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Das Stadtgespräch Ausgabe August 2023 auf Mein Rheda-Wiedenbrück

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Änderung Äder Pflegeversicherungsbeiträge<br />

ab dem 1. Juli <strong>2023</strong><br />

Mit der Einführung des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz<br />

(PUEG) zum 1. Juli <strong>2023</strong> sollen neben der Leistungsverbesserung für Pflegebedürftige<br />

und ihre Angehörigen, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen<br />

für Pflegeberufe sowie die Digitalisierung der Langzeitpflege,<br />

auch die finanzielle Lage der sozialen Pflegeversicherung stabilisiert und<br />

verbessert werden.<br />

Daher wurde zum 1. Juli <strong>2023</strong> der Pflegeversicherungszuschlag um 0,35<br />

Prozentpunkte angehoben. Kinderlose Versicherte zahlen zudem ab dem 1.<br />

Juli <strong>2023</strong> einen höheren Kinderlosenzuschlag. Diesen Zuschlag haben kinderlose<br />

Versicherte auch schon in der Vergangenheit gezahlt. Versicherte<br />

mit einem Kind zahlen den regulären Pflegversicherungssatz von 1,7%.<br />

Der Gesetzgeber möchte Familien mit mehreren Kindern noch zusätzlich<br />

entlasten. Seit dem 1. Juli <strong>2023</strong> werden Eltern mit zwei oder mehr<br />

Kindern zusätzlich um jeweils 0,25 % Abschlag <strong>auf</strong> den Pflegeversicherungsbeitrag<br />

entlastet. Die höchstmögliche Entlastung erhalten Eltern<br />

mit 5 oder mehr Kindern. Die zusätzliche Entlastung für Familien mit<br />

mehr als zwei Kindern gilt allerdings nur für die Erziehungszeiten, sodass<br />

der Abschlag entfällt, wenn das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat<br />

oder hätte. Der Abschlag gilt auch für Kinder bis zur Vollendung des 25.<br />

Lebensjahres, wenn diese vorher versterben.<br />

Es gelten somit folgende Beitragssätze:<br />

Arbeitgeber- Arbeitnehmer- Gesamtbetrag<br />

Versicherte anteil anteil<br />

ohne Kinder 1,7 % 2,3 % 4 %<br />

mit einem Kind 1,7 % 1,7 % 3,4 %<br />

mit zwei Kindern 1,7 % 1,45 % 3,15 %<br />

mit drei Kindern 1,7 % 1,2 % 2,9 %<br />

mit vier Kindern 1,7 % 0,95 % 2,65 %<br />

ab fünf Kindern 1,7 % 0,7 % 2,4 %<br />

Zur Berücksichtigung der Abschläge für Kinder unter 25 Jahren<br />

müssen diese dem Arbeitgeber nachgewiesen werden. Hierbei ist<br />

es grundsätzlich unerheblich, wo die Kinder geboren wurden und<br />

wo sie leben. Neben den leiblichen Kindern können auch Adoptivkinder,<br />

Pflegekinder oder Stiefkinder berücksichtigt werden. Bei den<br />

Stiefkindern ist zu berücksichtigen, dass diese in den Haushalt der<br />

Stiefeltern <strong>auf</strong>genommen werden müssen.<br />

Auch wenn vom 1. Juli <strong>2023</strong> bis zum 30. Juni 2025 (Übergangszeitraum)<br />

ein vereinfachtes Nachweisverfahren vorgesehen ist, empfehlen<br />

wir, auch wegen eines möglichen Ausscheidens eines Mitarbeiters,<br />

schon jetzt geeignete Nachweise anzufordern und <strong>auf</strong>zubewahren.<br />

Als Nachweise eignen sich neben der Geburtsurkunde unter anderem<br />

auch die Adoptionsurkunde oder der Kindergeldbescheid. Stiefeltern<br />

sollten zusätzlich die Heiratsurkunde und einen Meldenachweis der<br />

Gemeinde für das Kind vorlegen.<br />

Jasmin Pforth<br />

Die Autorin ist Steuerberaterin in der Kanzlei Wortmann & Partner & Co. KG,<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, <strong>Rheda</strong>-<strong>Wiedenbrück</strong><br />

<strong>Das</strong> <strong>Stadtgespräch</strong><br />

HOLZ – WOHNEN – GARTEN<br />

IMPRESSUM:<br />

Verlag/Herausgeber:<br />

M.E. Verlag GmbH & Co. KG, Michael Ebeling<br />

Anschrift für Redaktion und Verlag:<br />

Nickelstr. 7a, 33378 <strong>Rheda</strong>-<strong>Wiedenbrück</strong> · Tel. 05242 / 40810<br />

info@meverlag.de · www.das-stadtgespraech.de<br />

Titel: <strong>Stadtgespräch</strong><br />

Druck: Bonifatius GmbH, Karl-Schurz-Str. 26, Paderborn<br />

Verteilung: durch Boten<br />

Verbreitete Auflage: 22.500 an die Haushalte in<br />

<strong>Rheda</strong>-<strong>Wiedenbrück</strong> (einschl. Ortsteile), kostenlos<br />

Druck<strong>auf</strong>lage: 22.750 Exemplare<br />

Erscheinungsweise: monatlich<br />

Es gilt die Preisliste 04/2022<br />

Breslauer Str. 36<br />

<strong>Rheda</strong>-<strong>Wiedenbrück</strong><br />

Tel.: (05242) 4 98 42<br />

Mobil: 0171 / 735 55 76<br />

www.joergplugge.de<br />

<strong>Das</strong> <strong>Stadtgespräch</strong> wird als Monatsmagazin mit<br />

großer Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit bearbeitet.<br />

Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit<br />

wird nicht übernommen. Jegliche Ansprüche<br />

müssen abgelehnt werden. Namentlich gekennzeichnete<br />

Artikel stimmen nicht unbedingt mit der<br />

<strong>Mein</strong>ung des Herausgebers überein. Für unverlangt<br />

eingesandte Manuskripte, Fotos und Druckvorlagen<br />

wird keine Haftung übernommen. Die Veröffentlichung<br />

und Kürzung derselben behalten wir uns vor.<br />

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