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Das betriebliche Magazin für nachhaltige Beschaffung, Ausgabe April 2023

Die betriebliche Beschaffung verändert sich zunehmend zu einem strategischen Faktor der Unternehmensentwicklung. Angesichts von Klimawandel, Ressourcenknappheit und Menschenrechtsverletzungen ist die betriebliche Beschaffung in einer Transformation. Sie sind Teil dieser Transformation und wollen sich über aktuelle Trends, Best Practices und Meinungen der Stakeholder in der betrieblichen Beschaffung informieren? Dann sind Sie hier richtig! Das Magazin für nachhaltige Beschaffung informiert regelmäßig zu den Themen Dekarbonisierung, Product Carbon Footprint, Lieferketten, Supplier Diversity, Biodiversität, regulatorische Anforderungen und Sustainable Finance, veröffentlicht Interviews, Erkenntnisse aus der täglichen Praxis und gibt Tipps zum Einstieg und Vertiefung der nachhaltigen Beschaffung.

Die betriebliche Beschaffung verändert sich zunehmend zu einem strategischen Faktor der Unternehmensentwicklung. Angesichts von Klimawandel, Ressourcenknappheit und Menschenrechtsverletzungen ist die betriebliche Beschaffung in einer Transformation.

Sie sind Teil dieser Transformation und wollen sich über aktuelle Trends, Best Practices und Meinungen der Stakeholder in der betrieblichen Beschaffung informieren? Dann sind Sie hier richtig! Das Magazin für nachhaltige Beschaffung informiert regelmäßig zu den Themen Dekarbonisierung, Product Carbon Footprint, Lieferketten, Supplier Diversity, Biodiversität, regulatorische Anforderungen und Sustainable Finance, veröffentlicht Interviews, Erkenntnisse aus der täglichen Praxis und gibt Tipps zum Einstieg und Vertiefung der nachhaltigen Beschaffung.

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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz<br />

<strong>Das</strong> Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz<br />

als Chance<br />

Seit 1. Januar <strong>2023</strong> ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft – <strong>für</strong> eine ganzheitliche<br />

Neuausrichtung des Risikomanagements in globalen Lieferketten.<br />

Ein Beitrag von Anna Büttgen und Carolin Oala<br />

Wir leben in einer konsumgeprägten Welt, in der wir uns um<br />

Knappheit wenig Gedanken machen müssen. Trotzdem wurden in<br />

dieser krisengeprägten Zeit die Grenzen und Probleme des globalen<br />

Austauschs immer präsenter. Allein die Energie- und Gasengpässe<br />

sollten uns die Begrenztheit unserer Ressourcen und unseren leichtfertigen<br />

Umgang mit diesen wieder vor Augen führen.<br />

Daraus resultiert nicht nur die Verantwortung des Individuums,<br />

sondern vor allem die der Unternehmen, die mit ihrem Handeln<br />

großen Einfluss auf die von ihnen bereitgestellten Leistungen und<br />

deren Lebenswege haben. Mit dem Erlass des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes<br />

(LkSG), auch Lieferkettengesetz genannt, das am<br />

16. Juli 2021 im nationalen Recht verankert wurde, wurde das Übernehmen<br />

von Verantwortung zur Pflicht.<br />

Warum benötigen wir das LkSG?<br />

Nachdem immer mehr Menschenrechtsverletzungen und<br />

Umweltverschmutzungsskandale durch nationale oder ausgelagerte<br />

Produktionen bekannt wurden, bemüht man sich inzwischen, die<br />

Situation in den globalen Wertschöpfungsketten zu verbessern –<br />

immer mit Blick auf Menschenrechte, andere soziale Belange, den<br />

Umweltschutz und eine <strong>nachhaltige</strong> <strong>Beschaffung</strong>.<br />

Dennoch zeigt die Bilanz, dass wir mit dem LkSG erst am Anfang<br />

stehen. Denn laut Angaben des Bundesentwicklungsministeriums<br />

BMZ verrichteten im Dezember 2022 1,4 Milliarden Menschen<br />

Arbeit unter menschenunwürdigen Bedingungen, davon befanden<br />

sich 28 Mio. Menschen in Zwangsarbeit und 160 Mio. Mädchen und<br />

Jungen waren weltweit von Kinderarbeit betroffen.<br />

Für wen gilt das LkSG?<br />

<strong>Das</strong> LkSG zieht ab 1. Januar <strong>2023</strong> Unternehmen <strong>für</strong> deren<br />

Einfluss auf die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten<br />

bezüglich der Wertschöpfungskette zur Rechenschaft.<br />

Dies gilt im Jahr <strong>2023</strong> <strong>für</strong> in Deutschland ansässige Unternehmen<br />

mit über 3.000 Beschäftigten. Ab 2024 wird das Gesetz <strong>für</strong> Unternehmen<br />

ab 1.000 Mitarbeitenden relevant und soll danach auf die<br />

Erweiterbarkeit des Anwendungsbereichs auf kleinere Unternehmen<br />

überprüft werden.<br />

Darüber hinaus sind auch jetzt schon kleinere Unternehmen in<br />

der Pflicht, sich mit ihren Auswirkungen auf die Umwelt und dem<br />

Einhalten der Menschenrechte auseinanderzusetzen, da die vom<br />

Gesetz betroffenen Unternehmen auch gewährleisten müssen, dass<br />

die direkten Zulieferer und Dienstleister die Standards erfüllen:<br />

Die direkten Akteure sollen ihrer Sorgfaltspflicht mittels Risikomanagement<br />

nachkommen und ihre Bewertungen in Risikoberichten<br />

dokumentieren.<br />

Darüber hinaus gelten die Sorgfaltspflichten auch bei mittelbaren<br />

Zulieferern. Dabei handelt es sich lediglich um anlassbezogene<br />

Risikobewertungen und Maßnahmen – die aber unverzüglich durchzuführen<br />

sind, sobald ein verpflichtetes Unternehmen Kenntnis von<br />

einem möglichen Verstoß erlangt.<br />

Was ist eine Lieferkette und welche<br />

Verpflichtungen ergeben sich aus dem LkSG?<br />

Eine Lieferkette im Sinne des Gesetzes nach §2 (5) LkSG „(…)<br />

bezieht sich auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens.<br />

Sie umfasst alle Schritte im In- und Ausland, die zur<br />

Herstellung der Produkte und zur Erbringung der Dienstleistungen<br />

erforderlich sind (…).“<br />

42 Kleine Kniffe<br />

Kleine_Kniffe_04_23_KMU.indd 42 30.03.23 13:43

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