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Zeitkonten: Gestaltungsempfehlungen und Entwicklungstrends

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Dr. Hoff · Weidinger · Herrmann<br />

Arbeitszeitberatung<br />

die Führungskraft unter Beachtung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates<br />

vorab entscheidet. Und diese Kapazitätsentscheidung sollte unabhängig<br />

vom aktuellen Stand des Zeitkontos getroffen werden – ausschließlich daran<br />

orientiert, ob der hierdurch zu bewältigende zusätzliche Arbeitsanfall tatsächlich<br />

auf Sicht nicht mehr durch Freizeit ausgeglichen werden kann.<br />

Ein Geld-Ausgleich von <strong>Zeitkonten</strong> sollte im übrigen auch bei Ausscheiden des<br />

Mitarbeiters unterbleiben – mit Ausnahme von Mitarbeiter-Guthaben, deren<br />

Zeit-Ausgleich bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus vom Mitarbeiter nicht<br />

zu vertretenden Gründen unterblieben ist. Für (überwiegend) eigenverantwortlich<br />

gesteuerte, „echte“ <strong>Zeitkonten</strong> kann <strong>und</strong> sollte jedoch auch diese Auszahlungs-Option<br />

vollständig ausgeschlossen werden 4 – nicht zuletzt, um den<br />

Übergang zur Vertrauensarbeitszeit zu erleichtern.<br />

Zwei <strong>Zeitkonten</strong>-Modelle, die die <strong>Zeitkonten</strong>steuerung entsprechend den genannten<br />

<strong>Gestaltungsempfehlungen</strong> unterstützen, werden im folgenden Kapitel vorgestellt.<br />

2. Ampelkonto <strong>und</strong> Sofortverfallkonto<br />

Das Ampelkonto (Schaubild 3) – Anfang der 90er Jahre im Rahmen eines Beratungsprojekts<br />

unseres Hauses entwickelt <strong>und</strong> mittlerweile in deutschen Betrieben<br />

in unzähligen Varianten sehr verbreitet – ist gr<strong>und</strong>sätzlich so aufgebaut, dass,<br />

nach dem Vorbild einer Verkehrsampel, Grün-, Gelb- <strong>und</strong> Rotphase symmetrisch<br />

um die Nulllinie herum angeordnet sind:<br />

Schaubild 3<br />

4 Auch in der einschlägigen Rechtsprechung finden sich entsprechende Differenzierungen – vgl.<br />

die BAG-Urteile 5 AZR 334/99 v. 13.12.2000 (NZA 2002, 390ff.) sowie 5 AZR 470/00 v.<br />

13.02.2002 (NZA 2002, 683ff.).<br />

4

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