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Handbuch der vergütungs- und betriebsrelevanten Fragen

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Heimaufsicht<br />

Der Heimaufsicht obliegt die Durchführung des Wohn- <strong>und</strong> Betreuungsvertragsgesetzes <strong>und</strong><br />

des Heimgesetzes (zukünftig: Heimbewohnerschutzgesetz). Zu ihren wesentlichen Aufgaben<br />

gehören<br />

• die Rechtsstellung <strong>der</strong> Bewohnerinnen <strong>und</strong> Bewohner zu sichern<br />

• die Qualität <strong>der</strong> Betreuung <strong>und</strong> Pflege zu verbessern<br />

• die Beratung von Heimbewohnern, Angehörigen, Heimbeiräten sowie Mitarbeiter <strong>und</strong><br />

Träger von Heimen<br />

• die Überwachung <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> gesetzlichen Rahmenbedingungen durch die<br />

Träger <strong>der</strong> Heime<br />

Die Aufgabe <strong>der</strong> Heimaufsicht liegt in Nie<strong>der</strong>sachsen in <strong>der</strong> Verantwortung <strong>der</strong> Landkreise,<br />

kreisfreien <strong>und</strong> großen selbständigen Städten, in <strong>der</strong>en örtlicher Zuständigkeit sich die jeweilige<br />

Einrichtung befindet (z. B. Senioren- <strong>und</strong> Pflegeeinrichtungen).<br />

Das Nie<strong>der</strong>sächsische Landesamt für Soziales, Jugend <strong>und</strong> Familie ist die zuständige Behörde<br />

gegenüber Heimen für volljährige <strong>und</strong> min<strong>der</strong>jährige Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung.<br />

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