Handbuch der vergütungs- und betriebsrelevanten Fragen
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Quotales System<br />
In Nie<strong>der</strong>sachsen gibt es das Land Nie<strong>der</strong>sachsen als überörtlichen Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe<br />
<strong>und</strong> die Landkreise <strong>und</strong> Städte als örtliche Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe.<br />
Der überörtliche Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe ist zuständig für die stationären <strong>und</strong> teilstationären<br />
Einrichtungen <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenhilfe (z. B. Wohnstätten, heilpädagogische Kin<strong>der</strong>gärten <strong>und</strong><br />
Werkstätten). Die örtlichen Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe sind zuständig für alle ambulanten Leistungen<br />
<strong>und</strong> die Einrichtungen für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen ab dem 60. Lebensjahr.<br />
Nachdem es einiges Gerangel um die Zuständigkeiten gegeben hatte, wurde das Quotale<br />
System eingeführt. Danach werden die Sozialhilfeaufwendungen in Quoten von 30 bis 70 %<br />
jeweils zwischen den Trägern <strong>der</strong> Sozialhilfe aufgeteilt. Somit sind beide öffentlichen Kostenträger<br />
an allen Leistungen beteiligt.<br />
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