Das Stadtgespräch Ausgabe August 2023 auf Mein Rheda-Wiedenbrück
Das Stadtgespräch Ausgabe August 2023 auf Mein Rheda-Wiedenbrück
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Der Kern des Problems<br />
Die rund 20 feuerwehrtechnischen Beamtinnen und Beamten behalten<br />
jedoch ihren Anspruch <strong>auf</strong> eine amtsangemessene Beschäftigung, die<br />
bei der jetzt beschlossenen Abgabe des Rettungsdienstes ausschließlich<br />
im Brandschutz (Feuerwehrdienst) möglich ist.<br />
Will heißen: Die hauptamtlichen Feuerwehrleute müssen ihre Einsätze<br />
(Fachterminus: hauptamtliche Funktionsvorhaltung) zu Lasten<br />
der ehrenamtlichen Einsätze ausweiten. Ergo: Die Abgabe des Rettungsdienstes<br />
wirkt sich zu allererst positiv für die Hauptamtlichen, aber eben<br />
nicht wie beabsichtigt für die Ehrenamtlichen aus.<br />
Der Gutachter sprach sich in der Ratssitzung ausdrücklich für die »Kopplung<br />
des Systems Rettungsdienst und Brandschutz aus Motivationsgründen<br />
aus. Dadurch können die feuerwehrtechnischen Mitarbeiter<br />
zum einen Einsatzdienst im Rettungsdienst fahren sowie feuerwehrtechnische<br />
Aufgabe im rückwärtigen Dienst übernehmen. Aufgrund der<br />
geringen Einsatzzahlen im Brandschutz ist die Stadt für einen reinen<br />
feuerwehrtechnischen Dienst unattraktiv«.<br />
Weitere Nachteile<br />
Mit der beschlossenen Rückübertragung entfällt zudem die Grundlage<br />
für die langjährige Einbindung des DRK in den Regelrettungsdienst<br />
der Stadt. Die ehrenamtlichen Rettungssanitäter des DRK entlasten an<br />
den Wochenenden in 24-Stunden-Schichten von ihrer neuen Einsatzzentrale<br />
an der Fuggerstraße (früher Bahnhof, davor Ev. Krankenhaus)<br />
aus den hauptamtlichen Rettungsdienst der Stadt <strong>Rheda</strong>-<strong>Wiedenbrück</strong>.<br />
Der DRK-Kreisverband als Träger des ehrenamtlichen Rettungsdienstes<br />
machte zudem in einer Pressekonferenz am 5. Juli deutlich, dass durch<br />
die Übertragung des Rettungsdienstes an den Kreis den für den Rettungsdienst<br />
der Stadt <strong>Rheda</strong>-<strong>Wiedenbrück</strong> tätigen Rettungsassistenten<br />
des Roten Kreuzes die Möglichkeit des praktischen Einsatzes genommen<br />
werde. Die praktische Erfahrung sei aber erforderlich, damit die Rettungskräfte<br />
beispielsweise bei Großveranstaltungen, wie Rosenmontag,<br />
zum Einsatz kommen können. Die Stadt <strong>Rheda</strong>-<strong>Wiedenbrück</strong> sei dann<br />
gezwungen, <strong>auf</strong> viel teurere private Rettungssanitäter zurückzugreifen.<br />
Im Übrigen sei zu berücksichtigen, dass im Falle der Abgabe des Rettungsdienstes<br />
die derzeitige Refinanzierung der rettungsdienstlichen<br />
Stellenanteile der Feuerwehrtechnischen Beamten und Beamtinnen<br />
sowie der Leitungs- und Verwaltungsstellen durch die Krankenkassen<br />
über die Rettungsdienstgebühren entfiele.<br />
Ohne Hauptamtliche geht es nicht<br />
Benjamin Käser sagte in der Ratssitzung: »Die im Brandschutzbedarfsplan<br />
definierte Leistungsfähigkeit ist ohne die vier hauptamtlichen<br />
Funktionen im Brandschutz nach Analyse der Erreichungsgrade der<br />
Jahre 2019 bis 2022 nicht erreichbar. Wird die definierte Leistungsfähigkeit<br />
nicht erreicht, kann die Stadt ihre Ausnahmegenehmigung<br />
verlieren und muss dar<strong>auf</strong>hin eine ständig besetzte hauptamtliche<br />
Feuerwache mit sechs Funktionen über 24 Stunden und 7 Tage die<br />
Woche vorhalten«.<br />
<strong>Das</strong> entspricht der grundsätzlichen Regelung nach dem Gesetz über<br />
den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz NRW<br />
schreibt in § 10: »Als mittlere kreisangehörige Stadt muss die Stadt eine<br />
ständig besetzte hauptamtliche Feuerwache mit sechs Funktionen über<br />
24 Stunden und 7 Tage die Woche vorhalten. Da die ehrenamtlichen<br />
Löschzüge in <strong>Rheda</strong>-<strong>Wiedenbrück</strong> sehr leistungsfähig sind, wurde eine<br />
Ausnahmegenehmigung bei der Bezirksregierung beantragt, welche der<br />
Stadt erlaubt weniger hauptamtliche Funktionen (4 Funktionen an 5<br />
Werktagen im 12-Stunden-Dienst) vorzuhalten«, so der Gutachter weiter.<br />
22 <strong>Das</strong> <strong>Stadtgespräch</strong>