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Handbuch der vergütungs- und betriebsrelevanten Fragen

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Heimmindestbauverordnung<br />

Die Verordnung regelt die baulichen Mindestanfor<strong>der</strong>ungen für Altenheime, Altenwohnheime,<br />

Pflegeheime für Volljährige <strong>und</strong> Wohnheime für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen.<br />

Die Heimmindestbauverordnung ist eine Verordnung des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> gilt in allen B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n.<br />

Die Regelungen sollen in den Heimbewohnerschutzgesetzen <strong>der</strong> B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong><br />

Berücksichtigung finden.<br />

Die Heimmindestbauverordnung in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 03.05.1983<br />

(BGBl. I S. 550), die durch Artikel 5 <strong>der</strong> Verordnung vom 25.11.2003 ( BGBl. I S. 2346 ) geän<strong>der</strong>t<br />

worden ist, kann über die Homepage des B<strong>und</strong>esministerium für Justiz unter<br />

www.gesetze-im-internet.de heruntergeladen werden.<br />

Rechtlicher Bezug:<br />

• Heimmindestbauverordnung (HeimMindBauV)<br />

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