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Nicht zum Mitnehmen<br />
Automatenladen musste alkoholische Getränke entfernen<br />
(ahai) Verkaufsautomaten sind nichts Neues. Ein ganzes Lokal voller<br />
solcher Automaten erscheint – zumindest im Bezirk – schon etwas<br />
ungewöhnlicher. Sie sind oft rund um die Uhr öffentlich zugänglich<br />
und bieten alles Mögliche an. Alkoholische Getränke dürfen jedoch<br />
trotz Altersüberprüfung keine verkauft werden.<br />
ACHTUNG! ACHTUNG!<br />
GEMEINDERÄTE IN ZAMS UND <strong>LA</strong>NDECK<br />
UND MITGLIEDER DES TVB TIROL WEST<br />
LOI=(letter of intent)<br />
ist nur eine Absichtserklärung, nichts verbindliches!!!<br />
Eine Abstimmung kann nur erfolgen<br />
bei Vorliegen eines Vertrags!!!<br />
Und dieser muss vorher von einem<br />
Wirtschaftsexperten geprüft sein!!!<br />
BEZAHLTE WERBEEINSCHALTUNG<br />
Wer alkoholische Getränke in einem Automatenladen anbietet, muss mit einer<br />
Geldstrafe von bis zu 2.180 Euro rechnen.<br />
Foto: privat<br />
Ungewöhnlich ist in solchen Läden<br />
meist auch die Produktpalette: Neben<br />
exotischen Snacks und Erfrischungsgetränken<br />
warten Sex-Toys, Snus,<br />
„Energy Sniff “ oder CBD-Cannabis<br />
darauf, von den Kunden „rausgedrückt“<br />
zu werden – Altersüberprüfung<br />
mittels Bankomatkarte o. ä.<br />
vorausgesetzt. Sex-Toys z.B. dürfen,<br />
solange keine obszönen Darstellungen<br />
auf den Verpackungen abgebildet<br />
sind, auch an nicht volljährige<br />
Personen verkauft werden. Beim Cannabis<br />
handelt es sich um legale CBD-<br />
Produkte. Der THC-Gehalt darf dabei<br />
0,3 Prozent nicht überschreiten. Etwas<br />
anders sieht es jedoch bei alkoholischen<br />
Getränken aus. An Automaten<br />
außerhalb von Betriebsstätten – sprich<br />
vor dem Geschäft bzw. im Freien – ist<br />
der Verkauf von Alkohol generell<br />
verboten. Im Inneren, beispielsweise<br />
Verurteilt<br />
Pornografische Darstellung Minderjähriger in Landeck<br />
in solchen Automatenläden, gelten<br />
gewisse Verordnungen. Denn beim<br />
Verkauf von Alkohol an einem Automaten<br />
kommt es nicht nur darauf an,<br />
dass auf dem jeweiligen Ausweis das<br />
Geburtsdatum oder Alter angegeben<br />
ist, sondern auch die Feststellung ist<br />
relevant, dass es sich bei der Person,<br />
die den Ausweis vorweist, tatsächlich<br />
um die darauf ausgewiesene Person<br />
handelt.<br />
VERKAUF FREIWILLIG EINGE-<br />
STELLT. Bis vor Kurzem bot einer<br />
der Automatenläden im Bezirk auch<br />
Alko-Pops, Bier, „Klopfer“ und dergleichen<br />
in einem seiner Automaten<br />
an. Nach Erhebungen der Bezirkshauptmannschaft<br />
Landeck ließ diese<br />
wissen, dass der Betreiber den Verkauf<br />
der alkoholischen Getränke freiwillig<br />
eingestellt hat. Somit gibt es für<br />
die BH keinen weiteren Handlungsbedarf.<br />
Übertretungen der dahingehenden<br />
Regelungen der Gewerbeordnung<br />
können mit Geldstrafen von<br />
bis zu 2.180 Euro geahndet werden.<br />
Übrigens: Grundsätzlich kann jeder<br />
solche Automaten aufstellen. Dabei<br />
handelt es sich um ein freies Gewerbe,<br />
für das kein Befähigungsnachweis erforderlich<br />
ist.<br />
15 Bilder und fünf Videos, die pornografische Darstellungen Unmündiger<br />
zeigten, waren auf dem Handy und dem Notebook zu finden.<br />
Symbolbild: stock.adobe.com/Avocado_studio<br />
(ahai) Im Februar wurde ein ehemaliger<br />
Fußballnachwuchs-Trainer<br />
aus dem Bezirk Landeck am Landesgericht<br />
Innsbruck für das Vergehen<br />
der pornografischen Darstellung<br />
Minderjähriger für schuldig<br />
befunden. Auf dem Handy und dem<br />
Notebook des Verurteilten befanden<br />
sich 15 Bilder und fünf Videos, auf<br />
denen pornografische Darstellungen<br />
Unmündiger zu sehen waren. Das<br />
24./25. April 2024<br />
Strafmaß betrug eine bedingte dreimonatige<br />
Freiheitsstrafe (dreijährige<br />
Probezeit mit Auflagen). Das Urteil<br />
ist rechtskräftig. Wird der Verurteilte<br />
in der Probezeit neuerlich straffällig<br />
oder verstößt gegen Auflagen, wird<br />
die bedingte Strafnachsicht laut Gesetz<br />
widerrufen und die Strafe vollstreckt.<br />
Der Straftäter wurde zudem<br />
zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.800<br />
Euro verurteilt.<br />
RUNDSCHAU Seite 5