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auf – fällig – ab – weichend - Referat für Schulversuche und ...

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notwendig, den Wechsel der Schulstufe (§ 17 Abs. 5 Schulunterrichtsgesetz) während der<br />

gesamten Gr<strong>und</strong>schulzeit zu ermöglichen. Anzustreben ist eine einvernehmliche Lösung.<br />

Darüber hinaus ist das Recht der Eltern, die freiwillige Wiederholung einer Schulstufe <strong>für</strong> ihr<br />

Kind zu beantragen, unangetastet.<br />

Die Entscheidung der Schulkonferenz über den Wechsel der Schulstufe wird den<br />

Eltern/Erziehungsberechtigten im L<strong>auf</strong>e des 2. Semesters des 4. Lernjahres spätestens bis<br />

zur Notenkonferenz zur Kenntnis gebracht. Dieser Entscheidung muss allerdings die nachweisliche<br />

Information der Eltern seitens der Schule zum Ende des zweiten (Gr<strong>und</strong>stufe I)<br />

<strong>und</strong>/oder zum Ende des dritten Lernjahres (3. Schulstufe) des Kindes vorausgegangen<br />

sein, wenn <strong>auf</strong>gr<strong>und</strong> der bisherigen <strong>und</strong> voraussichtlichen Entwicklung des Kindes eine<br />

Verlängerung der Volksschulzeit sinnvoll bzw. nötig erscheint. Selbstverständlich sind zuvor<br />

alle Maßnahmen einer gezielten Förderung des betreffenden Kindes auszuschöpfen.<br />

Modifizierte flexible Gr<strong>und</strong>schule<br />

Zielstellung:<br />

Im Sinne einer konsequenten integrativen selektionsfreien Struktur der Gr<strong>und</strong>schule durchl<strong>auf</strong>en<br />

die SchülerInnen diese im Zeitraum von 3-5 Schuljahren. Die Gr<strong>und</strong>schule (Gr<strong>und</strong>stufe<br />

I <strong>und</strong> II) wird somit als Einheit erachtet.<br />

Eine flexible innere Organisation der Gr<strong>und</strong>schule bedingt eine weit gehende Individualisierung<br />

des Unterrichtsgeschehens. Dieser soll im Modell „Modifizierte Gr<strong>und</strong>schule“<br />

besonderes Augenmerk geschenkt werden.<br />

Organisation:<br />

Der Unterricht erfolgt in zwei parallelen Klassen, die eine Stammklasse bilden. Diese<br />

Stammklasse umfasst ca. 50 SchülerInnen. Die Stammklasse der Elementarklassen kann<br />

schulpflichtige Kinder <strong>und</strong> solche, die im dar<strong>auf</strong> folgenden Schuljahr schulpflichtig wären,<br />

umfassen.<br />

Die Organisation des Unterrichts erfolgt flexibel - je nach erreichten Lernzielen, Lerntempo,<br />

Lernschritten, individuellem Interesse bzw. Förderbedarf - sowohl in der Stammklasse, in<br />

einer der Parallelklassen als auch in Kleingruppen.<br />

Jede Stammklasse wird von einem LehrerInnenteam bestehend aus zwei Volksschullehrer-<br />

Innen <strong>und</strong> in Abhängigkeit von den jeweiligen dem Standort zustehenden Lehrerressourcen<br />

von einer dritten Lehrerin/einem dritten Lehrer betreut, die/der auch die Förderung im Sinne<br />

des derzeit gültigen Vorschullehrplans wahrnimmt.<br />

Für alle SchülerInnen wird ein individueller Förderplan erstellt.<br />

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