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Fort- und Weiterbildung 2010 - Caritas-Akademie Köln

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Behinderte Menschen im Arbeitsleben<br />

Das aktuelle Behindertenrecht nach SGB IX <strong>und</strong><br />

AGG<br />

Im Recht behinderter Menschen hat sich viel getan. Das SGB<br />

IX wurde mehrfach geändert. 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz<br />

(AGG) hinzugekommen. Vielfältige materielle<br />

Rechtsänderungen geben mit Instrumentarien wie dem<br />

„betrieblichen Eingliederungsmanagement“ <strong>und</strong> neuen Verfahrensregeln<br />

teilweise noch Rätsel für die Praxis auf. Diese<br />

gilt es zu lösen.<br />

– Schwerbehinderung <strong>und</strong> Gleichstellung; Anerkennungsverfahren<br />

– Ausgleichsabgabe / Beschäftigungspflichtquote / Förderleistungen<br />

– Schwerbehinderte Stellenbewerber: Fragerecht? Vertragsanfechtung?<br />

– Verfahrensvorschriften zur Einstellung mit Erörterungs-,<br />

Beteiligungs- <strong>und</strong> Begründungspflichten<br />

– Diskriminierung behinderter Bewerber bei Einstellung <strong>und</strong><br />

beruflichem Aufstieg (AGG)<br />

– Entschädigung – sogar bei bloßen Verfahrensfehlern!<br />

(BAG) / Höhe / Beweislast<br />

– Mehr Mitbestimmung für Betriebs- <strong>und</strong> Schwerbehindertenvertretung<br />

– Der Schwerbehindertenbeauftragte des Arbeitgebers<br />

– Integrationsvereinbarung (Muster) / Integrationsfachdienst<br />

/ Integrationsprojekte<br />

– Anspruch auf behindertengerechte Beschäftigung / Teilzeitarbeitsplätze<br />

– Zusatzurlaub (Verfall, Ersatzansprüche,...) / Mehrarbeit –<br />

z.B. bei Flexi-Zeiten (BAG)<br />

– Sonderkündigungsschutz Schwerbehinderter: strenge,<br />

teils neue Regeln<br />

– Neu: Geltendmachung von Sonderkündigungsschutz /<br />

Ausnahmefälle<br />

– Kündigungsschutz sogar ohne bzw. vor behördlicher Anerkennung<br />

möglich<br />

<strong>Caritas</strong>-<strong>Akademie</strong><br />

460214<br />

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