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1 Auf den grünen Streifen achten<br />
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nen Jahr war bei Autobahnfahrten<br />
immer <strong>das</strong> klassische Pickerl<br />
fällig. Gar keinen Spaß verstehen<br />
die Österreicher bei Rasern. Am 1.<br />
März <strong>2024</strong> tritt der letzte Teil des<br />
Maßnahmenpakets gegen Raserei<br />
in Kraft. Mit der dann gültigen Novelle<br />
der Straßenverkehrsordnung<br />
wird den Behörden unter anderem<br />
die Möglichkeit eingeräumt, Fahrzeuge<br />
zu beschlagnahmen und für<br />
verfallen zu erklären. Das bedeutet<br />
im Extremfall, <strong>das</strong>s man sein<br />
Fahrzeug nicht zurückbekommt.<br />
In der Schweiz, in der Raser<br />
schon länger mit empfindlichen<br />
Strafen belegt werden, greift <strong>2024</strong><br />
der deutsch-schweizerische Polizeivertrag.<br />
Das bedeutet, <strong>das</strong>s<br />
Bußgelder, die in der Schweiz verhängt<br />
wurden, problemlos auch<br />
bei uns eingetrieben werden können<br />
und umgekehrt. Das gilt ab einem<br />
Bußgeld von 70 Euro oder 80<br />
Franken. Und ein solches Bußgeld<br />
ist in der Schweiz schnell erreicht<br />
und überschritten. So kosten etwa<br />
20 km/h zu schnelles Fahren 165<br />
Euro.<br />
Rabatt bei Sofortzahlung<br />
Für Spanien gilt schon lange, <strong>das</strong>s<br />
dort verhängte Bußgelder auch<br />
bei uns »vollstreckbar« sind, wie<br />
es in schönstem Beamtendeutsch<br />
heißt. Allerdings haben spanische<br />
Behörden offenbar auch immer einen<br />
päda gogischen Ansatz, denn<br />
wer sofort sein Bußgeld zahlt oder<br />
innerhalb von 20 Tagen nach der<br />
Zustellung bei uns, der muss nur<br />
die Hälfte des Tickets bezahlen.<br />
Wird man vor Ort in Spanien gestoppt,<br />
bitten die Damen und<br />
Herren der Polizei direkt zur Kasse.<br />
Wer nicht vor Ort zahlen möchte,<br />
muss eine Sicherheitsleistung<br />
hinterlegen, <strong>das</strong> sogenannte depósito.<br />
Wenn die Beamten <strong>das</strong><br />
Gefühl haben, <strong>das</strong>s man sich auf<br />
und davon machen möchte, ohne<br />
bezahlt zu haben, können sie auch<br />
<strong>das</strong> Fahrzeug beschlagnahmen bis<br />
dann gezahlt wird.<br />
Wie ich selbst erfahren durfte,<br />
muss man beim Parken in Spanien<br />
besser aufpassen als früher. Im<br />
wunderschönen Ort Sitges, etwa<br />
60 Kilometer südlich von Barcelona,<br />
waren früher die Parkplätze<br />
nicht nur an der langen Promenade,<br />
sondern auch überall sonst<br />
außerhalb der Hauptsaison im<br />
Juli und August kostenfrei. Das<br />
ist nun nicht mehr so, denn die<br />
in Hellblau eingezeichneten Plätze<br />
sind kostenpflichtig. Das gilt<br />
auch, wenn der Parkautomat in<br />
der Nähe kaputt ist, denn dann<br />
soll man halt einen anderen Automaten<br />
suchen. Noch interessanter<br />
ist, <strong>das</strong>s es mittlerweile auch<br />
Parkbuchten in Hellgrün gibt. Auf<br />
denen darf man gar nicht parken,<br />
wie ein kleines Hinweisschild auf<br />
Katalanisch verkündet. Denn die<br />
grünen Parkplätze sind Anwohnerplätze.<br />
Wer dort parkt, soll<br />
90 Euro Strafe zahlen. Da die Ticketverteiler<br />
noch vor Ort waren,<br />
konnte ich sie um Rat fragen. Ich<br />
bekam zur Auskunft, <strong>das</strong>s derjenige,<br />
der innerhalb von drei<br />
Stunden zahlt, deutlich weniger,<br />
38 Das Stadtgespräch