07.01.2013 Aufrufe

Handbuch der vergütungs- und betriebsrelevanten Fragen

Handbuch der vergütungs- und betriebsrelevanten Fragen

Handbuch der vergütungs- und betriebsrelevanten Fragen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Schiedsstellenverfahren<br />

Kommt bei einer bestehenden Leistungsvereinbarung eine Vergütungsvereinbarung (§ 76<br />

Abs. 2 SGB XII) nicht innerhalb von sechs Wochen zustande, nachdem eine Partei schriftlich<br />

zu Verhandlungen aufgefor<strong>der</strong>t hat, kann die Schiedsstelle nach § 80 SGB XII angerufen<br />

werden.<br />

Die spätere Entscheidung <strong>der</strong> Schiedsstelle kann maximal bis zu dem Tag, an dem <strong>der</strong> Antrag<br />

auf Entscheidung <strong>der</strong> Schiedsstelle dort eingegangen ist, zurückwirken.<br />

Das Schiedsstellenverfahren wird allerdings nur in Gang gesetzt, wenn die Antragstellerin<br />

innerhalb <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Geschäftsstelle <strong>der</strong> Schiedsstelle festgelegten Frist die Verfahrenskosten<br />

als Vorschuss überweist.<br />

Anschrift:<br />

Schiedsstelle nach § 80 SGB XII für das Land Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

beim Ministerium für Soziales, Frauen, Familie <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />

Geschäftsstelle beim Nie<strong>der</strong>sächsischen Landesamt für<br />

Soziales, Jugend <strong>und</strong> Familie<br />

-Außenstelle Hannover-<br />

Am Waterlooplatz 11<br />

30002 Hannover<br />

Rechtlicher Bezug:<br />

• § 76 Abs. 2 <strong>und</strong> § 80 Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch – (SGB XII)<br />

• Nie<strong>der</strong>sächsische Verordnung nach § 94 B<strong>und</strong>essozialhilfegesetz/ § 80 SGB XII vom<br />

24. Juni 1994 (Nds. GVBl. S. 254), geän<strong>der</strong>t durch VO vom 16.01.1996 (Nds. GVBl.<br />

S. 1)<br />

41

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!