Das Stadtgespräch Ausgabe August 2023 auf Mein Rheda-Wiedenbrück
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Änderung Äder Pflegeversicherungsbeiträge<br />
ab dem 1. Juli <strong>2023</strong><br />
Mit der Einführung des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz<br />
(PUEG) zum 1. Juli <strong>2023</strong> sollen neben der Leistungsverbesserung für Pflegebedürftige<br />
und ihre Angehörigen, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen<br />
für Pflegeberufe sowie die Digitalisierung der Langzeitpflege,<br />
auch die finanzielle Lage der sozialen Pflegeversicherung stabilisiert und<br />
verbessert werden.<br />
Daher wurde zum 1. Juli <strong>2023</strong> der Pflegeversicherungszuschlag um 0,35<br />
Prozentpunkte angehoben. Kinderlose Versicherte zahlen zudem ab dem 1.<br />
Juli <strong>2023</strong> einen höheren Kinderlosenzuschlag. Diesen Zuschlag haben kinderlose<br />
Versicherte auch schon in der Vergangenheit gezahlt. Versicherte<br />
mit einem Kind zahlen den regulären Pflegversicherungssatz von 1,7%.<br />
Der Gesetzgeber möchte Familien mit mehreren Kindern noch zusätzlich<br />
entlasten. Seit dem 1. Juli <strong>2023</strong> werden Eltern mit zwei oder mehr<br />
Kindern zusätzlich um jeweils 0,25 % Abschlag <strong>auf</strong> den Pflegeversicherungsbeitrag<br />
entlastet. Die höchstmögliche Entlastung erhalten Eltern<br />
mit 5 oder mehr Kindern. Die zusätzliche Entlastung für Familien mit<br />
mehr als zwei Kindern gilt allerdings nur für die Erziehungszeiten, sodass<br />
der Abschlag entfällt, wenn das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat<br />
oder hätte. Der Abschlag gilt auch für Kinder bis zur Vollendung des 25.<br />
Lebensjahres, wenn diese vorher versterben.<br />
Es gelten somit folgende Beitragssätze:<br />
Arbeitgeber- Arbeitnehmer- Gesamtbetrag<br />
Versicherte anteil anteil<br />
ohne Kinder 1,7 % 2,3 % 4 %<br />
mit einem Kind 1,7 % 1,7 % 3,4 %<br />
mit zwei Kindern 1,7 % 1,45 % 3,15 %<br />
mit drei Kindern 1,7 % 1,2 % 2,9 %<br />
mit vier Kindern 1,7 % 0,95 % 2,65 %<br />
ab fünf Kindern 1,7 % 0,7 % 2,4 %<br />
Zur Berücksichtigung der Abschläge für Kinder unter 25 Jahren<br />
müssen diese dem Arbeitgeber nachgewiesen werden. Hierbei ist<br />
es grundsätzlich unerheblich, wo die Kinder geboren wurden und<br />
wo sie leben. Neben den leiblichen Kindern können auch Adoptivkinder,<br />
Pflegekinder oder Stiefkinder berücksichtigt werden. Bei den<br />
Stiefkindern ist zu berücksichtigen, dass diese in den Haushalt der<br />
Stiefeltern <strong>auf</strong>genommen werden müssen.<br />
Auch wenn vom 1. Juli <strong>2023</strong> bis zum 30. Juni 2025 (Übergangszeitraum)<br />
ein vereinfachtes Nachweisverfahren vorgesehen ist, empfehlen<br />
wir, auch wegen eines möglichen Ausscheidens eines Mitarbeiters,<br />
schon jetzt geeignete Nachweise anzufordern und <strong>auf</strong>zubewahren.<br />
Als Nachweise eignen sich neben der Geburtsurkunde unter anderem<br />
auch die Adoptionsurkunde oder der Kindergeldbescheid. Stiefeltern<br />
sollten zusätzlich die Heiratsurkunde und einen Meldenachweis der<br />
Gemeinde für das Kind vorlegen.<br />
Jasmin Pforth<br />
Die Autorin ist Steuerberaterin in der Kanzlei Wortmann & Partner & Co. KG,<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, <strong>Rheda</strong>-<strong>Wiedenbrück</strong><br />
<strong>Das</strong> <strong>Stadtgespräch</strong><br />
HOLZ – WOHNEN – GARTEN<br />
IMPRESSUM:<br />
Verlag/Herausgeber:<br />
M.E. Verlag GmbH & Co. KG, Michael Ebeling<br />
Anschrift für Redaktion und Verlag:<br />
Nickelstr. 7a, 33378 <strong>Rheda</strong>-<strong>Wiedenbrück</strong> · Tel. 05242 / 40810<br />
info@meverlag.de · www.das-stadtgespraech.de<br />
Titel: <strong>Stadtgespräch</strong><br />
Druck: Bonifatius GmbH, Karl-Schurz-Str. 26, Paderborn<br />
Verteilung: durch Boten<br />
Verbreitete Auflage: 22.500 an die Haushalte in<br />
<strong>Rheda</strong>-<strong>Wiedenbrück</strong> (einschl. Ortsteile), kostenlos<br />
Druck<strong>auf</strong>lage: 22.750 Exemplare<br />
Erscheinungsweise: monatlich<br />
Es gilt die Preisliste 04/2022<br />
Breslauer Str. 36<br />
<strong>Rheda</strong>-<strong>Wiedenbrück</strong><br />
Tel.: (05242) 4 98 42<br />
Mobil: 0171 / 735 55 76<br />
www.joergplugge.de<br />
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