15.12.2023 Aufrufe

Statut des Einlagensicherungsfonds

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 12 Ordnungsmaßnahmen<br />

1. 1 Der Bankenverband kann gegen eine Bank, die ihre Pflichten gegenüber dem<br />

Bankenverband verletzt oder gegen eine Bestimmung der Satzung <strong>des</strong> Bankenverban<strong>des</strong>,<br />

dieses <strong>Statut</strong>s oder einen Beschluss eines zuständigen Organs <strong>des</strong><br />

Bankenverban<strong>des</strong> verstoßen hat, Ordnungsmaßnahmen nach näherer Maßgabe<br />

dieses § 12 verhängen. 2 Die Wahl der Ordnungsmaßnahme bestimmt sich nach<br />

der Art und der Schwere der Pflichtverletzung.<br />

2. Ordnungsmaßnahmen sind:<br />

(a) Förmliche Einbestellung der Organmitglieder der betroffenen Bank und<br />

wesentlicher Gesellschafter zur Erörterung der Pflichtverletzung (Absatz 5),<br />

(b) Ausspruch eines Verweises (Absatz 6),<br />

(c) Verhängung von Ordnungsgeldern (Absatz 7) und<br />

(d) Ausschluss von der Mitwirkung an dem <strong>Einlagensicherungsfonds</strong> (Absatz 8).<br />

3. 1 Ordnungsmaßnahmen in Form der Verhängung von Ordnungsgeldern<br />

(Absatz 7) und <strong>des</strong> Ausschlusses von der Mitwirkung an dem <strong>Einlagensicherungsfonds</strong><br />

(Absatz 8) können nur verhängt werden, wenn die Bank<br />

(a) wesentliche Pflichten gegenüber dem Bankenverband, insbesondere aus<br />

oder im Zusammenhang mit diesem <strong>Statut</strong>, nicht nur unerheblich verletzt<br />

hat oder<br />

(b) anderweitig erheblich und nachhaltig gegen eine Bestimmung der Satzung<br />

<strong>des</strong> Bankenverban<strong>des</strong>, dieses <strong>Statut</strong>s oder einen Beschluss eines zuständigen<br />

Organs <strong>des</strong> Bankenverban<strong>des</strong> verstoßen hat.<br />

2<br />

Eine nicht nur unerhebliche Verletzung von wesentlichen Pflichten gegenüber<br />

dem Bankenverband im Sinne von Satz 1 it. (a) liegt in der Regel insbesondere<br />

vor, wenn die Bank<br />

<strong>Statut</strong> § 12<br />

45

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!