Handbuch der vergütungs- und betriebsrelevanten Fragen
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Kalkulationsvorgaben (Vorgabewerte )<br />
Der Begriff „Vorgabewerte“ findet sich erstmalig in <strong>der</strong> „Vereinbarung über die Pflegesatzgestaltung<br />
in freigemeinnützigen, sozialen Einrichtungen in Nie<strong>der</strong>sachsen“ aus dem Jahr<br />
1980. Danach hatte die Pflegesatzkommission bis zum 1. März eines jeden Jahres aufgr<strong>und</strong><br />
objektiver Daten (z. B. Jahreswirtschaftsbericht <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esregierung) für das laufende Jahr<br />
landeseinheitliche Vorgabewerte für die Personalkosten <strong>und</strong> für die Sachkosten zu beschließen.<br />
Die Gemeinsame Kommission <strong>der</strong> LAG <strong>der</strong> Freien Wohlfahrtspflege in Nie<strong>der</strong>sachsen, <strong>der</strong><br />
Kommunalen Spitzenverbände in Nie<strong>der</strong>sachsen <strong>und</strong> des Landes Nie<strong>der</strong>sachsen nach § 19<br />
Fortführungsvertrag zum Landesrahmenvertrag (FFV LRV) hat mit Beschluss vom<br />
15.02.2007 das „Verfahren für zukünftige Vergütungsanpassungen“ neu geregelt.<br />
Für die Ermittlung <strong>der</strong> Sachkostenverän<strong>der</strong>ung wird <strong>der</strong> Verbraucherpreisindex für Deutschland<br />
vom Statistischen B<strong>und</strong>esamt herangezogen.<br />
Bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> Personalkostenverän<strong>der</strong>ung wird <strong>der</strong> Tarifindex <strong>der</strong> Angestellten (Index<br />
<strong>der</strong> tariflichen Monatsgehälter) – früheres B<strong>und</strong>esgebiet – des Statistischen B<strong>und</strong>esamtes<br />
herangezogen.<br />
Die Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Sozialversicherungsbeiträge wird zusätzlich ermittelt.<br />
Zur Ermittlung <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ung des Krankenversicherungsbeitrags wird <strong>der</strong> durchschnittliche<br />
allgemeine Beitragssatz <strong>der</strong> Krankenkassen, mitgeteilt durch das B<strong>und</strong>esministerium für<br />
Ges<strong>und</strong>heit, zu Gr<strong>und</strong>e gelegt.<br />
Bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Fahrtkosten wird die Abteilung 7 „Verkehr“ des Verbraucherpreisindex<br />
für Deutschland vom Statistischen B<strong>und</strong>esamt herangezogen.<br />
Hinweise:<br />
• Vereinbarung über die Pflegesatzgestaltung in freigemeinnützigen, sozialen Einrichtungen<br />
in Nie<strong>der</strong>sachsen, Bekanntmachung des Sozialminister vom 31.07.1980, Nie<strong>der</strong>sächsisches<br />
Ministerialblatt Nr. 45/ 1980, Seite 1135 ff<br />
• Beschluss <strong>der</strong> Gemeinsamen Kommission nach § 19 Abs. 2 Nr. 5 <strong>der</strong> Vereinbarung<br />
zur Fortführung <strong>der</strong> Inhalte <strong>und</strong> Regelungen des mit Wirkung ab 01.01.2002 abgeschlossenen<br />
Nie<strong>der</strong>sächsischen Landesrahmenvertrages nach § 93 d Abs. 2 BSHG<br />
(FFV LRV ) am 16.02.2007.<br />
Anlage:<br />
• Beschluss <strong>der</strong> Gemeinsamen Kommission vom 16.02.2007 (Anlage 4)<br />
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