurogarant-Logo umgehend
vollständig eingestellt werden. Die unberechtigte
Verwendung wird durch den ZKF kostenpflichtig
abgemahnt. - SG
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