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LA KW 17

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Nicht zum Mitnehmen<br />

Automatenladen musste alkoholische Getränke entfernen<br />

(ahai) Verkaufsautomaten sind nichts Neues. Ein ganzes Lokal voller<br />

solcher Automaten erscheint – zumindest im Bezirk – schon etwas<br />

ungewöhnlicher. Sie sind oft rund um die Uhr öffentlich zugänglich<br />

und bieten alles Mögliche an. Alkoholische Getränke dürfen jedoch<br />

trotz Altersüberprüfung keine verkauft werden.<br />

ACHTUNG! ACHTUNG!<br />

GEMEINDERÄTE IN ZAMS UND <strong>LA</strong>NDECK<br />

UND MITGLIEDER DES TVB TIROL WEST<br />

LOI=(letter of intent)<br />

ist nur eine Absichtserklärung, nichts verbindliches!!!<br />

Eine Abstimmung kann nur erfolgen<br />

bei Vorliegen eines Vertrags!!!<br />

Und dieser muss vorher von einem<br />

Wirtschaftsexperten geprüft sein!!!<br />

BEZAHLTE WERBEEINSCHALTUNG<br />

Wer alkoholische Getränke in einem Automatenladen anbietet, muss mit einer<br />

Geldstrafe von bis zu 2.180 Euro rechnen.<br />

Foto: privat<br />

Ungewöhnlich ist in solchen Läden<br />

meist auch die Produktpalette: Neben<br />

exotischen Snacks und Erfrischungsgetränken<br />

warten Sex-Toys, Snus,<br />

„Energy Sniff “ oder CBD-Cannabis<br />

darauf, von den Kunden „rausgedrückt“<br />

zu werden – Altersüberprüfung<br />

mittels Bankomatkarte o. ä.<br />

vorausgesetzt. Sex-Toys z.B. dürfen,<br />

solange keine obszönen Darstellungen<br />

auf den Verpackungen abgebildet<br />

sind, auch an nicht volljährige<br />

Personen verkauft werden. Beim Cannabis<br />

handelt es sich um legale CBD-<br />

Produkte. Der THC-Gehalt darf dabei<br />

0,3 Prozent nicht überschreiten. Etwas<br />

anders sieht es jedoch bei alkoholischen<br />

Getränken aus. An Automaten<br />

außerhalb von Betriebsstätten – sprich<br />

vor dem Geschäft bzw. im Freien – ist<br />

der Verkauf von Alkohol generell<br />

verboten. Im Inneren, beispielsweise<br />

Verurteilt<br />

Pornografische Darstellung Minderjähriger in Landeck<br />

in solchen Automatenläden, gelten<br />

gewisse Verordnungen. Denn beim<br />

Verkauf von Alkohol an einem Automaten<br />

kommt es nicht nur darauf an,<br />

dass auf dem jeweiligen Ausweis das<br />

Geburtsdatum oder Alter angegeben<br />

ist, sondern auch die Feststellung ist<br />

relevant, dass es sich bei der Person,<br />

die den Ausweis vorweist, tatsächlich<br />

um die darauf ausgewiesene Person<br />

handelt.<br />

VERKAUF FREIWILLIG EINGE-<br />

STELLT. Bis vor Kurzem bot einer<br />

der Automatenläden im Bezirk auch<br />

Alko-Pops, Bier, „Klopfer“ und dergleichen<br />

in einem seiner Automaten<br />

an. Nach Erhebungen der Bezirkshauptmannschaft<br />

Landeck ließ diese<br />

wissen, dass der Betreiber den Verkauf<br />

der alkoholischen Getränke freiwillig<br />

eingestellt hat. Somit gibt es für<br />

die BH keinen weiteren Handlungsbedarf.<br />

Übertretungen der dahingehenden<br />

Regelungen der Gewerbeordnung<br />

können mit Geldstrafen von<br />

bis zu 2.180 Euro geahndet werden.<br />

Übrigens: Grundsätzlich kann jeder<br />

solche Automaten aufstellen. Dabei<br />

handelt es sich um ein freies Gewerbe,<br />

für das kein Befähigungsnachweis erforderlich<br />

ist.<br />

15 Bilder und fünf Videos, die pornografische Darstellungen Unmündiger<br />

zeigten, waren auf dem Handy und dem Notebook zu finden.<br />

Symbolbild: stock.adobe.com/Avocado_studio<br />

(ahai) Im Februar wurde ein ehemaliger<br />

Fußballnachwuchs-Trainer<br />

aus dem Bezirk Landeck am Landesgericht<br />

Innsbruck für das Vergehen<br />

der pornografischen Darstellung<br />

Minderjähriger für schuldig<br />

befunden. Auf dem Handy und dem<br />

Notebook des Verurteilten befanden<br />

sich 15 Bilder und fünf Videos, auf<br />

denen pornografische Darstellungen<br />

Unmündiger zu sehen waren. Das<br />

24./25. April 2024<br />

Strafmaß betrug eine bedingte dreimonatige<br />

Freiheitsstrafe (dreijährige<br />

Probezeit mit Auflagen). Das Urteil<br />

ist rechtskräftig. Wird der Verurteilte<br />

in der Probezeit neuerlich straffällig<br />

oder verstößt gegen Auflagen, wird<br />

die bedingte Strafnachsicht laut Gesetz<br />

widerrufen und die Strafe vollstreckt.<br />

Der Straftäter wurde zudem<br />

zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.800<br />

Euro verurteilt.<br />

RUNDSCHAU Seite 5

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