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Das Stadtgespräch Ausgabe August 2023 auf Mein Rheda-Wiedenbrück

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Der Kern des Problems<br />

Die rund 20 feuerwehrtechnischen Beamtinnen und Beamten behalten<br />

jedoch ihren Anspruch <strong>auf</strong> eine amtsangemessene Beschäftigung, die<br />

bei der jetzt beschlossenen Abgabe des Rettungsdienstes ausschließlich<br />

im Brandschutz (Feuerwehrdienst) möglich ist.<br />

Will heißen: Die hauptamtlichen Feuerwehrleute müssen ihre Einsätze<br />

(Fachterminus: hauptamtliche Funktionsvorhaltung) zu Lasten<br />

der ehrenamtlichen Einsätze ausweiten. Ergo: Die Abgabe des Rettungsdienstes<br />

wirkt sich zu allererst positiv für die Hauptamtlichen, aber eben<br />

nicht wie beabsichtigt für die Ehrenamtlichen aus.<br />

Der Gutachter sprach sich in der Ratssitzung ausdrücklich für die »Kopplung<br />

des Systems Rettungsdienst und Brandschutz aus Motivationsgründen<br />

aus. Dadurch können die feuerwehrtechnischen Mitarbeiter<br />

zum einen Einsatzdienst im Rettungsdienst fahren sowie feuerwehrtechnische<br />

Aufgabe im rückwärtigen Dienst übernehmen. Aufgrund der<br />

geringen Einsatzzahlen im Brandschutz ist die Stadt für einen reinen<br />

feuerwehrtechnischen Dienst unattraktiv«.<br />

Weitere Nachteile<br />

Mit der beschlossenen Rückübertragung entfällt zudem die Grundlage<br />

für die langjährige Einbindung des DRK in den Regelrettungsdienst<br />

der Stadt. Die ehrenamtlichen Rettungssanitäter des DRK entlasten an<br />

den Wochenenden in 24-Stunden-Schichten von ihrer neuen Einsatzzentrale<br />

an der Fuggerstraße (früher Bahnhof, davor Ev. Krankenhaus)<br />

aus den hauptamtlichen Rettungsdienst der Stadt <strong>Rheda</strong>-<strong>Wiedenbrück</strong>.<br />

Der DRK-Kreisverband als Träger des ehrenamtlichen Rettungsdienstes<br />

machte zudem in einer Pressekonferenz am 5. Juli deutlich, dass durch<br />

die Übertragung des Rettungsdienstes an den Kreis den für den Rettungsdienst<br />

der Stadt <strong>Rheda</strong>-<strong>Wiedenbrück</strong> tätigen Rettungsassistenten<br />

des Roten Kreuzes die Möglichkeit des praktischen Einsatzes genommen<br />

werde. Die praktische Erfahrung sei aber erforderlich, damit die Rettungskräfte<br />

beispielsweise bei Großveranstaltungen, wie Rosenmontag,<br />

zum Einsatz kommen können. Die Stadt <strong>Rheda</strong>-<strong>Wiedenbrück</strong> sei dann<br />

gezwungen, <strong>auf</strong> viel teurere private Rettungssanitäter zurückzugreifen.<br />

Im Übrigen sei zu berücksichtigen, dass im Falle der Abgabe des Rettungsdienstes<br />

die derzeitige Refinanzierung der rettungsdienstlichen<br />

Stellenanteile der Feuerwehrtechnischen Beamten und Beamtinnen<br />

sowie der Leitungs- und Verwaltungsstellen durch die Krankenkassen<br />

über die Rettungsdienstgebühren entfiele.<br />

Ohne Hauptamtliche geht es nicht<br />

Benjamin Käser sagte in der Ratssitzung: »Die im Brandschutzbedarfsplan<br />

definierte Leistungsfähigkeit ist ohne die vier hauptamtlichen<br />

Funktionen im Brandschutz nach Analyse der Erreichungsgrade der<br />

Jahre 2019 bis 2022 nicht erreichbar. Wird die definierte Leistungsfähigkeit<br />

nicht erreicht, kann die Stadt ihre Ausnahmegenehmigung<br />

verlieren und muss dar<strong>auf</strong>hin eine ständig besetzte hauptamtliche<br />

Feuerwache mit sechs Funktionen über 24 Stunden und 7 Tage die<br />

Woche vorhalten«.<br />

<strong>Das</strong> entspricht der grundsätzlichen Regelung nach dem Gesetz über<br />

den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz NRW<br />

schreibt in § 10: »Als mittlere kreisangehörige Stadt muss die Stadt eine<br />

ständig besetzte hauptamtliche Feuerwache mit sechs Funktionen über<br />

24 Stunden und 7 Tage die Woche vorhalten. Da die ehrenamtlichen<br />

Löschzüge in <strong>Rheda</strong>-<strong>Wiedenbrück</strong> sehr leistungsfähig sind, wurde eine<br />

Ausnahmegenehmigung bei der Bezirksregierung beantragt, welche der<br />

Stadt erlaubt weniger hauptamtliche Funktionen (4 Funktionen an 5<br />

Werktagen im 12-Stunden-Dienst) vorzuhalten«, so der Gutachter weiter.<br />

22 <strong>Das</strong> <strong>Stadtgespräch</strong>

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