auf – fällig – ab – weichend - Referat für Schulversuche und ...
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notwendig, den Wechsel der Schulstufe (§ 17 Abs. 5 Schulunterrichtsgesetz) während der<br />
gesamten Gr<strong>und</strong>schulzeit zu ermöglichen. Anzustreben ist eine einvernehmliche Lösung.<br />
Darüber hinaus ist das Recht der Eltern, die freiwillige Wiederholung einer Schulstufe <strong>für</strong> ihr<br />
Kind zu beantragen, unangetastet.<br />
Die Entscheidung der Schulkonferenz über den Wechsel der Schulstufe wird den<br />
Eltern/Erziehungsberechtigten im L<strong>auf</strong>e des 2. Semesters des 4. Lernjahres spätestens bis<br />
zur Notenkonferenz zur Kenntnis gebracht. Dieser Entscheidung muss allerdings die nachweisliche<br />
Information der Eltern seitens der Schule zum Ende des zweiten (Gr<strong>und</strong>stufe I)<br />
<strong>und</strong>/oder zum Ende des dritten Lernjahres (3. Schulstufe) des Kindes vorausgegangen<br />
sein, wenn <strong>auf</strong>gr<strong>und</strong> der bisherigen <strong>und</strong> voraussichtlichen Entwicklung des Kindes eine<br />
Verlängerung der Volksschulzeit sinnvoll bzw. nötig erscheint. Selbstverständlich sind zuvor<br />
alle Maßnahmen einer gezielten Förderung des betreffenden Kindes auszuschöpfen.<br />
Modifizierte flexible Gr<strong>und</strong>schule<br />
Zielstellung:<br />
Im Sinne einer konsequenten integrativen selektionsfreien Struktur der Gr<strong>und</strong>schule durchl<strong>auf</strong>en<br />
die SchülerInnen diese im Zeitraum von 3-5 Schuljahren. Die Gr<strong>und</strong>schule (Gr<strong>und</strong>stufe<br />
I <strong>und</strong> II) wird somit als Einheit erachtet.<br />
Eine flexible innere Organisation der Gr<strong>und</strong>schule bedingt eine weit gehende Individualisierung<br />
des Unterrichtsgeschehens. Dieser soll im Modell „Modifizierte Gr<strong>und</strong>schule“<br />
besonderes Augenmerk geschenkt werden.<br />
Organisation:<br />
Der Unterricht erfolgt in zwei parallelen Klassen, die eine Stammklasse bilden. Diese<br />
Stammklasse umfasst ca. 50 SchülerInnen. Die Stammklasse der Elementarklassen kann<br />
schulpflichtige Kinder <strong>und</strong> solche, die im dar<strong>auf</strong> folgenden Schuljahr schulpflichtig wären,<br />
umfassen.<br />
Die Organisation des Unterrichts erfolgt flexibel - je nach erreichten Lernzielen, Lerntempo,<br />
Lernschritten, individuellem Interesse bzw. Förderbedarf - sowohl in der Stammklasse, in<br />
einer der Parallelklassen als auch in Kleingruppen.<br />
Jede Stammklasse wird von einem LehrerInnenteam bestehend aus zwei Volksschullehrer-<br />
Innen <strong>und</strong> in Abhängigkeit von den jeweiligen dem Standort zustehenden Lehrerressourcen<br />
von einer dritten Lehrerin/einem dritten Lehrer betreut, die/der auch die Förderung im Sinne<br />
des derzeit gültigen Vorschullehrplans wahrnimmt.<br />
Für alle SchülerInnen wird ein individueller Förderplan erstellt.<br />
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