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Seite 18 Freitag, 19. November 2004 <strong>Gemeindeblatt</strong><br />

SBB - EPACA<br />

Familienzulagen 2004<br />

für Bauern, Pächter und<br />

Halbpächter<br />

Wer kann den Antrag stellen?<br />

Das Ansuchen um Familienzulagen kann<br />

von Personen gestellt werden, welche im<br />

Jahr 2004 in den Namensverzeichnissen<br />

der Bauern, Pächter oder Halbpächter eingeschrieben<br />

sind und zu Lasten lebende<br />

Personen in der Familie haben.<br />

Für wen erhält derAntragsteller die Familienzulage?<br />

Die Familienzulage steht für folgende<br />

Personen zu:<br />

- Kinder bis zum 18. Lebensjahr;<br />

- Kinder bis zum 21. Lebensjahr, die eine<br />

Oberschule besuchen;<br />

- Kinder bis zum 26. Lebensjahr (bzw. für<br />

die vorgesehene Studiendauer), die eine<br />

Universität oder Hochschule besuchen;<br />

- Lehrlinge bis zum 21. Lebensjahr;<br />

- Kinder, die vollständig arbeitsunfähig<br />

sind;<br />

- Geschwister und Neffen bis zum 18. Lebensjahr,<br />

wenn sie Vollwaisen sind und<br />

keine Hinterbliebenenrente beziehen;<br />

- Eltern: Vater ab 60 Jahren und Mutter ab<br />

55 Jahren. Keine Altersgrenze, wenn sie<br />

arbeitsunfähig sind.<br />

Sagen aus Eppan<br />

Tote lassen mit sich nicht spassen<br />

Die Anspruchsberechtigten müssen dem<br />

Antragsteller zu Lasten lebend sein und<br />

dürfen deshalb ein monatliches Einkommen<br />

von 580,49 Euro nicht überschreiten,<br />

ausgenommen wenn beide Eltern zu Lasten<br />

sind, welche dann 1.015,86 Euro nicht<br />

überschreiten dürfen.<br />

Wer trägt zum Familieneinkommen<br />

bei?<br />

Die Summe der Einkommen der folgenden<br />

Familienangehörigen ergeben das Familieneinkommen:<br />

- des Antragstellers;<br />

- des Ehepartners, welcher nicht gesetzlich<br />

und tatsächlich getrennt lebt;<br />

- der minderjährigen Kinder und ihnen<br />

Gleichgestellten, auch wenn sie nicht zu<br />

Lasten sind oder in der Familiengemeinschaft<br />

leben;<br />

- der anderen zu Lasten lebenden Familienmitglieder,<br />

für die das Anrecht auf Familienzulage<br />

besteht.<br />

Welche Einkommen werden berücksichtigt?<br />

Zum Familieneinkommen zählen die der<br />

Einkommenssteuer bzw. der getrennten<br />

Einkommenssteuer unterzogenen Einkommen,<br />

auch wenn sie im Ausland erzielt<br />

wurden. Nicht mitgerechnet werden<br />

die Familienzulagen selbst, Abfertigungsgelder,<br />

INAIL - Renten, Kriegsrenten, Begleitzulagen<br />

jeglicher Art, Studienstipendien.<br />

Südtiroler Sagen<br />

ausgew. und bearb. von Bruno Mahlknecht<br />

Hoffmann und Campe, 1981<br />

Unweit des Dorfes St. Pauls, zwischen dem Kloster Mariengarten und<br />

dem Friedhof, ist eine alte Mauer, welche einen Weinberg einschließt.<br />

In dieser Mauer befindet sich ein großer Porphyrstein, dessen der Straße<br />

zugekehrte Außenseite gar wunderliche Zeichnungen trägt. Die<br />

Leute sagen, es seien Abdrücke von Gedärmen und knüpfen folgende<br />

Sage daran:<br />

Ein Saltner (Feldhüter zur Zeit der Traubenreife) beging einst eine frevelhafte<br />

Tag, indem er aus Bosheit einmal zur Nachtzeit in den nahen<br />

Friedhof hineinschoß. Sofort kam einer der Toten aus dem Grabe, eilte<br />

auf den Frevler zu und drückte ihn mit solcher Gewalt an die Mauer, daß<br />

die Abdrücke seiner Gedärme noch heute an dem Stein leicht erkenntlich<br />

sind.<br />

Sozialrenten, Renten und Vergütungen an<br />

Zivilblinde, -taubstumme und -invaliden,<br />

Zinsen aus Bankeinlagen und Postspareinlagen,<br />

Zinsen und Erträge aus staatlichen<br />

Wertpapieren, sowie alle weiteren<br />

Einkommen, die für Steuerzwecke nicht<br />

zu erklären sind, müssen zwar angegeben<br />

werden, haben jedoch keinen Einfluss auf<br />

das Familieneinkommen. Sie dienen nur<br />

zur Feststellung, ob die einzelne Person zu<br />

Lasten ist.<br />

Erforderliche Unterlagen:<br />

1. Familienbogen, zum Zweck für Ansuchen<br />

um Familienzulagen<br />

2. für Studenten über 18 Jahre Studienbescheinigung<br />

für das Schuljahr<br />

2003/2004 und 2004/2005<br />

3. ärztliches Zeugnis für arbeitsunfähige<br />

Kinder über 18 Jahre<br />

4. Steuernummer von allen Familienangehörigen<br />

5. Kontonummer mit Angabe der Bankleitzahlen<br />

CIN, ABI und CAB (diese<br />

Bankleitzahlen erhalten Sie von Ihrer<br />

Bank)<br />

6. Grundbesitzbogen und Selbsterklärung<br />

(falls keine Steuererklärung gemacht<br />

wurde)<br />

7. Steuererklärung für das Jahr 2003<br />

(Mod. PF 2004, Mod. CUD 2004 und<br />

Rentenbüchlein) vom Antragsteller,<br />

Ehepartner und allen berufstätigen,<br />

minderjährigen Kindern,<br />

8. Kopie der Lohnstreifen für das Jahr<br />

2004 aller berufstätigen minderjährigen<br />

Kinder sowie Studenten (Sommerjob)<br />

9. Wer heuer erstmals ansucht, muss auch<br />

die Einkommensnachweise für das<br />

Jahr 2002 mitbringen.<br />

Patronat EPACA<br />

NISF/INPS<br />

Abt. Versicherung<br />

Landwirtschaft:<br />

Mitteilungen bezüglich<br />

Änderungen an der<br />

Bauernversicherungsposition<br />

werden mittels Postel-Dienst<br />

zugeschickt<br />

Seit kurzem bedient sich auch das<br />

NISF/INPS - Abteilung Versicherung<br />

Landwirtschaft des Postel-Briefdienstes,<br />

um den Betriebsinhabern die Bestätigungen<br />

über Eintragungen, Streichungen und<br />

sonstige Änderungen an der Bauernversicherungsposition<br />

zu schicken. Diese Bestätigungen<br />

sind wichtige Dokumente und

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