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Handbuch der vergütungs- und betriebsrelevanten Fragen

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Fachleistungsst<strong>und</strong>e<br />

Fachleistungsst<strong>und</strong>en können für die Leistungserbringung im ambulanten Bereich <strong>der</strong> Einglie<strong>der</strong>ungshilfe<br />

im Rahmen von § 53,54 SGB XII mit den Leistungsträgern vereinbart werden.<br />

Sie wurden zunächst schwerpunktmäßig im Bereich <strong>der</strong> Jugendhilfe entwickelt ( z.B.<br />

Sozialpädagogische Familienhilfe SpFh), finden jedoch zunehmend Anwendung in allen Bereichen<br />

<strong>der</strong> sozialen Dienstleistungserbringung.<br />

Der Inhalt einer Fachleistungsst<strong>und</strong>e ist präzise im Rahmen <strong>der</strong> Leistungsvereinbarung zu<br />

definieren.<br />

Der Preis einer Fachleistungsst<strong>und</strong>e muss alle betrieblichen Kosten decken, die zur Leistungserbringung<br />

erfor<strong>der</strong>lich sind; hierzu gehören z.B. Kosten zur Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung,<br />

Dokumentation, Vertretung, Verwaltungs- <strong>und</strong> Regiekosten, Fortbildung, sowie Sachkosten<br />

(Raum, Telefon, Ausstattung, Material etc.). Fahrtkosten (An- <strong>und</strong> Abfahrtskosten) werden in<br />

<strong>der</strong> Regel geson<strong>der</strong>t vereinbart.<br />

In <strong>der</strong> Praxis werden für die Berechnung einer „Betreuungsst<strong>und</strong>e/Jahresbetreuungszeit“<br />

oftmals noch Zeiten für fachspezifische Aktivitäten (wie z.B. Praxisberatung, Teamsitzungen,<br />

Arbeitsgemeinschaften etc.) sowie fallspezifische Aktivitäten (Hilfeplankonferenzen, Behördenkontakte,<br />

Fehlbesuche, Dokumentation u. Berichtswesen) abgezogen.<br />

Die Fachleistungsst<strong>und</strong>e geht von einer „Nettoarbeitszeit“ eines Mitarbeiters aus. Sie definiert<br />

die tatsächlichen Leistungsst<strong>und</strong>en, die ein Mitarbeiter jährlich abzgl. Urlaub, Krankheit,<br />

Fortbildung durchschnittlich netto zur Verfügung steht. Eine Möglichkeit zur Ermittlung von<br />

Anhaltswerten sind die Tabellen <strong>der</strong> KGST (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung).<br />

Die KGST legt für unterschiedliche Berufsgruppen Anhaltswerte fest,<br />

die regelmäßig aktualisiert werden <strong>und</strong> für die kommunalen Leistungsträger als Gr<strong>und</strong>lage<br />

für Verhandlungen angesehen werden. Außerdem gibt es Werte vom B<strong>und</strong>esministerium für<br />

Finanzen. Diese finden sich unter dem Stichwort Jahresarbeitszeit. Hier werden auch Durchschnittssätze<br />

verschiedener Berufsgruppen im Rahmen einer Personalkostentabelle festgelegt,<br />

die für den Abschluss einer Leistungsvereinbarung nicht überschritten werden sollen.<br />

Um die Kosten für eine Fachleistungsst<strong>und</strong>e zu errechnen, ist die Zahl <strong>der</strong> jährlichen St<strong>und</strong>en<br />

durch die Jahresgehaltssumme zu dividieren.<br />

Beispielrechnung:<br />

Tarifliche Lohnkosten einer sozialpädagogischen Fachkraft (E 9 TVöD)<br />

+ 10 % tarifliche Lohnkosten für Leitungsfunktionen (E 11 TVöD)<br />

+ 20 % tarifliche Lohnkosten für Verwaltungskraft (E 6 TVöD)<br />

a. ) = Personalkosten<br />

b.) + Sachkosten (10 % <strong>der</strong> Personalkosten)<br />

c.) = Gesamtkosten (Gesamtkosten / persönliche Jahresbetreuungszeit (Std.) = Entgelt für<br />

Fachleistungsst<strong>und</strong>e)<br />

Hinweise:<br />

• AFET (B<strong>und</strong>esverband für Erziehungshilfe e.V.), Georgstr. 26 in 30159 Hannover<br />

(http://www.afet-ev.de/index.php)<br />

• Rahmenverträge nach § 78 f SGB VIII für Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

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