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Das Wirtschaftsmagazin für das Bergische und den Kreis Mettman

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AUS DER PRAXIS RECHT | STEUERN | FINANZEN<br />

sen und dort dann ein Gästezimmer einrichten.<br />

Ein Miteigentümer ging<br />

gerichtlich dagegen vor und for<strong>der</strong>te Unterlassung.<br />

Doch durch zwei Instanzen<br />

wurde die Klage abgewiesen – mit <strong>der</strong><br />

Begründung, <strong>der</strong> Kläger könne diesen<br />

Anspruch gar nicht geltend machen. Das<br />

letzte Wort hatte im Revisionsverfahren<br />

<strong>der</strong> Bundesgerichtshof. Das Urteil: Die<br />

höchste Gerichtsinstanz schloss sich <strong>der</strong><br />

vorausgegangenen Rechtsmeinung von<br />

Amts- und Landgericht an. Nur die Eigentümergemeinschaft<br />

könne einen Unterlassungsanspruch<br />

gegenüber einem bestimmten<br />

Mitglied durchsetzen. Erst dann, wenn<br />

die Gemeinschaft einen solchen Schritt<br />

verweigere, sei es unter bestimmten Umständen<br />

für den Einzelnen möglich, ein<br />

Einschreiten zu erzwingen. (Bundesgerichtshof,<br />

Aktenzeichen V ZR 86/21)<br />

(Quelle: LBS Infodienst Recht und Steuern)<br />

Berücksichtigung des Verlusts<br />

aus einer stehengelassenen Gesellschafterbürgschaft<br />

Die Fremdfinanzierung einer kleineren<br />

o<strong>der</strong> mittleren GmbH kann vielfach nur<br />

dadurch realisiert werden, dass Gesellschafter<br />

Sicherheiten stellen. Dies erfolgt<br />

oftmals durch eine selbstschuldnerische<br />

Höchstbetragsbürgschaft o<strong>der</strong> auch durch<br />

Verpfändung eines Wertpapierdepots an<br />

die darlehensgebende Bank. Tritt dann<br />

<strong>der</strong> Sicherungsfall ein, so nimmt die<br />

Bank den Gesellschafter aus <strong>der</strong> Bürgschaft<br />

in Anspruch. Der Gesellschafter<br />

hat dann einen Regressanspruch gegen<br />

die GmbH, welcher oftmals aber wertlos<br />

sein wird. Hinsichtlich <strong>der</strong> Frage, ob und<br />

wann <strong>der</strong> Gesellschafter die Aufwendungen<br />

aus <strong>der</strong> Bürgschaftsinanspruchnahme<br />

steuerlich geltend machen kann, ist –<br />

bei einer GmbH-Beteiligung im<br />

steuerlichen Privatvermögen – zwischen<br />

folgenden Fällen zu unterscheiden:<br />

– Befand sich die GmbH bereits bei Hingabe<br />

<strong>der</strong> Bürgschaft in <strong>der</strong> Krise, so ist die<br />

Bürgschaftsübernahme von vorneherein<br />

gesellschaftsrechtlich veranlasst und die<br />

Aufwendungen aus <strong>der</strong> Bürgschaftsübernahme<br />

können als nachträgliche Anschaffungskosten<br />

geltend gemacht werden.<br />

– Befand sich die GmbH bei Bürgschaftsübernahme<br />

noch nicht in <strong>der</strong> Krise, so ist<br />

die Bürgschaftsübernahme zunächst noch<br />

nicht gesellschaftsrechtlich veranlasst. Dies<br />

än<strong>der</strong>t sich mit Eintritt <strong>der</strong> Krise <strong>der</strong> Gesellschaft.<br />

Der Wertverlust <strong>der</strong> Bürgschaftsregressfor<strong>der</strong>ung<br />

bis zum Eintritt <strong>der</strong> Krise<br />

ist mangels gesellschaftsrechtlicher Veranlassung<br />

als Verlust bei den Einkünften aus<br />

Kapitalvermögen ansetzbar. Der Wertverlust<br />

ab <strong>der</strong> Entscheidung über das Stehenlassen<br />

<strong>der</strong> Bürgschaft ist hingegen bei Liquidation<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft bzw. Verkauf <strong>der</strong><br />

