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Handbuch der vergütungs- und betriebsrelevanten Fragen

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Kalkulationsvorgaben (Vorgabewerte )<br />

Der Begriff „Vorgabewerte“ findet sich erstmalig in <strong>der</strong> „Vereinbarung über die Pflegesatzgestaltung<br />

in freigemeinnützigen, sozialen Einrichtungen in Nie<strong>der</strong>sachsen“ aus dem Jahr<br />

1980. Danach hatte die Pflegesatzkommission bis zum 1. März eines jeden Jahres aufgr<strong>und</strong><br />

objektiver Daten (z. B. Jahreswirtschaftsbericht <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esregierung) für das laufende Jahr<br />

landeseinheitliche Vorgabewerte für die Personalkosten <strong>und</strong> für die Sachkosten zu beschließen.<br />

Die Gemeinsame Kommission <strong>der</strong> LAG <strong>der</strong> Freien Wohlfahrtspflege in Nie<strong>der</strong>sachsen, <strong>der</strong><br />

Kommunalen Spitzenverbände in Nie<strong>der</strong>sachsen <strong>und</strong> des Landes Nie<strong>der</strong>sachsen nach § 19<br />

Fortführungsvertrag zum Landesrahmenvertrag (FFV LRV) hat mit Beschluss vom<br />

15.02.2007 das „Verfahren für zukünftige Vergütungsanpassungen“ neu geregelt.<br />

Für die Ermittlung <strong>der</strong> Sachkostenverän<strong>der</strong>ung wird <strong>der</strong> Verbraucherpreisindex für Deutschland<br />

vom Statistischen B<strong>und</strong>esamt herangezogen.<br />

Bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> Personalkostenverän<strong>der</strong>ung wird <strong>der</strong> Tarifindex <strong>der</strong> Angestellten (Index<br />

<strong>der</strong> tariflichen Monatsgehälter) – früheres B<strong>und</strong>esgebiet – des Statistischen B<strong>und</strong>esamtes<br />

herangezogen.<br />

Die Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Sozialversicherungsbeiträge wird zusätzlich ermittelt.<br />

Zur Ermittlung <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ung des Krankenversicherungsbeitrags wird <strong>der</strong> durchschnittliche<br />

allgemeine Beitragssatz <strong>der</strong> Krankenkassen, mitgeteilt durch das B<strong>und</strong>esministerium für<br />

Ges<strong>und</strong>heit, zu Gr<strong>und</strong>e gelegt.<br />

Bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Fahrtkosten wird die Abteilung 7 „Verkehr“ des Verbraucherpreisindex<br />

für Deutschland vom Statistischen B<strong>und</strong>esamt herangezogen.<br />

Hinweise:<br />

• Vereinbarung über die Pflegesatzgestaltung in freigemeinnützigen, sozialen Einrichtungen<br />

in Nie<strong>der</strong>sachsen, Bekanntmachung des Sozialminister vom 31.07.1980, Nie<strong>der</strong>sächsisches<br />

Ministerialblatt Nr. 45/ 1980, Seite 1135 ff<br />

• Beschluss <strong>der</strong> Gemeinsamen Kommission nach § 19 Abs. 2 Nr. 5 <strong>der</strong> Vereinbarung<br />

zur Fortführung <strong>der</strong> Inhalte <strong>und</strong> Regelungen des mit Wirkung ab 01.01.2002 abgeschlossenen<br />

Nie<strong>der</strong>sächsischen Landesrahmenvertrages nach § 93 d Abs. 2 BSHG<br />

(FFV LRV ) am 16.02.2007.<br />

Anlage:<br />

• Beschluss <strong>der</strong> Gemeinsamen Kommission vom 16.02.2007 (Anlage 4)<br />

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