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6 Bewertung des Südzucker- Konzerns anhand des WACC

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jeweiligen konkreten <strong>Bewertung</strong>sanlass verbunden ist, sollen nachfolgend die in der<br />

Realität vorkommenden <strong>Bewertung</strong>sanlässe dargestellt werden.<br />

In der Literatur werden verschiedene Möglichkeiten zur Systematisierung der<br />

möglichen <strong>Bewertung</strong>sanlässe aufgezeigt. Nach Henselmann bietet sich eine<br />

Unterscheidung danach an, ob mit dem <strong>Bewertung</strong>sanlass ein potentieller<br />

Eigentumswechsel am zu bewertenden Unternehmen verbunden ist<br />

(transaktionsbezogener Anlass) oder nicht (nicht transaktionsbezogener Anlass). 38<br />

Transaktionsbezogene <strong>Bewertung</strong>sanlässe liegen also immer dann vor, wenn die<br />

Unternehmensbewertung durchgeführt wird, um über eine potentielle Änderung der<br />

Eigentumsverhältnisse entscheiden zu können. Beispiele hierfür sind <strong>Bewertung</strong>en,<br />

die von potentiellen Käufern oder Verkäufern im Rahmen eines geplanten Kaufs<br />

oder Verkaufs eines Unternehmens(anteils) durchgeführt werden. Bei den nicht<br />

transaktionsbezogenen <strong>Bewertung</strong>sanlässen bleiben dagegen die ursprünglichen<br />

Eigentumsverhältnisse erhalten. Dieser Kategorie können beispielsweise<br />

<strong>Bewertung</strong>en zugeordnet werden, die aus steuerlichen Gründen erfolgen. Auch<br />

<strong>Bewertung</strong>en, die vom Management im Rahmen einer Wertsteigerungsanalyse zur<br />

Ermittlung der Auswirkungen einzelner Strategien auf den Shareholder Value 39<br />

durchgeführt werden, sind hier einzureihen.<br />

Transaktionsbezogene Anlässe können zusätzlich unter Bezugnahme auf die<br />

zugrundliegende Konfliktsituation der verhandelnden Parteien in dominierte<br />

(beherrschte) und nicht dominierte (nicht beherrschte) <strong>Bewertung</strong>sanlässe<br />

unterschieden werden. 40 In einer dominierten Situation kann eine Partei die<br />

Eigentumsverhältnisse gegen den Willen der anderen ändern. Beispielsweise kann<br />

ein Gesellschafter durch eigene Kündigung aus dem Unternehmen ausscheiden. Bei<br />

einer nicht dominierten Situation hingegen kann keine der Parteien die Änderung der<br />

Eigentumsverhältnisse gegen den Willen der anderen Partei durchsetzen. Dies ist<br />

IDW, Standard, 2000, S. 828; Drukarczyk, J., Unternehmensbewertung, 2001, S. 124;<br />

Peemöller, V. H., Unternehmensbewertung, 2001, S. 17.<br />

38 Vgl. Henselmann, K., Unternehmensbewertung, 2000, S. 393. Zu den nachfolgenden<br />

Ausführungen vgl. auch Bruns, C., Unternehmensbewertung, 1998, S. 9-11.<br />

39 Der Shareholder Value-Ansatz wird in Kapitel 4 [Shareholder Value] erläutert.<br />

40 Vgl. Mandl, G./Rabel, K., Unternehmensbewertung, 1997, S. 13.

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