Anteile berücksichtigungsfähig.<br />

(Quelle: RMB Bachtig Steuerberatungsgesellschaft<br />

mbH)<br />

ChatGPT in <strong>der</strong> Insolvenzverwalterpraxis<br />

„ChatGPT“ und an<strong>der</strong>e KI-Chatbots sind<br />

<strong>der</strong>zeit Gegenstand vieler Veranstaltungen<br />

und Diskussionen. Solche Computerprogramme<br />

erlauben es den Anwen<strong>der</strong>n,<br />

mit <strong>der</strong> „KI“ einen menschenähnlichen<br />

Dialog zu führen. Auf diese Weise kann<br />

man vom Chatbot Texte erstellen, überund<br />

verarbeiten lassen. In Zeiten von<br />

massivem Fachkräftemangel beschäftigen<br />

sich inzwischen auch in Deutschland<br />

immer mehr Anwaltskanzleien mit entsprechenden<br />

Anwendungen. In ersten<br />

Fortbildungsveranstaltungen wird bereits<br />

demonstriert, wie mit Anwendungen wie<br />

ChatGPT 4.0, Bing o<strong>der</strong> BARD ganze<br />

Schriftsatzentwürfe und dazu korrespondierende<br />

Mandantenanschreiben erstellt<br />

werden können. Auch die Justiz selbst beschäftigt<br />

sich in verschiedenen Projekten<br />

auf Län<strong>der</strong>ebene mit diesen Technologien,<br />

dabei vorwiegend in Bereichen, in denen<br />

Massenverfahren, wie z.B. Diesel- o<strong>der</strong><br />

Fluggastprozesse, bearbeitet werden müssen.<br />

Zwar verweisen die zuständigen Vertreter<br />

<strong>der</strong> Justiz dabei ausdrücklich auf den<br />

sich aus dem Grundgesetz ergebenden<br />

„Menschenvorbehalt“ für Richter und die<br />

Notwendigkeit des Erhalts <strong>der</strong> richterlichen<br />

Unabhängigkeit. Die Tatsache <strong>der</strong> Befassung<br />

<strong>der</strong> Justiz mit diesen KI-Anwendungen<br />

an sich zeigt aber, dass diese sich ein<br />

Übergehen angesichts <strong>der</strong> wachsenden<br />

Verfahrensmenge schlicht nicht leisten<br />

kann.<br />

Ähnliche Zwänge zeigen sich in <strong>der</strong> Praxis<br />

<strong>der</strong> Insolvenzverwalterbüros. Auch<br />

diese haben <strong>der</strong>zeit mit steigenden Verfahrensanzahlen<br />

und wachsen<strong>der</strong> Personalknappheit<br />

zu kämpfen. Ein Großteil<br />

<strong>der</strong> Arbeit im Berichtswesen ist aber beschreiben<strong>der</strong><br />

und analysieren<strong>der</strong> Art. Anwendungen<br />

wie Ask-your-pdf können die<br />

Bearbeitung mit KI-Programmen in diesen<br />

Bereichen erheblich vereinfachen<br />

und beschleunigen. Dies betrifft aber nur<br />

den beschreibenden Teil <strong>der</strong> Arbeit, denn<br />

KI-Bots sind nicht in <strong>der</strong> Lage, eigene<br />

einzelfallbezogene und sachgerechte Entscheidungen<br />

zu treffen, die die menschliche<br />

Bearbeitung ersetzen könnten. Solche<br />

Entscheidungen machen zwar den<br />

wichtigsten, aber auch nur einen kleinen<br />

Teil <strong>der</strong> Insolvenzverwalterpraxis aus.<br />

Offen sind allerdings noch diverse<br />

Rechtsfragen, z.B. arbeits-, datenschutzund<br />

urheberrechtlicher Art. Letztere führen<br />

dazu, dass die verschiedenen KI-<br />

Chatbots <strong>der</strong>zeit zu Übungszwecken nur<br />

auf einen kleinen Teil <strong>der</strong> verfügbaren<br />

Gerichtsurteile zugreifen können.<br />

Tatsächlich könnten die Systeme in <strong>der</strong><br />

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